Mangelhafter Trittschall

Hallo Fachleute,

angenommen man kauft eine ältere Erdgeschosswohnung aus den 60iger Jahren und erkennt trotz mehrerer Besichtigungstermine NICHT dass die darüber liegenden Wohnungen keinen Trittschallschutz haben. Beispielsweise könnten die oberen Bewohner ja in Urlaub gewesen sein oder ähnliches.

Wenn man nun jeden einzelnen Schritt hören würde, wenn man jeden fallenden Legostein hören würde falls dort Kinder spielen. Kurz um - wenn man den gesamten Tag ein getrampel und gequitsche über sich hat obwohl die Leute sich sogar schon bemühen würden leise zu gehen…

Ab wann würde man hier von einem VERSTECKTEN MANGEL sprechen können???
Angenommen der Verkäufer hätte bei den Besichtigungen die Frage nach dem Lärm falsch beantwortet?

Hätte man rechtliche Chancen gegen den Verkäufer?

Verjähren diese Ansprüche wenn man sich beispielsweise erst nach 1,5 Jahren nach Einzug entscheidet hier tätig zu werden?

Wie müsste man weiter verfahren?

Tausend Dank schonmal an alle
oliver

Es ist das Alte immer wiederkehrende Lied, hätte ich mich um es mal ganz einfach ausgedrückt auf meinen Arsch gesetzt und aufgeschrieben was alles beim Kauf wichtig ist, wäre (mir) das nicht passiert.
Nein, ich weiß leider auch keine Antwort auf diese Fragen, vermute aber das da nicht mehr viel zu machen ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

antwort zur antwort
ich bedanke mich sehr für den wahnsinnig guten ratschlag, und die unglaublich freundliche art.
ich bin sehr froh nun zu wissen dass man beim immobilienkauf darauf achten soll was einem wichtig ist. meine güte - warum erfahre ich das erst jetzt?
nun gut, man kann darüber diskutieren ob man nicht besser still ist wenn man nichts zu sagen hat oder ob es wichtig ist trotzdem seiner meinung öffentlich kund zu tun??
aber wie auch immer - nochmals ein herzliches dankeschön für den erzieherischen ratschlag

danke
oliver

Hallo,

Ab wann würde man hier von einem VERSTECKTEN MANGEL sprechen
können???

Die Frage ist, ob überhaupt ein Mangel vorliegt (älteres Haus, möglicherweise Holzbalkendecke) und wenn, dass dieser vermutlich im Eigentum des darüber liegenden Eigentümers vorhanden ist. Dieser wäre auch der Ansprechpartner für Beschwerden hinsichtlich Lärmbelästigung sowie Beseitigung des Mangels, sofern dieser nachweisbar ist (Bauleistungen, die den seinerzeit geltenden Regeln der Technik widersprachen etc.).

Angenommen der Verkäufer hätte bei den Besichtigungen die
Frage nach dem Lärm falsch beantwortet?

Inwiefern? Lärmbelästigung ist subjektives Empfinden. Die Beweislast wäre sehr schwierig.

Hätte man rechtliche Chancen gegen den Verkäufer?

Kaum bis gar nicht.

Verjähren diese Ansprüche wenn man sich beispielsweise erst
nach 1,5 Jahren nach Einzug entscheidet hier tätig zu werden?

Keine Ahnung.

Wie müsste man weiter verfahren?

Lärmschutzmassnahmen im eigenen Eigentumsbereich vornehmen wäre eine Möglichkeit.

Gruß
Der Franke

Mangelhafter Trittschall
hallo zurück,

vielen lieben dank schonmal für die antworten…
meine befürchtungen gingen schon in diese richtung!

danke danke
gruss
oliver

Hallo Oliver,

einen juristischen Rat kann ich dir hier nicht geben.
Nur einen echten Fall schildern. Anmerkung : altes WEG
Nach dem neuen WEG sieht die Kostenfrage besser aus.

Gebäude etwa Bj. 1950. Betondecken ohne jeden Schallschutz. Kein schwimmender Estrich oder so etwas. Im Originalzustand Bodenbelag Linoleum. Später wurde von fast allen Eigentümern Teppichboden darauf gelegt. Das hat aber nur verbessernde Eigenschaften und ändert nichts an der Rechtslage.
Solange dieser Original-Zustand nicht verändert wird, ist nichts zu machen.

