Manipulation am Heizkörper

Guten Tag,
stellen Sie sich vor, dass dem beauftragten Ableser einige Plomben geklaut wurden um die Verdunsterröhrchen vom Heizkörper entfernen zu können und nach dem Winter wieder einsetzen zu können.

Nun hat aber der Ableser diesen Diebstahl bemerkt und es seinem Chef mitgeteilt, dieser teilte es dem Hausverwalter mit.

Der Verwalter verlangte von der Ableserfirma eine Kontrollmessung in meiner Wohnung. Die Röhrchen mussten kurzfristig wieder eingesetzt werden und wurden verplombt quasi ordnungsgemäß. Den 1. Termin der Überprüfung konnte man verschieben, sodass die Ablesung 75 Winter-Tage nach der ersten erfolgte. Somit hätte man doch eine Einsparung der Heizkosten erreicht, denn die Zwischenablesung ergab, dass die Zählerstände fast alle auf 0 standen, lediglich einer auf 0,5 und einer auf 1,5.
Was könnte der Verwalter oder der Eigentümer des Mehrfamilienhauses tun?
Wie ist die Rechtslage in solch einem Falle?

MfG Gert

Zuerst ist das natürlich Betrug - was entsprechend mit Strafanzeige usw. belohnt werden kann. Und dann hat man ja den Verteilerschlüssel zu seinen Gunsten „modifiziert“. Sollten das also die Nachbarn erfahren (und vermutlich wissen die das längst), dann dürfte man sich auch auf Schadenersatzklagen gefasst machen.

Hallo Jens,

Zuerst ist das natürlich Betrug - was entsprechend mit
Strafanzeige usw. belohnt werden kann.

soweit d’accord. Nicht zu vergessen: Eine Fristlose / fristgerechte Kündigung ist auch im Bereich des möglichen.

Und dann hat man ja den Verteilerschlüssel zu seinen Gunsten „modifiziert“. Sollten das also die Nachbarn erfahren (und vermutlich wissen die das längst), dann dürfte man sich auch auf Schadenersatzklagen gefasst machen.

Prozesse der Nachbarn unter sich? Das glaube ich nicht. Der richtige Weg ist wohl eher, dass die Nachbarn gegenüber ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung anzweifeln und ggf. gerichtlich dagegen vorgehen (Das kann man mit Sicherheit sehr gut anhand der Werte der Vorjahre) und sich der Vermieter den Schaden dann von demjenigen welchem ersetzen lässt.
Das Klima in der Nachbarschaft dürfte jetzt aber eher frostig werden.

Fazit aus der Sicht des Verursachers:

  • Ersparniss gleich null

  • Zusätzliche Kosten: Prozeß, Zinsen, ggf. Umzug, usw.

  • Nachbarschaftliches Verhältnis ist im Eimer

Dumm gelaufen…

Einen schönen Tag noch!

Dein
Ebenezer

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Soetwas ist Betrug, die sicherlich zur Strafanzeige führt und zusätzlichen Schadenersatzforderungen und Gerichtskosten!
Soetwas muss bestraft werden!!!

Prozesse der Nachbarn unter sich? Das glaube ich nicht. Der
richtige Weg ist wohl eher, dass die Nachbarn gegenüber ihrem
Vermieter die Nebenkostenabrechnung anzweifeln und ggf.
gerichtlich dagegen vorgehen (Das kann man mit Sicherheit sehr
gut anhand der Werte der Vorjahre) und sich der Vermieter den
Schaden dann von demjenigen welchem ersetzen lässt.

naja, die frage habe ich mir auch gestellt, aber aus vermietersicht ist ja eigentlich die abrechnung richtig. er hat ja soweit keinen fehler gemacht, nur die datengrundlage ist ja wegen betrug falsch. ist dann auch der vermieter in der schuld? oder darf der dann die forderungen weiter reichen?

außerdem: wer weiß schon, wie lange der liebe nachbar sowas schon macht und wie betroffen die werte vom vorjahr sind? vielleicht sind ja auch ältere nebenkostenabrechnungen davon betroffen? außerdem sind die verdunstungsröhrchen ja nicht wirklich zwischen den jahren vergleichbar.

Nachweisbarer Betrug oder nur ein Verdacht?
Liegt hier ein beweisbarer Betrug vor oder handelt es sich nur um den Verdacht, es könne einen Betrug gegebenhaben? Gibt es dafür überhaupt Anhaltpunkte ausser den verlorenen Plomben? Wer hat denn hier möglicherweise manipuliert? Ich werde aus der Frage nicht so recht schlau.

Wenn der Betrug beweisbar ist, dann kann man zivilrechtlich Schadenersatz erstreiten.

