Hallo alle zusammen,
mal angenommen, jemand wurde die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Kündigunng enthält eine falsche Kündigungsfrist. Zusätzlich kann der Eigenbedarf angezweifelt werden und zum Ende der eigentlichen Kündigungsfrist endet die Ausbildung der Mieterin.
Dazu ein paar Fragen:
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Muss die Mieterin wegen der falschen Kündigungsfrist Einspruch gegen die Kündigung einlegen oder ist das nicht nötig?
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Wann muss die Mieterin den Vermeter darauf hinweisen, daß evtl. ein sozialer Härtefall am Ende der tatsächlichen Kündigungsfrist entsteht, wenn die Mieterin berufsbedingt ein paar Monate später eh umziehen muss?
Vielen Dank für die Hilfe,
Lisa