Hallo,
herr X hat sich im November 2008 ein Notebook gekauft und war anfangs auch zufrieden aber dann traten immer mehr Mängel auf. Im Juni wollte er ihn dann zurück bringen aber der Verkäufer meinte er kann nur eine Reperatur über die Garantie veranlassen. Drei wochen später hat herr X ihn wieder zurück bekommen doch relativ schnell traten die selben Fehler wieder auf und so hat herr X ihn anfang August wieder zurück gebracht und er wurde das zweite mal eingeschickt. Jetzt hat er ihn seit zwei Tagen wieder und es ist alles noch wie zuvor. Das system friert ein und stürzt ständig ab. Nun wollte ich fragen ob es für Herr X überhaupt noch ein recht aufs geld zurück gibt
Im voraus Danke für eure antworten.
Dur redest von Garantie und nicht von Gewährleistung… aber egal, in der Regel dürfte dies erst nach der dritten erfolglosen Reparatur möglich sein.
Hallo,
Drei wochen später hat herr X ihn wieder zurück
bekommen doch relativ schnell traten die selben Fehler wieder
auf und so hat herr X ihn anfang August wieder zurück gebracht
und er wurde das zweite mal eingeschickt.
Ist Herr X sicher, dass es sich um ein Hardwareproblem handelt?
Wie dem auch sei, Herr X hat das Notebook nun zweimal zur Reparatur eingeschickt. Wenn er das beweisen kann, ist das im Prinzip super für ihn, denn der Händler hat nur ein zweimaliges Recht auf Reparatur, danach muss er das Notebook zurücknehmen und Herrn X sein Geld wieder geben.
Herr X sollte sich nur nicht wundern, wenn der Händler etwas für den einjährigen Gebrauch des Geräts abzieht.
Nun wollte ich fragen
ob es für Herr X überhaupt noch ein recht aufs geld zurück
gibt
Aber ja. Jetzt geht’s erst richtig los.
Schöne Grüße
Petra
Hallo!
Im Gegentum zu meinen Vorrednern sehe ich nicht das jemand hier
eine sinvolle Aussage machen kann.
Das Notebook ging nach über 6 Monaten kaputt und der Händler
bot eine Reperatur über Garantie an. Sachmängelhaftung wurde
gar nicht erst in Erwägung gezogen (dürfte auch schwierig sein
in diesem Fall, den es war ja bei Übergabe in Ordnung).
Nun wollte ich fragen ob es für Herr X überhaupt noch ein recht aufs
geld zurück gibt
Welche Rechte der Käufer nun gegen den Garantiegeber hat steht in
den Garantiebedingungen die wir hier nicht kennen.
Gruß
Stefan
Dur redest von Garantie und nicht von Gewährleistung… aber
egal, in der Regel dürfte dies erst nach der dritten
erfolglosen Reparatur möglich sein.
Im Gewährleistungfall gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Steht zumindest in meinem BGB unter § 440…
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Gruß
S.J.
Stimmt… streiche aber egal und schon hast du die Garantiebedingungen wenn du technisches Gerät bei Otto bestellt hast.