Hallo, ich habe ein Paar Stoßdämpfer für ein Motorrad bei Ebay, mit dem Vermerk auf einen vermuteten Mangel (und den Hinweiß das sie bei mir funktionierten) verkauft. In der Anzeige habe ich geschrieben, das diese Angabe ohne Gewähr gemacht wird (ich kann nicht für die Sache garantieren, da nur vermutet). Dem Käufer wurde vorab eine Besichtigung angeboten um Klarheit zu schaffen, das vermied er. Weiterhin wurde jedwede Gewähr und Rücknahme des Artikels ausgeschlossen. Er wurde als Bastlerware verkauft. Nun drängt der Käufer auf Rücknahme, da der eine Dämpfer stark verbogen und zerkratzt wäre (was aber äußerlich nach seinen Angaben nicht sichtbar wäre ? - es handelt sich um voll gekapselte Dämpfer) Ich bot aus Kulanz an, mir die Dämpfer zurückzusenden um selbige prüfen zu wollen. Er besteht jedoch auf eine Vorrabrückerstattung der Kosten um den Kauf zu anulieren.
Wer ist hier im Recht ?
Hallo! Das kann ich leider nicht in aller Vollständigkeit beantworten. Mir scheint, Sie haben alles notwendige und machbare getan und soviel Informationen wie möglich angegeben. Ihren Vorschlag auf Prüfung halte ich für richtig und als echtes Entgegenkommen. Bezüglich der Erstattung im Voraus wäre ich vorsichtig. Am besten über die E-bay Konfliktlösung gehen > online / telefonisch und genaueres vollständig abklären.
Viel Glück
H.R.
hallo!
ich kann dir leider nicht helfen.
hier aber eine empfehlung, falls du es noch nicht kennst:
http://community.ebay.de/category/Diskussionsforen/3
dort kannst du infos einholen und fragen stellen.
viel glück!
edna