Hallo!
Ich habe mal wieder „Spaß mit der Telekom“.
Zum 04.11.02 habe ich einen ISDN-Anschluss von meinem Vormieter übernommen. Verteilung der Rufnummern etc. alles problemlos.
Nur leider konnte ich nicht anrufen! 
Angerufen werden konnte ich. Wie ich später feststellte auch kostenlose (0800-) Nummern anrufen.
Es scheint so, dass ich eine Gebührensperre vom Vorbesitzer des Anschlusses „geerbt“ habe.
Nach langem Hin und her (Der Techniker sieht die Sperre, kann sie aber nicht aufheben, die Buchhaltung sieht gar nix, weil es noch keine Rechnung gibt …) will sich jetzt ein übergeordneter ensch darum kümmern. Hoffen wir, dass das was wird.
Nun wird mir gerade klar, dass ich ja demnächst eine Rechnung bekommen werde mit einer Grundgebühr für eine Leistung, die nicht vollständig erbracht wurde. Die wesentlichen Leistungen sind ja wohl, dass ich angerufen werden kann und dass ich anrufen kann. Letzteres war aber (mindestens) einen Monat lang nicht gegeben. Da müsste ich doch eigentlich die Rechnung kürzen können, oder? Was wäre da angemessen? Halbe Grundgebühr?
Andererseits hatte ich ja erheblich höhere Kosten, weil ich statt Festnetz über Handy telefonieren musste …
Was vielleicht noch wichtiger ist: An wen muss ich mich wenden? Die Namen der diversen Mitarbeiter habe ich natürlich nicht. Und wenn ich jetzt die Rechnungsstelle anrufe, bekomme ich todsicher zu hören, dass sowas überhaupt nie nicht geht und ich eben Pech gehabt hätte.
Wie seht Ihr die Lage?
Gruß
Arndt