Hallo,
Ja, das kommt auf den Kaufvertrag an. Bei m*d*a-markt kann man
zum Beispiel eine GARANTIE (zusätzlich) kaufen. Also man zahlt
einen gewissen Betrag und die Garantie verlängert sich dann um
x Jahre. Garantiegeber wäre dann ebenfalls m*d*a-markt, oder
sehe ich das jetzt falsch? Würde mich dann an den wenden, der
mir die Garantie verkauft hat -> m*d*a-markt.
Ich schrieb ja: „Also der Verkäufer hat, sofern er nicht selbst Garantiegeber ist, was äußerst selten der Fall ist, mit der Garantie ganz und gar nichts zu tun.“ Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Verkäufer, wenn er auch Garantiegeber ist, sehr wohl in der Pflicht steht. Du verwechselst ein wenig Gewährleistung und Garantie. Dass sind unterschiedliche Dinge. Das bleibt auch so, wenn Verkäufer gleichzeitig Garantiegeber ist. Es wäre dann lediglich der gleiche Ansprechpartner für unterschiedlich Anspruchsarten. In dem von dir genannte Fall vermute ich, dass Hein-Blöd-Markt dann gar nicht Vertragspartner, sondern nur Vermittler ist. Vertragspartner ist vermutlich irgend eine Versicherung.
Also, ich versuchs mal zu erklären:
Es gibt ja Verträge, die beinhalten eine Garantie. Und in
solchen Fällen ist die Garantie dann bindend, weil Bestandteil
des Vertrages. Also WENN man einen solchen Kaufvertrag HÄTTE,
und es passiert was, dann ist der Verkäufer verpflichtet, die
Garantieleistung auch wirklich zu erbringen.
Hoffe, das kam jetzt etwas klarer rüber? :o)
Also ein Kaufvertrag begründet Ansprüche aus der Gewährleistung, ein gesonderter Garantievertrag oder ein Garantieversprechen, begründet Ansprüche aus der Garantie. Durch einen Kaufvertrag erwirbt man also zusätzliche Ansprüche gg. den Garantiegeber aber nie gegen den Verkäufer. Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer das Teil mit 30 Jahren Garantie bewirbt, tatsächlich sind es aber nur 5.
Im Fall mit dem Fernseher hätte sich der Kunde dann gleich an
den Hersteller wenden müssen? Müsste der Verkäufer dem Kunden
nicht mitteilen, dass der Hersteller die eventuelle Leistung
zu erbringen hat?
Ich bin jetzt verwirrt, weil der Verkäufer ja das Gerät
eingeschickt hat. Der Hersteller würde dem Kunden - wenn dies
der Fall wäre - also z.B. ein Ersatzgerät liefern müssen. Ohne
dem „Umweg“ über den Verkäufer?
Ist das jetzt ein Problem der Abwicklung oder verstehe ich
gerade etwas nicht?
Kommt, wie bei Garantie immer, auf die Garantiebedingungen des Garantiegebers an. Manchmal soll oder muss der Kunde sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen, manchmal muss es über einen Vertragshändler gehen. Das ist zu indviduell, als das man das ohne die Bedingungen zu kennen, beantworten könnte. In vielen Fällen ist der Verkäufer aber so nett und kümmert sich um die Garantieabwicklung, obwohl er das nicht müsste. Hierbei besteht die Gefahr, dass ihm, wie vermutlich in diesem Fall, ein „Strick daraus gedreht wird“.
Gruß
S.J.