Ich hätte mal eine Frage und hoffe das mir jemand von euch weiter helfen kann.
Und zwar wollte ich wissen ob es eine Möglichkeit gibt zu beweisen wenn auf ein Schriftstück nachträglich noch etwas hinzu gefügt wurde?
Ich habe vor einigen Monaten den Fehler gemacht meinem Exchef auf einem weisen Blatt Papier den Empfang von 300 Euro Quittiert. Da ich mich nun in einem Rechtsstreit mit diesem Chef wegen noch ausstehendem Lohn befinde befürchte ich das er diese Quittung nutzen könnte und darauf noch so etwas wie eine Verzichtserklärung schreiben könnte.
Würde er damit durchkommen und welche Möglichkeiten gäbe es meinerseits ein solches Schriftstück anzufechten?
Da ich keine Rechtschutzversicherung habe müsste ich wissen ob ich mit meiner Klage Chancen auf Erfolg habe, oder ob ich es besser nicht probiere?
Nicht das ich am Ende noch die ganzen Gerichtskosten am Hals habe.
Ich hoffe das mir jemand von euch weiter helfen kann.
Nicht das ich am Ende noch die ganzen Gerichtskosten am Hals
habe.
im Arbeitsrecht ist die erste Instanz immer ohne Kostenerstattung, d.h., es fallen keine Gerichtskosten an und jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selber, egal wer gewinnt. Das soll den Einigungswillen stärken, dachte sich der Gesetzgeber annodazumal. Also: wenn du keinen Anwalt hast, dann fallen auch keine Kosten an.
Ob man solche Fälschungen nachweisen kann, weiß ich nicht, aber frag eventuell mal im Bullenbrett (Polizei und Kriminalistik).
Gruß
Yoyi
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Und zwar wollte ich wissen ob es eine Möglichkeit gibt zu
beweisen wenn auf ein Schriftstück nachträglich noch etwas
hinzu gefügt wurde?
Wenn etwas hinzu gefügt wurde, kann man das oft beweisen, z.B. wenn unterschiedliche Tinte verwendet wurde, oder der Zeilenabstand nicht stimmt (Nachträglich mit Laser eingedruckt).
Ich habe vor einigen Monaten den Fehler gemacht meinem Exchef
auf einem weisen Blatt Papier den Empfang von 300 Euro
Quittiert.
Tja, so etwas tut man auch nicht. (In diesem Falle kann man technisch nur etwas beweisen, wenn der Text über deine Unterschrift gedruckt wird, dann ist klar, dass der Text erst nach deiner Unterschrift eingefügt wurde, sonst hast du Pech gehabt).
Zudem hättest du eine Kopie der Quittung verlangen sollen, um beweisen zu können was du unterschreiben hast.
Da ich mich nun in einem Rechtsstreit mit diesem
Chef wegen noch ausstehendem Lohn befinde befürchte ich das er
diese Quittung nutzen könnte und darauf noch so etwas wie eine
Verzichtserklärung schreiben könnte.
Oder, dass du ihm noch eine Million schuldig bist, bei Blanko-Unterschriften ist das halt so !
Würde er damit durchkommen und welche Möglichkeiten gäbe es
meinerseits ein solches Schriftstück anzufechten?
Nur wenn es Zeugen gibt, die zumindest bestätigen können, dass dein Chef da etwas auf das Blatt geschrieben hat, als deine Unterschrift schon drauf war.
Oder, dass du ihm noch eine Million schuldig bist, bei
Blanko-Unterschriften ist das halt so !
Es war natürlich keine blanko Unterschrift, sondern ne Quittung auf nem weisen Blatt eben, welches also die möglichkeit biten würde noch etwas hinzu zu fügen.
im Arbeitsrecht ist die erste Instanz immer ohne
Kostenerstattung, d.h., es fallen keine Gerichtskosten an und
jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selber, egal wer
gewinnt. Das soll den Einigungswillen stärken, dachte sich der
Gesetzgeber annodazumal. Also: wenn du keinen Anwalt hast,
dann fallen auch keine Kosten an.
Also werde ich die Kosten für meinen Anwalt nicht erstattet bekommen, egal wie es ausgeht?
Kann ich denn auch ohne Anwalt vors Arbeitsgericht?
aber das Problem ist natürlich, wenn dir die Materie sehr fremd ist, tust du dich vielleicht schwer. Bist du in der Gewerkschaft? Dann bist du über die Gewerkschaft rechtsschutzversichert. Ansonsten such dir vielleciht jemand halbwegs sachkundigen aus dem Bekanntenkreis, der dir hilft, den Schriftkram zu erledigen.
Gruß
Yoyi
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in Ergänzung zu den anderen Postings würde ich so vorgehen :
Falls er wirklich die Quittung dazu benutzt, etwas dazuzuschreiben, solltest Du einen Anwalt konsultieren.
Bei Aussicht auf Erfolg braucht er m.E. nicht vor das Arbeitsgericht ziehen, da es in erster Linie um die Echtheit eines Dokuments, und nicht um das Arbeitsverhältnis geht. Wenn ich das richtig sehe, würde der Anwalt vor einem Zivilgericht eine Feststellungsklage erheben lassen mit dem Ziel der Aussage, dass das Dokument verfälscht ist. Die Kosten von Gericht, Anwalt und Sachverständiger trägt der Verlierer des Prozesses.
Über die Chancen, den Prozess zu gewinnen, kann Dich der Anwalt am besten beraten, wenn die „Urkunde“ vorliegt. Vielleicht ist auch eine kurze Konsultation, ob sich ein Prozess lohnt, gratis. (Ich hatte mal einen Fall, da wollte ich klagen, aber der Anwalt hat mir abgeraten. Für das 20-minütige Gespräch habe ich nichts bezahlt)
Als Laie sehe ich das so:
Mach Dir nicht allzuviele Sorgen wegen der Quittung. Auch wenn Dein Ex-Chef ein gerissener Hund ist und alle abzockt - er wird sich genau überlegen, ob er wegen Dir und Deinen Kröten ein Strafverfahren riskiert. Wie neulich in der Süddeutschen Zeitung zu lesen war: Urkundenfälschung kann man oft nachweisen.