Mangelbeseitigung & Vor-/Nachkosten

Wir haben bei einem Bauträger gekauft (Haus und Grundstück, nach BGB) und im Sommer 99 bezugsfertig übernommen. Immer noch sind viele Mängel offen und eine Endabnahme ist noch nicht erfolgt.
Ein Mangel ist der Teppichboden in 2 Etagen. Nun soll der Verlegebetrieb sich das ansehen und ggfls.neu verlegen.
Was ist mit den Arbeiten davor und danach, also ausräumen, zwischenlagern, wieder einräumen?
Dabei geht es nicht um Kleinkram, sondern um Arbeitszimmer mit 2 Plätzen und allen drum und dran, Bibliothek mit 3500 Büchern, Wasserbett …
Ist das Sache des Bauträgers bzw. des Verlegebetriebes oder bleibt das an uns hängen.
Danke
Michael

Hallo,

habe selbst noch nie gebaut, habe aber durch meinen Vater
sowas schon oft erlebt.

Wir haben bei einem Bauträger gekauft (Haus und Grundstück,
nach BGB) und im Sommer 99 bezugsfertig übernommen. Immer noch
sind viele Mängel offen und eine Endabnahme ist noch nicht
erfolgt.
Ein Mangel ist der Teppichboden in 2 Etagen. Nun soll der
Verlegebetrieb sich das ansehen und ggfls.neu verlegen.
Was ist mit den Arbeiten davor und danach, also ausräumen,
zwischenlagern, wieder einräumen?

Das muß dir alles ersetzt werden. Aber nur wenn der Teppich
wirklich fehlerhaft ist und nicht durch Ausbesserung oder
Minderung der Schaden reguliert werden kann/muß. Ein kleiner
Webfehler z.B. wird wohl eher zur Minderung führen, da der
komplette Austausch unverhältnismäßige Kosten hervorrufen würde.
Da bist du schadensminderungspflichtig und muß einen kleinen Mangel evt. hinnehmen. Ist der Mangel groß, siehts anders aus.

Dabei geht es nicht um Kleinkram, sondern um Arbeitszimmer mit
2 Plätzen und allen drum und dran, Bibliothek mit 3500
Büchern, Wasserbett …
Ist das Sache des Bauträgers bzw. des Verlegebetriebes oder
bleibt das an uns hängen.

Wer letztendlich zahlt steht offen. Aus Erfahrung kann ich nur sagen, das sich alle beteiligten Firmen drum streiten und in der Regel erst das Gericht hierzu entscheidet. Gutachten und so weiter. Nach ungefähr 5 Jahren kannst du dann mit einem neuen Teppich rechnen, sofern der Richter das auch so sieht :wink:

Mein Tipp: Gleich einen Anwalt einschalten, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist von sagen wir mal 4 Wochen was passiert. Viele Baufirmen drucksen sonst so lange rum, bis die
Sachen verjährt sind. Also: Sicher ist sicher !

Danke
Michael

Ich hoffe das hilft.
Gruss
Oliver

Dessen Vater selbst ein Baubetrieb hatte und weiß
das wenns um Mängel geht, es jeder auf den Anderen
schiebt und keiner zahlen will.