Erst wenn eine Substanzveränderung durchgeführt wird, greift geltendes Recht. Also hier die neue DIN, das neue WEG usw. Dann muss alles, der gesamte technische Zustand den neuen Vorschriften entsprechen.
Also, Teppich raus und Fliesen aufkleben, ist eine bauliche Veränderung. Da die Änderung fest mit dem Baukörper verbunden ist.

In diesem Fall hat der unten wohnende Eigentümer gegen die Lärmbelästigung geklagt.
Der beauftragte RA berechnete für seine Vertretung (zwei Gerichtstermine, einen Sachverständigentermin) etwa 1.700,- EUR. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige für die Schall-Lärmmessung rund 1.400,- EUR. Gerichtskosten einige hundert EUR. Gegenanwalt unbekannt.
Diese Kosten werden vom Kläger erst einmal vorgeschossen, natürlich mit Risiko.

Hier entsprach der Ursprungszustand noch nicht einmal den 1950 geltenden baurechtlichen Vorschriften. Das hätte aber an der Rechtslage nichts geändert. Erst die Veränderung …
Nun muss der verändernde Eigentümer eigentlich also einen schwimmenden Estrich nach DIN einbauen. Denn Rückbau der Fliesen und wieder Teppich verlegen ist ebenfalls bauliche Veränderung und damit auslösend für das neue Recht.

Da diese Verpflichtung aber den Zeitwert der Wohnung überschritten hätte und damit wirtschaftlich vollkommen sinnlos ist, hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt: Bodenbelag mit schalldämmender Isolierung, die die geforderten Dämpfungswerte bringt ohne einen schwimmenden Estrich einzubauen. Überwachung durch einen anerkannten Sachverständigen.

Die Kosten des Rechtsstreites wurden auf Antrag dem Gegner auferlegt, mit Ausnahme der eigenen Anwaltskosten. Die zählen zum aussergerichtlichen Teil und nach altem WEG sind die Kosten eigentlich vom jewiligen Prozessteilnehmer selbst zu tragen. Hier war der Richter gnädig (für den Kläger) und hat dem Beklagten die Gerichtskosten sowie Gutachtenkosten auferlegt.

Nach neuem Recht würde der Unterlegene die Gesamtkosten tragen.

Daraus kannst Du jetzt für dich alle Konsequenzen ableiten.
Als inspiriere den über dir wohnenden zu einer baulichen Veränderung im Bodenbereich …

Gruss
R

Mangelhafter Trittschall
hallo R.

vielen dank für die ausführliche information… das ist ein interessanter packen an neuigkeiten!

danke danke!
oliver

das grenzt ja schon an Betrug!!
erst den Nachbarn zum Umbau überreden,der ahnt nix böses,irgendwas klappt nicht so wie man es selber will und der Nachbar wird verklagt und darf nochmal ein paar tausend € für die Prozesskosten aufbringen
na dann auf ein Hoch auf die tolle Nachbarschaft!!Da macht er sich bestimmt beliebt mit…

damit der Leidende nicht kurzfristig durchdrehst:wie wärs mit ein paar Ohrenpads?
also zum schalldicht abdichten …damit er nix hört…klar ist nur ne kleine Lösung…aber zumindest eine kurzfristige Erleichterung

an ‚derdepp‘
hab ich eigentlich irgendwas falsch gemacht?
hab ich mich nicht an die regeln gehalten?
bin ich im falschen forum?
ist irgendwas schief gelaufen?
warum kommen hier dermassen blöde und unqualifizierte antworten (siehe ohropax).
ich hab das gefühl hier komplett falsch zu sein…
von 5 antworten war eine einzige ernst gemeint und professionell.
ich denke befürchte den meisten ist einfach nur langweilig und die müssen sich hier auskotzen - wenn auch ohne jeglichen sinn und hintergrund.
schade ist das
danke
oliver

3 Like

Entschuldige bitte, ich vergass die Ironie-Tags …
Eine hilfreiche Antwort deinerseits für den Fragenden wäre allerdings besser angelegte Zeit gewesen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]