Wenn nicht, dann geht das in Leere. Es wäre ggf. ein Sachverständigengutachten zu erstellen, ob die Ablesung plausibel ist, es wäe zu beziffern wie hoch der Schaden ist,… Und wenn da nichts bei rauskommt, hat das Ganze nur Geld verbrannt.

**irgend jemand sprach - wer lesen kann ist klar im Vorteil -

es wurde eindeutig von Diebstahl der Plomben und von Manipulation an den Heizkörpern geschrieben, denn die Kontrollmessung ergab kaum einen Verbrauch nach 75 Wintertagen - das bedeutet, dass die Verdunsterröhrchen entfernt oder verstöpselt worden sein müssen !?

Gruß Gert**

irgend jemand sprach - wer lesen kann ist klar im Vorteil -

und wer denken kann, erst…

es wurde eindeutig von Diebstahl der Plomben und von
Manipulation an den Heizkörpern geschrieben, denn die
Kontrollmessung ergab kaum einen Verbrauch nach 75 Wintertagen

  • das bedeutet, dass die Verdunsterröhrchen entfernt oder
    verstöpselt worden sein müssen !?

sicher? keine andere möglichkeit? man könnte ja auch die heizung aus gelassen haben (ok, dann ist die raumtemperatur zu niedrig, aber das ist ein anderes thema). dann wäre aber auch mit ordnungsgemäßen röhrchen kein verbrauch aufgetreten.

aber da wir hier ja von einem theoretischen fall sprechen, gehört der nachgewiesene betrug wohl zum fall - dann ist das natürlich eindeutig (aber dann braucht’s eigentlich die frage nicht mehr, oder?)

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Jens, der Mieter ist verpflichtet die Räume auf einer Temperatur von ca. 17 Grad Celsius auch bei Abwesenheit zu halten - zumindest aber muss der Frostschutz gewährleistet sein ( 5 Grad ) also muss bei Außentemparaturen von minus 10 - 20 Grad ein Verbrauch angefallen sein.

Ich wollte eigentlich eher wissen was der Eigentümer gegen diesen (es ist ein konkreter Fall) Diebstahl und Betrugsverdacht veranlassen kann / muss um vor allem die anderen Mieter zu schützen - denn solange alle Wohnungen vermietet sind zahlen nur die Mieter den Verbrauch des Betrügers.

Jens, der Mieter ist verpflichtet die Räume auf einer
Temperatur von ca. 17 Grad Celsius auch bei Abwesenheit zu
halten - zumindest aber muss der Frostschutz gewährleistet
sein ( 5 Grad ) also muss bei Außentemparaturen von minus 10 -
20 Grad ein Verbrauch angefallen sein.

mir ist schon klar, dass der mieter dazu verpflichtet IST und somit ein verbrauch angefallen sein MÜSSTE. darauf aber einen betrug zu begründen finde ich mutig. was ist, wenn sich der mieter einfach nicht an die heiz-regel gehalten hat (egal welcher grund) und die heizung somit im winter wirklich AUS war? kein verbrauch - aber auch kein betrug. zwar eine verletzung seiner pflichten, aber eben kein betrug.

Ich wollte eigentlich eher wissen was der Eigentümer gegen
diesen (es ist ein konkreter Fall) Diebstahl und
Betrugsverdacht veranlassen kann / muss um vor allem die
anderen Mieter zu schützen - denn solange alle Wohnungen
vermietet sind zahlen nur die Mieter den Verbrauch des
Betrügers.

wurde ja schon beantwortet, aber ohne beweis wird der vermieter nicht wirklich viel machen können, oder?

Jeder ist berechtigt eine Anzeige zu erstatten. Es ist dann Aufgabe der Polizei/Staatsanwaltschaft dieser Anzeige nachzugehen und Beweise zu sichern. Ggf. wird dann Anklage erhoben - oder auch nicht.
Wenn die Ermittlungen eine Straftat ergeben hat dies noch nichts mit privatrechtlichen Ansprüchen zu tun. Es erleichtert nur möglicherweise die Beweislage in einem privatrechtlichen Verfahren.

Der Vermieter erstattet Anzeige. Ein Straftäter wird ermittelt. Vermieter rechnet mit der Hausgemeinschaft ab. Straftäter wird mit fiktivem Anteil belastet. Straftäter geht in Widerspruch. Gerichtsverfahren. Straftäter bekommt Recht/Vergleich. Vermieter fordert den Rest der Betriebskosten von den Mietern. Mieter wehren sich gegen die Nachforderung. Gerichtsverfahren.
Was bleibt dem Vermieter außer Arbeit, Ärger, Anwaltsbesuche, Gerichtstermine, Kosten und dem guten Gefühl „Recht“ getan zu haben?

vnA

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ich bedanke mich für Ihre aussagekräftige Antwort
Gruß