Guten Tag,
stellen Sie sich vor, dass dem beauftragten Ableser einige Plomben geklaut wurden um die Verdunsterröhrchen vom Heizkörper entfernen zu können und nach dem Winter wieder einsetzen zu können.
Nun hat aber der Ableser diesen Diebstahl bemerkt und es seinem Chef mitgeteilt, dieser teilte es dem Hausverwalter mit.
Der Verwalter verlangte von der Ableserfirma eine Kontrollmessung in meiner Wohnung. Die Röhrchen mussten kurzfristig wieder eingesetzt werden und wurden verplombt quasi ordnungsgemäß. Den 1. Termin der Überprüfung konnte man verschieben, sodass die Ablesung 75 Winter-Tage nach der ersten erfolgte. Somit hätte man doch eine Einsparung der Heizkosten erreicht, denn die Zwischenablesung ergab, dass die Zählerstände fast alle auf 0 standen, lediglich einer auf 0,5 und einer auf 1,5.
Was könnte der Verwalter oder der Eigentümer des Mehrfamilienhauses tun?
Wie ist die Rechtslage in solch einem Falle?
MfG Gert