Hallo Zusammen,
ich habe ein Problem. Wir ( Firma ) haben Material geliefert. Dass Material wurde verbaut ( in eine Lärmschutzwand ). Gilt anscheinend als Bauwerk. Jetzt nach über drei Jahren reklamiert mein Kunde das Material da es Korrison aufweißt. Mein Kunde hat es weiterverkauft und dieser hat daraus die Lärmschutzwand gemacht. Das Material wurde dort bearbeitet wie geschnitten, gestrichen, geschweißt usw. Der Endkunde musste einen großen Teil ausbessern und möchte jetzt von seinem Lieferanten die Kosten ersetzt. Dieser wendet sich nun an mich da ich, ihm das Material ja verkauft habe.
Er bezieht sich auf BGB Paragraph 438. Die Verjährungsfrist ist 5 Jahre bei Bauwerken.
Ich habe Ihm gesagt dass wir zwei einen Vertrag abgeschlossen haben unter Kaufleuten und er eine Mängelrüge von zwei Jahren gehabt hätte. Mein Kunde hat faktisch keine Eingangsprüfung gemacht und das Material weiterverkauft. Der Endkunde faktisch auch nicht und hat das Material weiterbearbeitet.
Sehe ich richtig dass nach zwei Jahren die Sache bei mir erledigt ist ??. In diesen zwei Jahren hätte er das Material bei mir rügen können, und ich hätte die Chance auf Nachbesserung gehabt. Aber so ??. Es kann durchaus sein das das Material bei Anlieferung schon etwas Korrision hatte, aber das wäre dann ein offener Mangel gewesen und hätte sofort angezeit werden müssen, oder liege ich falsch ??