Mangelbeseitigung

Guten Tag,ich befinde mich derzeit in der Whg meines Freundes.Gestern ging die Pumpe seiner Elektodusche kaputt,und somit ist die Dusche unbrauchbar.Nachdem der Vermieterin es heute mitgeteilt wurde,meinte sie nur,dass er einen bekannten bescheid geben solle,und er diese auf „freundschaftsbasis“ reparieren lassen solle.Ich mköchte dazu sagen,dass er mit der Miete im Rückstand ist,womit sie auch die Absage der Reperatur der Dusche,begründet.Der Rückstand der Miete ist übrigens bereits in seiner Privat-Insolvenz berücksichtigt.
Das ist doch keinesfalls zulässig,oder?
Was können wir da jetzt tun?
Vielen Dank I.Hannig

Was können wir da jetzt tun?
Zunächst mal: FAQ:1129 beachten.

gruß
smalbop