Mangelnder Trittschallschutz

Hallo Margit, Markus und Thomas,
ich wohne seit gut 1 Jahr in einer 3-Zi.Whg.Was ich bei Besichtigung und Übergabe der Wohnung nicht wusste, dass die obere Whg. komplett mit Laminat ausgelegt ist und offensichtlich kein ausreichender Trittschallschutz verwendet wurde. Ausserdem haben die oberen Mitbewohner die Küche in einen anderen Raum verlegt. Die Küche befindet sich oberhalb meines Schlafzimmers. Mein Schlafzi. kann ich nicht in das andere Zi. verlegen, das von dort der Trittschall des Treppenhauses extrem zu hören ist. Es handelt sich um eine Betontreppe mit Steinbelag. Darüber wurde der Vermieter umgehend bei Einzug erstmal mündl. informiert. Es folgten weitere Mängel seit mehr als 3/4 Jahr, wie z. B. Durchfeuchtungen und Heizungs-probleme, die ich hier allerdings nicht zum Thema machen möchte. Aufgrund aller Mängel, habe ich den VM mittlerweile schriftl. aufgefordert die Mängel zu beheben und habe die Miete gekürzt. Der VM ist mit den Mitbewohner über mir befreundet. Seit meiner Mietkürzung sind die oberen Nachbarn wahrscheinlich vom VM angehalten worden, ordentlich für Unruhe und Lärm zu sorgen. Ich lasse mir jedoch nichts anmerken, bin aber schon völlig fertig mit den Nerven. Meine Frage: Liegt hier ein Baumangel vor bzgl. des Laminats und evtl. auch des Treppenhauses vor? Ausziehen möchte ich nicht, da ich meine Arbeit hier habe und doch gerade erst eingezogen bin. Ausserdem habe ich eine sehr, sehr nette Nachbarschaft und ein Umzug ist sehr kostenintensiv. Könnt Ihr mir etwas dazu sagen? Liebe Grüße Judy

Ein Mangel ist die Abweichung vom „Gesollten“.
Das Gesollte wird hauptsächlich durch den Mietvertrag bestimmt. Wenn hier kein Indiz auf eine versprochene oder vereinbarte Qualität zu finden ist, dann gibt es auch keine Abweichung vom Gesollten und damit keinen Mangel. Für Neubauten kann man eine gewisse Qualität des Schallschutzes ableiten, die sich ja auch in der meist höheren Kaltmiete wiederspiegelt.
Basis jeder Argumentation ist der Mietvertrag.
Bei Werkverträgen (Bauträgerkauf, Unternehmerleistung, Planungsleistung) gelten die allg.anerkannten Regeln der Technik, die auch ohne Vereinbarung gelten.
Ein Verstoß gegen die „Schallschutznorm“, DIN 4109 ( zum Zeitpunkt der Baugenehmigung),die auch eingeführte technische Baubestimmung ist, führt höchstens zu einem Verstoß gegen die Landesbauordnung, was eine Ordnungswidrigkeit wäre.
Eine Verbindung zum Mietvertrag, und damit Anspruchsgrundlage aus dem Mietvertrag, sehe ich hier nicht.
MfG Markus Thiel

Guten Tag Judy.
Ich kann Deine Befindlichkeiten in der Wohnung gut nachvollziehen, doch möchte ich Dir keine grosse Hoffnungen machen! Es handelt sich sicherlich um eine Art von Baumangel, doch sind die Belästigungen, die Du deswegen erfährst schwierig zu bewerten und werden von Person zu Person in ihrer Gewichtung anders empfunden.
Eine durchfeuchtete Decke, Schimmel an den Wänden, Türen, die nicht schliessen, faulende Fenster etc. sind klar ablesbar und zu definieren. Trittschallschutz bzw. bei Fehlen desselben die bestehende Lärmbeeinträchtigung ist messbar, müsste aber meines Erachten dann auch von Dir nachgewiesen werden.

