Mangelnde Dämmung - Mietminderung?

Das Paar „Meier-Müller“ lebt zur Miete in einer Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Bei der fälligen Dachrenovierung kamen unstimmigkeiten auf. Der Dachdeckerbetrieb verlangt mehr Geld als in dem Kostenvoranschlag angegeben. Unter den Eigentümer der Wohnungen, gibt es Unstimmigkeiten wie der Mehraufwand zu bewältigen ist. Die Bauarbeiten ruhen. Durch fehlende Wärmedemmung im Dach sind in der Wohnung von Paar M-M durchschnittlich 16°C-17°C ohne Heizungsbetrieb. Um in der Wohnung eine Raumtemperatur von 20°C zu erreichen ist ein vermehrter Betrieb der Heizungsanlage nötig.

Welche Rechte hat jetzt das Paar „Meier-Müller“? Wie muss es jetzt vorgehen und was ist zu beachten?

Hallo !

Ohne Heizung ist es schon 16-17 °C warm ?

Und um 20°C und mehr zu erreichen,muss man heizen ?

Nun,das finde ich nicht so ungewöhnlich. Außer in einem ultramodernen Passivhaus ist das leider Mieterschicksal,man muss heizen und zahlen.

Mieter haben „nur“ ein Recht darauf,die Wohnung KANN so beheizt werden(ohne die Kosten zu beachten !)dass man durchschnittliche Werte erreicht,das sind so 20/21°C und in Bädern ca. 24 °C.

Kann man das wegen schlechter Dämmung auch zu hohen Heizkosten nicht erreichen,dann wäre das ein Mietmangel.

Ein Mieter hat aber keinen Anspruch auf besonders niedrige Heizkosten durch eine besonders gute Dämmung. Er hat im Grunde überhaupt keinen Anspruch auf besondere Dämmung über die bestehenen Bauvorschriften hinaus. Und die sind ja im Bestandsbau nach altem Standard aus der Errichtungszeit gültig und müssen im Grunde nie nachgerüstet werden.

Einzige Ausnahme wäre die Nachrüstung einer völlig fehlenden Dämmung der obersten Geschossdecke,also Spitzboden etwa.
Bei Umbauten,Ausbauten im Dachbereich können dann aber die neuesten Dämmvorschriften gelten,aber das wäre allein Sache des Hauseigentümers gegenüber der Bauaufsicht.
Hier bin ich nicht sicher,ob der Mieter etwa einen Verstoß gegen diese Auflage mietmindernd anführen könnte,denn wie gesagt,er hat grundsätzlich kein Anrecht auf besonders günstige Heizkosten.

MfG
duck313

Hallo

Welche Rechte hat jetzt das Paar „Meier-Müller“?

Hängt davon ab, ob eine evtl. zuvor vorhandene, wenn auch minderwertige Dämmung infolge der Renovierung zunächst mal abgebaut und nur noch nicht in verbesserter Form wieder eingebaut wurde - oder ob noch nie eine da war.
Im ersten Fall wurde die Mietsache verschlechtert, was einen Mangel begründet, im zweiten nicht.

Gruß
smalbop

Wenn bestehende Dämmung herausgerissen und nicht wieder eingesetzt wurde besteht Anspruch (ggf. Mietminderung und/oder Schadenersatz)
Wenn nur noch nicht ein Mehr an Dämmung aufgebracht wurde besteht kein Anspruch (gemietet wie gesehen)

Der fachlich unbedarfte oder nicht absolut sattelfeste Laie sollte sich den Rat eines Fachmannes einholen oder ihm sogar die Fertigung entsprechender Schreiben an den Eigentümer übertragen.

vnA

1 „Gefällt mir“

Es ist so das Dämmung vorhanden war und jetzt fehlt. Würde Paar M-M einen Gutachter beauftragen, müssen Sie auch die Kosten für diesen tragen ne?

Wozu einen Gutachter? Ein paar Bilder reichen (wenn man darauf etwas erkennen kann)

vnA