Manigfaltige Probleme mit dem Ex-Vermieter, was kann ich tun?

Hallo, mit meinem ehemaligen Vermieter hatte ich mal so richtig einen Griff ins Klo getan.
Seit 2013 wurden die Nebenkostenabrechnungen nicht berichtigt, Schäden welche durch Wasserschäden entstanden sind nicht behoben und meine Kaution wurde bis heute auch nicht erstattet.
Im einzelnen
seit der nebenkostenabrechnung 2013 hatte ich Streit mit meinem ehemaligen Vermieter, die Nebenkostenabrechnung war wesentlich überhöht meine Familie und ich sollten fast 360m³ Wasserverbraucht haben. Da wir im Mieterverein sind, haben wir auch direkt dagegen Widerspruch eingelegt, aber bis dato verweigert der Vermieter die Berichtigung. Seitens des Mietervereins wurden zwar diverse Briefe an den Vermieter geschrieben aber gebracht hat das nichts, bis heute kam nicht eine einzige Antwort. Auch die folgenden Jahre 2014/15/16 waren die Nebenkosten weit überhöht.
Als wir dann 2014/15 insgesamt 7 Wasserschäden hatten, sollten wir sobald die Schäden behoben wurden für die Zeit eine Erstattung bekommen, sollten geschehen ist da nichts. Da die Schäden nicht behoben wuren haben wir uns dann eine neue Wohnung gesucht und sind im August 2016 umgezogen. Bis heute haben wir aber weder die Kaution noch die zuviel gezahlten Nebenkosten erstattet bekommen. Außer insgesamt 32 Schreiben hat der Mieterverein auch nichts unternommen, weil angeblich erst nach offenlegung der Bücher Klage erhoben werden kann.
Wer hat da nen Rat der mich weiter bringt???

Aus dem Lobbyverbannt austreten und einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen.

Hallo,

neben dem Rat in den Mieterschutzbund zu gehen, der für sowas schöne Standardschreiben aufsetzt würde ich grundsätzlich garnicht so lange warten. In den entsprechenden Schreiben kann man Fristen setzen und darauf hinweisen, das man hier bei Nichtbeachtung entsprechende Rechtsmittel Zuhilfe nimmt. Dann kann man das Ganze auch Anwaltlich klären lassen. Viel Glück.

Gruß
h.

Der Mieter hat das Recht Einsicht in die Nebenkostenabrechnung zu nehmen.
Entsprechend kann es etwas aufwändig werden. Man muss dann zuerst die Einsicht in die Buchhaltung einklagen und kann natürlich erst nach der Begutachtung der Buchführung dagegen Einspruch nehmen.

BTW: Der Wassermehrverbrauch kann im Prinzip schon stimmen. Wenn man einen Rohrbruch in der Wasserleitung hat, läuft das austretende Wasser durch den Wasserzähler. Da dies aber eine Fehlfunktion ist, kann man es nicht dem Mieter berechnen. Nennt sich Fachchinesisch „widerrechtlich ausgetretenes Wasser“ :smile:

Rechtlich scheint der Fall nicht so kompliziert zu sein, aber der Weg zum Ziel kann etwas aufwändig werden.
Dein Mieterverein scheint aber etwas an der Schlafkrankheit zu leiden und du kannst den vergessen! Da muss Jemand mit etwas mehr Elan ran gehen. Das muss nicht unbedingt ein Anwalt sein. Man muss nur Fristen setzen, den Rechtsweg androhen und diesen auch entsprechend weiter beschreiten.

MfG Peter(TOO)

Wenn ein solcher in der Nähe sitzt und Termine frei hat, würde ich auch einen Fachanwalt bevorzugen.
Aber wenn nicht: Das ist ein m.E. recht einfach lösbares Problem, was jeder Anwalt bearbeiten können muss. Da würde ich jetzt keine 10km weit für fahren oder lange warten.

Hallo,

beim nächsten Mal solltest du:

  1. bei Mängeln unverzüglich die Miete mindern
  2. schriftlich Einsicht in die Belege anfordern
  3. aus falschen Abrechnungen sich ergebende Nachzahlungen nicht begleichen

Man schreibt dem Vermieter einmal freundlich.
Man schreibt dann einmal als Erinnerung.
Dann noch höchstens einmal mit der Ankündigung, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Dann geht man zum Anwalt.

32 Briefe??? Unfassbar.

Falls du das machst, wirst du verbannt.

Hallo, wie meinst Du das, dann werd ich verbannt??

Hallo und lieben Dank für deine Antwort, mittlerweile bin ich ja dort ausgezogen. Und für jedes Schreiben an den Vermieter mußte ich beim Mieterverein eine Schreibgebühr von 6€ bezahlen, was neben den ausstehenden Beträgen nebenbei auch noch einmal 192€ machten.

Aber dennoch, lieben Dank für deine Antwort

Das war ein Wortwitz … basierend auf einem Schreibfehler als Vorlage …soifz

Das Schreiben eines fachlich versierten Anwalts hätte ggf auch nur den Betrag gekostet … Ohne zusätzliche Mitgliedsgebühren

Tja - dafür hätte man auch schon mehr als eine Erstberatung beim Anwalt bezahlt gehabt.