Weisst Du, es ist ja nicht so, dass sich hier ein Baumangel infolge mangelnden Unterhaltes der Liegenschaft entwickelt hat, sondern hier wurde, so nehme ich das aus der Ferne mal an, in der Bauausführung gespart, billig gebaut. Ich weiss nicht wie alt das Haus ist, vielleicht auch schon älter und damals waren die Erkenntnisse und Vorgaben ja auch noch nicht so fortgeschritten, wie man sie heute vorfindet und im Detail immer noch durch Einsparung auf das absolut Notwendigste herunterfahren kann. Ich denke mal, Du wirst Deinen Vermieter mit Deiner Forderung zu nichts bewegen können und mit der Mietkürzung ggfs. eine Kündigung des Mietverhältnisses erreichen, denn Du kannst den messbaren Nachweis nicht führen, oder vielleicht doch? Wende Dich bitte an einen Anwalt, oder nimm eine Beratung z.B. beim Mieterschutzbund in Anspruch. Stelle Dir vor, was geschehen müsste, damit Du in Deiner Wohnung besser lärmgeschützt wohnen könntest. Da müsste die Treppe im Teppenhaus abgerissen werden und neu aufgebaut werden mit einer verbesserten, oder überhaupt erst einzubauenenden Trittschallentkopplung von den aufsteigenden Wänden, die seitlich an die Treppenanlage anstossen. Da müsste der Lamintafussboden in der Wohnung über Dir rausgerissen werden bis auf den Rohfussboden, dann eine dickere Trittschalldämmung eingebaut und ein komplett neuer Laminatboden verlegt werden, (den alten kann man bei der Demontage meistens nicht retten). Dazu müsste aber ggfs. die bestehende Einbauküche demontiert werden um darunter den Belag ebenfalls zu erneuern. Danach müssten die Türen unterseitig abgehobelt/ abgeschliffen werden um über dem neuen Bodenniveau ohne Probleme zu funktionieren. All das wäre die notwendige Reaktion. Da wird es für den Vermieter besser sein, Dir zu kündigen und einen unproblematischeren Mieter zu bekommen. Du schreibst ja selbst, dass man sich über Dir schon bemüht Dich weichzuklopfen!! Die Machine funktioniert ja schon. Mein Rat - zieh wieder aus - bewahre Dir Deine Nerven - und achte bei einer neuerlichen Wohnungswahl besser auf die Details!! Tut mir leid für Dich, kann das alles nachempfinden und will Dir Deinen Tatendrang nicht absprechen. Viel Glück und Erfolg auf Deinem Weg! PS.: Bin ja ö.b.u.v.Sachverständiger für Natursteinarbeiten und nicht für Laminatböden und Lärmschutz. Würde ich beim Bau eines Gebäudes als Fachmann die Bauleitung innehaben, würde ich auf solche Missstände während der Bauausführung hinweisen! Würde aber der Bauherr dann sagen: " Nun ich weiss garnicht wa Sie wollen, Trittschalldämmung ist eingebaut und zwar die dünnste die es gibt, weil sie so schön billig im Einkauf ist!!" Was könnte ich dann noch erwidern, ausser, " Gut, wenn Sie hier eine billige Bude bauen wollen, dann kann ich Sie nicht dran hindern!"

In dem Sinn - Glückauf und einen Gruss aus Bern in der Schweiz, da lebe ich und von da schreibe ich Dir!

Hallo Judy,

gerade habe ich eine Anfrage zu diesem Thema geschrieben, beim Durchblättern des Archivs fand ich deine Anfrage. Wenn du dein Problem noch nicht gelöst hast, so könnte ich dir zu folgendem raten.

Es gibt Schallgrenzwerte innerhalb der Wohnung, die messbar sind. Beschrieben ist dies in der Richtlinie 4109. In jeder Gemeinde-, Orts- oder Stadtverwaltung gibt es einen Sachbearbeiter, der sich mit Lärmwerten auskennt. Es gibt entsprechende Geräte, die den Dezibelwert messen, die Sachbearbeiter können dies dann auswerten. Besonderen Schutz gibt es während der Nachtzeiten ab 22 Uhr. Wenn dir von dieser Stelle geholfen wird, hast du einen amtlichen Nachweis und kannst deine Forderungen besser durchsetzen.

Viel Erfolg
Zwillingsjungfrau