Hallo,
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat inzwischen die Haftung der Mitarbeiter bei solchen Fehlbeständen eindeutig eingeschränkt: Wollen Sie jemanden haftbar machen, müssen Sie als Arbeitgeber darlegen und beweisen können, dass explizit ein bestimmter Mitarbeiter den Fehlbestand verursacht hat. Dabei ist insbesondere der Nachweis erforderlich, dass die jeweilige Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter – wie der Jurist sagt - ausschließlicher und alleiniger Besitzer der Sache war, die abhanden gekommen ist. Mit anderen Worten, der Mitarbeiter muss ausschließlich und alleine über die betreffenden Sache verfügt haben. Können Sie das nicht darlegen und beweisen, braucht der Mitarbeiter keinen Schadenersatz leisten (Az: AZR 175/97; in: AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mankohaftung).
Allerdings lässt sich die komplizierte Beweisführung mit einer Haftungsklausel (Mankovereinbarung) umgehen. Mit einer solchen Vereinbarung kann die Haftung eines Mitarbeiters unabhängig vom Verschulden festgelegt werden. Gibt es einen Fehlbestand, muss der Mitarbeiter dann haften, unabhängig von der im Urteil des BAG festgelegten Haftungsbeschränkung. Voraussetzung für eine solche Mankovereinbarung ist aber, dass der Mitarbeiter zusätzlich zu seinem Gehalt eine Risikoprämie (Mankovergütung) bekommt. Diese Prämie muss das voraussichtlich zu erwartende Manko abdecken (BAG, Az.: 8AZR 386/98; in: BD 2000, Seite 1078).
Da die Rechtsprechung an solche Mankovereinbarung hohe Anforderungen stellt, sollten Sie als Arbeitgeber jedoch unbedingt dafür Sorge tragen, dass mit dem vereinbarten Mankogeld wirklich der voraussichtlich zu vereinbarende Fehlbetrag abgedeckt wird. Anderenfalls kann es Ihnen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung passieren, dass Sie trotz Mankovereinbarung am Ende leer ausgehen.
Im Grunde einfach erklärt: Wenn Du nicht ein Mankogeld erhältst (zuzüglich zum Gehalt), welches evtl. Fehlbeträge abdeckt, darfst DU nicht haftbar gemacht werden.
Wenn Du nur einen geringen Stundenlohn erhältst, darf Dir Kassendefizit nicht abgezogen werden. Versucht wird es aber gern…
Grüße
Wendy