Mangelnde Behandlung

Hallo,

ich wurde im Juni 2015 am Innenmeniskus operiert… Verlauf danach war erst mal OK.

Gegen Ende 2015 hatte ich immer wieder schmerzen, bis sie dann schlimmer wurden und ich mir nen Termin zur Nachuntersuchung habe geben lassen.

Ich berichtete von meinen Problemen und dass es sich öfters schlimmer anfühlt wie vor der OP.

Daraufhin wurde Ultraschall gemacht, das Knie bewegt und die Narben abgedrückt.

Danach die Aussage: Ist alles OK, sie sollten sich mehr bewegen und ich habe einen Zettel „Knieschule“ mitbekommen.

Im Bericht stand dann das gleiche und: „auf eine weitere Röntgenaufnahme wurde verzichtet“

Im Mai war ich jetzt bei einem anderen Orhopäden und 2 Wochen später im MRT.

Heute die Ergebnisse: Knorpelschaden III.-IV. Grades, weiterer Einriss im Innnenmeniskus.

Muss wieder operiert werden!!!

Kann ich, bzw. auch die Firma bei der ich arbeite, da irgendetwas machen? Schmerzensgeld, Schadenersatz, oä. ? Werde wieder einige Wochen ausfallen

Schmerzensgeld setzt ein schuldhaftes Verhalten des Arztes oder schon des Operateurs voraus. Stichwort „Kunstfehler“
Liegt das vor ? Ist das beweisbar ?

Eher nein, oder ?

Also vergiss es. Werde lieber gesund und wenn dazu eine 2. OP (anscheinend ja nicht das selbe wie beim 1. Mal) nötig erscheint, dann ist das halt so.
Schließlich ist 1 Jahr vergangen und da kann viel geschehen an einem vorgeschädigten Knie.

Die Firma kann schwerlich Ansprüche stellen bzw. Du müsstest Dir nicht deren Kopf zerbrechen.

Es ist komisch, muss immer jemand Schuld sein ?

MfG
duck313

Mit dieser Frage solltest Du Dich an einen Anwalt wenden, der sich mit Medizinrecht auskennt.

Die Frage kann Dir hier niemand ausreichend beantworten.

Woher willst Du das wissen?

Du bist Mediziner?

Sicher das der Arzt, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann, nicht für die Lohnfortzahlung auch haftbar gemacht werden kann?

http://www.ra-junge-ilges.de/ratgeber/rat_arzt.htm#Ausfall

Nicht immer, aber auch Ärzte sind Menschen und können Fehler machen. Ich bin 4 Monate mit einem eingeklemmten Innenmeniskus durch die Gegend gehumpelt, weil der Radiologe den Korbhenkelriss übersehen hat.

Ob man jetzt ein Fass aufmachen und Schmerzensgeld fordern möchte, sollte man jedem selbst überlassen. Mir war es wichtig, den Arzt darauf anzusprechen, damit er beim nächsten Mal genauer hinschaut.

Ob es sich hier um einen ärztlichen Behandlungsfehler handelt, sollte der UP mit seinem neuen Arzt besprechen. Und sollte dem so sein, sollte er sich an einen kompetenten Anwalt wenden.

alles so weit richtig was Du sagst und dem habe ich auch nicht widersprochen.

Nur ob der Fall vorliegt kann man von hier aus nicht sagen und die Wahrscheinlichkeit ist m.E. äußerst gering.
Auch sein neuer Arzt nicht (kennst Du das Sprichwort mit der „Krähe“ ?)

Und die wenigen Fälle wo ein tatsächliches Verschulden nachweisbar war haben sich über Jahre und Jahrzehnte vor Gericht hingezogen.

Eben deshalb sollte man daran erst gar nicht groß denken und gleich mit Geldforderungen kommen.

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was wurde denn bei der ersten op gerichtet, da gab es doch auch vorher Diagnostik - was war auf dem MRT zu sehen? Der Korbhenkeleinriss? Lass die Bilder der ersten Diagnostik anschauen, von einem andren Radiologen und nem Orthopäden… wenn da aber nix war, wie willst du es belegen dass da was war?

cf

Es geht hier ja darum, das ein Schaden zu spät erkannt wurde. Ob und in welchem Umfang sich daraus ein Schadenersatzanspruch ableiten läßt, kannst weder Du noch ich ableiten.

Also der Operateur der Kreuzbandplastik (die Kreuzbandstümpfe hatte der Radiologe auch übersehen) wäre bereit gewesen in einem Prozess Stellung zu beziehen. Er gab mir auch eine Adresse eines Radiologen, der die Bilder erneut ausgewertet hätte.

Da ich aber der Meinung bin, das auch Ärzte Fehler machen und mich das ganze jetzt nicht so dramatisch eingeschränkt hat, habe ich es dabei belassen.

Kurzum, wir können beide weder beurteilen ob und in welchem Umfang der Arzt hier einen Fehler gemacht hat. Demzufolge kann es nur den Rat geben, sich an den jetzt behandelnden Arzt und bei entsprechender Diagnose, sich an einen Anwalt zu wenden.

Ich bin nicht der Fragesteller. Was genau dieser für eine Verletzung hat und warum, kann ich nicht beantworten.

Es mag sein, dass Behandlungsfehler gemacht wurden. Die nachzuweisen dauert aber vermutlich ein paar Jahre und in der Zeit wird es mit einem vorgeschädigten Knie und zunehmendem Alter mit Sicherheit nicht besser.Habe selber ein Knie, dass sich als Spätfolge eines nicht optimal behandelten Sportunfalls schon vor 6 Jahren wegen gleicher und weiterer „medizintechnischer“ Diagnosen als dringender Kandidat für ein künstliches Kniegelenk anbot. Bis ich einen Orthopäden fand, der wie ich nicht bereit war, gleich zu operieren. Also stationäre Reha mit „rund um die Uhr“ Physiotherapie und Bewegungstraining.
Natürlich sind vorhandene Schäden nun nicht weg. Das Knie macht aber keine sonderliche Mucken mehr.
Mir kommt der Rat, sich viel zu bewegen
und ein Knietraining zu machen, gar nicht so kraus vor. Wichtiger als Schadensersatzfragen ist doch, dass Du ohne Schmerzen mit dem Knie gut leben kannst.

warum antwortest du dann? Die Frage kann ja nur der Ur-poster beantworten…

Hä?

Weil Du auf meinen Post geantwortet hast…