Hallo Forenfreunde,
Sachverhalt: Privatperson kauft bei namhafter Baumarktkette Holzdielen für den Balkonfußboden ein. Hierfür gab es eine eingehende persönliche Beratung durch den Verkäufer. Die Käuferin bestellt die Ware zur Lieferung, wie durch den Verkäufer angeboten, über einen mit dem Baumarkt arbeitenden Spediteur. Denn die Dielen sind 3,50 m lang. Die Lieferung von 15 € erscheint als extra Position auf der Rechnung. Die Ware wird durch den Verkäufer kommissioniert, von einem Kollegen im Holzzuschnitt wie mit dem Verkäufer besprochen auf bestimmte Maße zugeschnitten und ein paar Tage später an die Kundin geliefert.
Der Spediteur liefert für gewöhnlich nur bis zur Tür, war aber für einen kleinen Obolus gewollt, die (unverpackte) Ware auf einem Rollcontainer liegend hinunter in die Tiegarage zu rollen und mit der Käuferin zusammen abzuladen. Die Dielen wurden auf dem Fußboden der Garage aufeinander gestapelt. Anschließdend zahlt Kundin den Restbetrag in bar und unterschreibt die erhaltene Lieferung.
Wenige Tage später will die Käuferin die Ware verwenden. Dabei wird festgestellt, dass eine der Dielen einen langen dünnen Sprung hat.
Die Käuferin hat aus bestimmten Gründen großes Interesse daran, das Projekt auf dem Balkon schnell zu beenden.
Was sind nun die Rechte der Käuferin?
Ansätze: frei Haus Lieferung muss einwandfrei sein. Kein offener Mangel, weil junge Dame schwere, lange Dielen nicht heben und prüfen kann und dünner Riss wenig offensichtlich. Baumarkt sollte neue Diele kostenlos liefern (und ggf. alte zurücknehmen)
Telefonat mit dem Verkäufer aus dem Baumarkt ergab:
1 erneute Lieferung gegen Bezahlung des Transportes
2 mangelhafte Ware bitte vorbeibringen/umtauschen
3 Zeitpunkt der neuen Lieferung unbestimmt
Punkt 1 ist nicht einzusehen
Punkt 2 ist nicht zumutbar
Telefonat mit Baumarktleiter ist noch möglich.
) fest, daß die rechtliche Beurteilung hier, stark von der Praxis abweichen kann.