Hallo, liebe Wissenden,
ich habe eine für mich sehr wichtige Frage:
jemand baut mit einem Bauträger eine DHH und hat beim Trockenbau im Dach gravierende Mängel festgestellt.
Die Dampfsperre wurde getackert und die Folienüberlappungen nicht vernünftig geklebt, so dass sich der Kleber bereits jetzt wieder löst.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben man nun, an diesen Bauträger heranzutreten?
Kann man verlangen, dass er die orndungsgemäße Erstellung dieses Gewerks durch einen sachverständigen Gutachter nachweist?
Kann man selbst einen Gutachter beauftragen? Wenn ja, wer bezahlt ihn, falls festgestellt wird, dass das Gewerk wirklich nichts ist?
Und kann man die Zahlung der nächsten Baurate verweigern, bevor nicht das Gewerk ordentlich fertiggestellt ist???
So wie es jetzt aussieht, wird es im Dach mächtig ziehen und über kurz oder lang ist Schimmelpilzbildung zu erwarten.
die trockenbauer haben sich allerdings beeilt, ihre miserable Arbeit schnellstmöglich mit Rigips zu verkleiden, so dass alle Folienüberlappungen inzwischen verkleidet sind. Trotzdem ist absolut SICHER, dass die Folien sich darunter bereits wieder gelöst haben. Also ein richtiges Problem, welches bei Nicht-Beseitigung sehr teuer werden kann.
Ich wäre für Hilfe wirklich dankbar!
Was kann man unternehmen??
viele Grüße,
Andrea
Hallo Andrea,
wurde dass Haus durch den Käuer noch nicht abgenommen, muss der Bauträger alles tun um nachweisen, dass der Mangel beseitigt wurde bzw. dass kein Mangel besteht. Also fix eine Mangelanzeige an den Bauträger.
Wurde dass Haus abgenommen, dann eine Mangelanzeige an den Bauträger mit Fristsetzung zur Nachbesserung.
Zur Abnahme [oder besser davor] würde ich mir Bauingenieur oder Architekten mitnehmen. Das Geld ist immer gut angelegt.
Christian
Besten Dank für die Auskunft.
Ein Bauprüfer ist in diesem Fall wohl vorhanden, der kennt sich nur in rechtlichen Dingen nicht aus.
Die Mangelanzeigen, die wir bislang an den Bauträger geschickt haben, wurden mit hanebüchenen Stellungnahmen der Trockenbauer beantwortet, nach denen selbstverständlich alles in Ordnung ist.
Nun sind das ja die eigentlichen „Fachleute“, aber es ist mit absoluter Sicherheit in diesem Fall NICHTS in Ordnung. Es handelt sich um einen echten Kapitalschaden, wenn das Dach so bleibt.
Darf man zum jetzigen Zeitpunkt bereits einen Blower-Door-Test einfordern? Darf man einfordern, dass in einem Zimmer die angebrachten Rigips-Platten entfernt werden, um den dahinterliegenden „Schaden“ nachzuvollziehen?? Oder geht das erst bei der Bauabnahme???
Es raubt einem echt die Nerven!!!
BEsten Dank schon vorab für Eure Unterstützung.
Andrea
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Hallo Andrea
Man muss einmal den Vertrag lesen [was ist eigentlich bestellt] und dann das Objekt vor Ort prüfen. Per E-Mail oder Online geht das nicht.
Wenn Dein Beauftragter so schlecht ist, dann wechsle ihn aus.
Christian
Hallo Andrea,
aus eigener Erfahrung gibts nur einen Rat. Letzte Frist zur Mängelbeseitigung mit Anwaltsandrohung, Anwalt, basta. Wir haben 3 Jahre mit dem Bauträger rumkorrespondiert, dann viel zu spät den Anwalt eingeschaltet, Korrespondenz, Gutachter, und jetzt nach 5 Jahren endlich Gerichtstermin.
Und das alles für offene Mängel, die bestätigt sind bzw. im Gutachten bewiesen wurden.
Viel Erfolg
Michael