Mangels Einkommen aus Gewerbemietvertrag kommen

Hallo,
ich habe einen Mietvertrag nur befristet für ein Jahr für meine Selbstständige Tätigkeit aufgenommen und kann die Miete nicht mehr bezahlen. Ich bin seit 4 Monaten dort schon ausgezogen und suche einen Nachmieter. Die Suche erweist sich als schwierig, auch vom Vermieter her. Nun kann ich die Miete nicht mehr bezahlen. Meine Reserven sind aufgebraucht. Er will mich partout nicht heraus lassen. Nun nimmer er die nächste Miete von der Kaution, aber es wären noch 6- Monate Restmietzeit die ich absolut nicht tragen kann. Wie komm ich da raus? Er kann mich doch nicht daran binden, wenn ich unverschuldet dort hinein geraten bin. Ich will meine Selbstständigkeit allerdings auch nicht aufgeben. Mit meinen Einnahmen komm ich gerade so hin um meine Kosten zu decken. Mehr aber auch nicht. Gibt es rechtliche Grundlagen? Was könnte da noch auf mich zu kommen? Eidesstattliche Versicherung?
Ich danke um hilfreiche Antworten.

Er kann mich doch nicht daran binden, wenn ich
unverschuldet dort hinein geraten bin.

Du hast einen Vertrag unterschrieben daran bist du erstmal gebunden, da stehen auch vermutlich Kündigungs Klauseln drin – geh mit dem Vertrag zu einem Anwalt und lass dich beraten (kostet nicht viel).
Zur Schuldfrage und zum nachdenken, mit welchem Eigenverschulden ist den der Vermieter da rein geraten – er hatt ja durch dich den Einnahmen Ausfall?

Hallo. Ich bin Baukaufmann und kein Rechtsanwalt

Gruß

Hallo Susi,
rde mit Ihm. Oder hole rat beim Anwalt. Sonst kann ich nicht helfen. Bin nicht der Richtige.
Vlel Erfolg!

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo Susi,

wenn zwei Parteien sich über irgendetwas geeinigt haben, dann schließen sie einen Vertrag, damit sich auch jede Partei an das „Geeinigte“ hält.
Somit hast Du zunächst einmal den Vertrag zu erfüllen - so leid es mir tut.
Sicherlich gibt es Ausnahmen, aber nach Deiner Schilderung dürfte hier keine Ausnahme zum Tragen kommen.
Erstes Fazit: Der Vermieter (Verpächter) hat in jedem Fall vollen Anspruch auf die aus Vertrag geschuldete Gegenleistung in Geld!
Es wäre an dieser Stelle lediglich zu überlegen, ob die Nebenkosten (wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du ja schon ausgezogen) noch geschuldet werden.
Nach aktueller Rechtsprechung dürfte das nicht der Fall sein - hier kannst Du sparen.
Mein Vorschlag:
Ihr müßt Euch in jedem Falle gütlich einigen, sonst bleibst Du auf der Strecke. Der Vermieter kann es bis zu einen vollstreckbaren Titel gegen Dich treiben und dann wird es teuer. Deswegen schlag ihm doch vor, daß er über die Räumlichkeit sofort verfügen kann und Du ihm eine Abstandssumme in Aussicht stellst. Üblich sind 50% des insgesamt noch bis zum Ende des Mietvertrags geschuldeten Betrages. Er könnte dann sofort weitervermieten und hätte dann die Aussicht, nochmals Miete einzustreichen. Du hast zwar noch die halbe Zeit, die Du ja sowieso nicht nutzt, gezahlt - sparst aber auch 50%. Ansonsten sehe ich schwarz:frowning: Sorry, aber Verträge sind nun einmal einzuhalten.
Gruß Gero