Ein Mieter zieht zur Miete in eine Neubauwohnung, deren Standard in der Ausstattung mit Luxus beschrieben wurde. Der Schallschutz ist minderwertig, beim Mieter beschwere sich die Mieter in der Wohnung darunter, dass man jeden Schritt bzw. jedes Wort hört. Jeden Tag stehen die Mieter vor seiner Tür und beschweren, dabei verhält sich der Mieter tadelos.
Zusätzlich hat der Mieter im UG einen Raum gemietet, der als Büro genutzt wird, er kann aufgrund des Lärms (ebenfalls aufgrund des qualitativ schlechten Schallschutzes) den Raum nicht zum Arbeiten/Telefonieren nutzen.
Welche Möglichkeiten hat der Mieter
a. in seiner Privatwohnung, da die ständigen Beschwerden seine Lebensqualität beeinträchtigen
b. beim Büro
Mietminderung?