mal angenommen ein Käufer bei Ebay erhält Ware, die in einem einwandfreien neuen Zustand angepriesen wurde. Angenommen es handelt sich um ein Kleidungsstück.
Dem Käufer fällt nun beim Auspacken sofort auf, dass in dem Kleidungsstück ein nicht zu übersehendes Loch ist.
Ebenso kann angezweifelt werden, ob es sich dabei um ein echtes Markenprodukt handelt. Sieht nach Fälschung aus.
Mitteilung an den Verkäufer erfolgte umgehend mit der Bitte um Rücknahme des Kleidungsstücks. Dieses lehnt der Käufer ab.
Der Verkäufer behauptet nun, dass das Loch vorm Versand nicht da war und dass das Kleidungsstück ausgiebig untersucht wurde.
Der Verkauf erfolgte von Privat. Der Käufer könnte aber bei der Fülle von Verkäufen der gleichen Marke, etc. von anderem ausgehen.
Hat der Käufer wohl Pech gehabt, oder? Wie kann der Käufer nachweisen, ob es sich um eine Fälschung oder ein Original handelt.
Fälschung oder Original: evtl. die homepage der Marke heraussuchen und da anfragen: die können das ja wohl am besten feststellen.
Und soweit ich weiß, kann niemand einem einen Vorwurf daraus machen, wenn man unwissentlich eine Fälschung kauft?
Einfach Pech für den Käufer ist das keinesfalls, wenn der Verkäufer nicht einlenkt, kann man ebay melden, dass man einen Artikel erhalten hat, der nicht der Beschreibung entspricht (und gegebenenfalls den ebay Käuferschutz in Anspruch nehmen), z. B. unter mein ebay Unstimmigkeiten online klären, bis 6 Wochen nach Kauf.
Wenn der Verkäufer extrem gewerblich auftritt (z. B. hundert neue Artikel oder über 500 Verkäuferbewertungen) könnte man sicherlich gewerbliches Handeln unterstellen und die einhergehenden Rechte wie Widerrufsrecht beanspruchen – und notfalls den Status des Verkäufers durch die Gewerbeaufsichtsbehörde oder ähnliches klären lassen. Wenn die erhaltene Ware nicht der bestellten entspricht und Nacherfüllung nicht möglich ist, hat man aber sowieso u. a. das Recht vom Kauf zurückzutreten mit Erstattung aller Versandkosten.
da steht:
Dabei muß der Mangel schon zum Zeitpunkt vorgelegen haben, zu dem die Gefahr auf Dich übergegangen ist (beim privaten Versandkauf: sobald die Sendung bei der Post aufgegeben wurde). Ist der Mangel erst später aufgetreten, muß der Verkäufer dafür nicht haften.
Verkäufer sagt ja, dass der Mangel wohl dann während des Versands aufgetreten ist.
Was nun?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
da steht:
Dabei muß der Mangel schon zum Zeitpunkt vorgelegen haben, zu
dem die Gefahr auf Dich übergegangen ist (beim privaten
Versandkauf: sobald die Sendung bei der Post aufgegeben
wurde). Ist der Mangel erst später aufgetreten, muß der
Verkäufer dafür nicht haften.
Verkäufer sagt ja, dass der Mangel wohl dann während des
Versands aufgetreten ist.
Was nun?
das ist eine Beweisfrage, die schlussendlich von einem Richter zu bewerten wäre. So etwas kann man nicht fiktiv beantworten.
Wie allerdings ein Mangel wärend des Transportes in geeigneter Verpackung auftreten soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.