Mangelhafte Kündigung...wie reagieren?

Hallo alle zusammen,

mal angenommen, jemand wurde die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Kündigunng enthält eine falsche Kündigungsfrist. Zusätzlich kann der Eigenbedarf angezweifelt werden und zum Ende der eigentlichen Kündigungsfrist endet die Ausbildung der Mieterin.
Dazu ein paar Fragen:

  1. Muss die Mieterin wegen der falschen Kündigungsfrist Einspruch gegen die Kündigung einlegen oder ist das nicht nötig?

  2. Wann muss die Mieterin den Vermeter darauf hinweisen, daß evtl. ein sozialer Härtefall am Ende der tatsächlichen Kündigungsfrist entsteht, wenn die Mieterin berufsbedingt ein paar Monate später eh umziehen muss?

Vielen Dank für die Hilfe,
Lisa

Als hartgesottener Mieter können Sie ein Wagnis eingehen. Als Mensch der sicher gehen möchten dass er nicht unversehens rausfliegt, würde ich sowohl auf eine evtl. First- oder Formmangel hinweisen, wie auch die Kündigung formal wg. einem nicht hinreichend gebründeten Eigenbedarf zurückweisen.

Danke für die Antwort.
Gruß,
Lisa