Hallo nochmals,
Wenn feststeht, dass bei einer Kindesunterhalt-Berechnung nur eine Mangelfallberechnung rauskommt (zu niedriges Einkommen), kann man da als Unterhaltspflichtiger trotzdem die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten in Abzug bringen? Normalerweise werden ja nur 5% des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Wenn der tatsächliche Betrag aber deutlich höher ist und es keine Alternative gibt, kann man diese dann trotzdem in Abzug bringen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Hallo nochmals,
Wenn feststeht, dass bei einer Kindesunterhalt-Berechnung nur
eine Mangelfallberechnung rauskommt (zu niedriges Einkommen),
kann man da als Unterhaltspflichtiger trotzdem die tatsächlich
anfallenden Fahrtkosten in Abzug bringen? Normalerweise werden
ja nur 5% des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen
abgezogen.
wenn das vom Gesetztgeber so bestimmt wird,kann man da nix machen…
Wenn der tatsächliche Betrag aber deutlich höher
ist und es keine Alternative gibt, kann man diese dann
trotzdem in Abzug bringen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
lisa
Versuchen kann mans, aber evtl. kommt das Jugendamt oder das Gericht auf die Idee man sollte näher an den Arbeitsplatz ziehen oder so wohnen, dass eben keine Fahrtkosten in dieser Höhe entstehen
oder einen anderen Job suchen der besser bezahlt ist
oder einen Nebenjob annehmen um den Mindestunterhalt zu zahlen.
Krümelchen
um die Frage zu beantworten, müssten Sie vor Gericht gehen, denn jedes Jugendamt entscheidet anders.
Man ist auf die Damen vom Jugendamt angewiesen. Wenn die einen gut gesonnen sind, dann bekommen Sie es angerechnet, ganz nach Laune´!
Mein Mann haben mit dem gleichem Jugendamt einer Stadt zu tun. Ich bekomme keine (will ich auch ehrlich gesagt nicht) Abrechnung meines Ex zu sehen.
Bei dem Kind meines mannes aus erster Beziehung wird der Mutter (mit der er nicht mal verheiratet war) sogar unsere ganzen Kontoauszüge zugeschickt. Auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde bekamen wir als Antwort: „Das muss jede Bearbeiterin selber entscheiden, ob Sie das Wohl des Kindes, oder das Recht des Vaters auf Verschwiegenheit wichtiger sehen“.
auch müssen meine Kinder ihe Zeugnisse dem Vater immer zusenden, wir bekommen vom Kind meines Mannes nichts. Nur das Geld muss bezahlt werden, sonst haben wir keine Rechte! Trauriges Deutschland!
Wir hatten sogar einen Anwalt eingeschaltet, doch das brachte nur zusätzliche Kosten. wenn dann muss man richtig vors Gericht ziehen und ein Richter muss ein Urteil fällen. Dieses wollten wir zum Schutz aller Kinder nicht.
Hallo DJHanka,
tut mit leid, weiß ich nicht.
Ich kann nur raten, in solch einem Fall zum Jugendamt zu gehen.
Die helfen auch den Unterhaltspflichtigen fair und gerecht,
so lange sie erkennen, daß der/die sich nicht um eine Zahlung
drücken will.
Kostet nichts, nur ein bissel Zeit.
Viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas
Wenn du das nachweisen kannst, sollte das kein Problem sein.
Nein, können Sie nicht, da Sie ja eh schon weniger zahlen als Sie zahlen müssten.
Alles Gute
Hallo! Ja, müssen Sie aber alles belegen können.
das weiss ich leider nicht
Hallo,
es gibt leider eine Berechnungsgrenze,da ist dem Amt eher egal,wieviele Ausgaben du tatsächlich hast.
Du kannst die Fahrtkosten über die Steuer absetzen,das bringt dir eventuell noch etwas zurück.
Danke für dein Vertrauen
Ich habe leider keine Ahnung
Tschüß
Hallo
leider ist die Antwort, dass kommt drauf an. In der Regel nicht, wenn der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.
Damit es im Streitfall überhaupt funktioniert, muss aufgezeigt werden, dass öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind.
Einfach vortragen und abwarten.
Gruss