Mann der Vermieterin kommt dauernd zur Kontrolle

Hallo!

Man stelle sich folgendes Problem vor: Eine ausschließlich weibliche 4er-WG wohnt Haus an Haus mit der Vermieterin und deren Mann.

Jede von den Vier hat mit der Vermieterin einen Mietvertrag für ein Zimmer im oberen Stockwerk eines Zweifamilienhauses gemietet. Küche, Bad, WC und Flur sind ausschließlich zur Mitbenutzung im Mietvertrag aufgeführt, werden aber ausschließlich von der WG genutzt. In der Etage unter der WG wohnt an den Wochenenden der Sohn der Vermieterin. Die Vermieterin selbst wohnt, mitsamt ihrem Mann, ein Haus weiter (ca 20m entfernt).

Nun ist es aber so: Nahezu alle 2 Tage kommt der Mann der Vermieterin in´s obere Stockwerk, indem sich die WG-Zimmer befinden, geht ins Bad, das WC und die Küche, inspiziert sogar den Kühlschrank auf Sauberkeit. Dies alles macht er sowohl in Ab- als auch in Anwesenheit der WG-Bewohnerinnen. Dabei Klopft er weder an, noch sagt er Hallo oder ähnliches - er kommt einfach rein. Nicht selten kann es also auch mal vorkommen, dass eine von der Vier gerade in ein Handtuch gewickelt aus dem Bad kommt und dann plötzlich vor diesem Menschen steht, dem das selbst überhaupt nichts ausmacht- den Mädels hingegen aber umso mehr.

Sie haben ihn schon mehrfach darum gebeten wenigstens zu klingeln, bevor er reinkommt, das ist für ihn ein Handgriff von nicht mal 1Sekunde Dauer- er sieht es aber nicht ein, denn das ist sein Haus und in dem kann er machen und kommen und gehen so oft er will. Denn die WG-Bewohner hätten ja schließlich nur die Zimmer gemietet, also können sie ihm nichts anhaben. Die Mädels haben auch mit seiner Frau, der im Mietvertrag aufgeführten Vermieterin gesprochen, die ihnen gegenüber auch Verständnis eingeräumt hat und versprochen hat, sie würde mit dem Mann reden, doch gewirkt hat das nur eine Woche.

Der Mann der Vermieteri ist der festen Überzeugung im Recht zu sein und reagiert mehr mit Trotz als Verständnis, aber die Frage ist: Ist er wirklich im Recht? ER steht ja schließlich nicht mal im Mietvertrag, sondern seine Frau, wie kann er dann überhaupt im Recht sein? Ist sein Verhalten schon Hausfriedensbruch? Ist dem wirklich kein Riegel vorzuschieben?

Die WG-Bewohnerinnen trauen sich kaum noch die Tür aufzumachen, wenn es an den Zimmerntüren klopft, da man nie wissen kann ob es jetzt er ist, oder nur eine andere Mitbewohnerin. Er klopft auch nur, wenn er uns sprechen und in die Zimmer will - was ja wohl das mindeste ist…

Die Mädels haben mittlerweile eine neue Wohnung gefunden (die Vermieterin wohnt am anderen Ende der Stadt und sieht es nicht ein dauernd vorbei zu kommen :smile:), und seit dem Moment in dem die Kündigung schriftlich vorlag, wird der „Terror“ von Tag zu Tag extremer.
Vor zwei Tagen ging es soweit, dass er zu einer Mitbewohnerinnen, von denen er spürbar nichts hält, gesagt hat „Zum Glück bist du im April auch weg, sonst hätt ich dich sowieso rausgeschmissen.“ Dieses Zitat zeugt von seinem Rechtsverständnis…alles was in irgendeiner Art und Weise für ihn ist, wird mit brachialer Gewalt durchgesetzt, alles was gegen ihn ist, interessiert ihn nicht.

Also nochmal die Frage: Ist er im Recht oder gäbe es Grund für eine Anzeige? Kann man diesem Verhalten wirklich nicht´s entgegensetzen?

Ein Beratungstermin beim Mieterschutzbund wurde bereits vereinbart, ist aber noch zu weit hin.

Ich würde mich sehr über Antworten und Reaktionen freuen und bedanke mich herzlich!

Liebe Grüße,

Eule88

Hallo!

Einfacher Tipp: Schloß austauschen.

Einen „routinemäßigen Kontrollbesuch“ kann der Vermieter alle zwei Jahre machen, ansonsten braucht er einen Grund (z.B. Wartungsarbeiten, Handwerker, Nachmieter).
Generell müssen Besuche durch den Vermieter angekündigt werden und ein Termin vereinbart werden.

Zutritt in die Wohnung ohne Genehmigung der Mieter ist Hausfriedensbruch!

Siehe auch: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Viele Grüße
Lumpi

Hallo!

Das Problem ist, dass die WG nicht die ganze Wohnung gemietet hat, sondern wirklich nur die einzelnen Zimmer, insofern wäre ein Schlossaustausch doch auch eine Straftat, oder?

Liebe Grüße,

Eule

Hallo!

Nicht selten kann es also auch mal vorkommen,
dass eine von der Vier gerade in ein Handtuch gewickelt aus
dem Bad kommt und dann plötzlich vor diesem Menschen steht,
dem das selbst überhaupt nichts ausmacht- den Mädels hingegen
aber umso mehr.

Bißchen OT, aber wenn die Mädels sowieso schon auf gepackten Koffern sitzen und zum Abschluß ihr Mütchen kühlen wollen, sollten sie der Vermieterin nochmal stecken, ob sie wüsste, dass ihr Mann leichtbekleideten Mädels unter der Dusche auflauert und dabei glasige Augen bekommt und sich wollüstig über die Lippen fährt…

Vielleicht hält sie ihn bei einer evtl. einziehenden neuen WG an einer kürzeren Leine- oder holt nur noch männliche Untermieter ins Haus. :wink:))

Pfui, ganz böse! Nicht machen! *gg*

*duckundweg*

Nein, den Besitz und die alleinige Verfügungsgewalt an dem Mietgegenstand durch eine eigenes Schloss / Schlösser zu sichern ist euer Recht. (Natürlich müssen die alten beim Auszug wieder eingebaut werden und die neuen können den Nachmieter(inne)n angeboten werden).

Zu Häufigkeit und Form der Besuche wurde schon zutreffend kommentiert.

Nicht alles, was ein VM gerne tun möchte darf er auch :wink:

G imager

Hallo,

Nein, den Besitz und die alleinige Verfügungsgewalt an dem
Mietgegenstand durch eine eigenes Schloss / Schlösser zu
sichern ist euer Recht.

Mietgegenstand ist aber weder Flur noch Bad noch Küche. Nur deren Mit benutzung. Die kann der Vermieter aber weiteren Personen gestatten - auch sich selbst. Und dürfte imho dementsprechend auch deren Sauberkeit kontrollieren.
Kennst Du irgendein Urteil, das gegensätzliches aussagt?
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo!
Genau das ist das Problem.
Aber ich habe vergessen zu erwähnen, dass für die GESAMTE Flüche, also auch Küche, Bad, WC, etc. die Nebenkosten von den 4Mädels getragen werden - ohne richtige Nebenkostenabrechnung. Die WG zahlt also für alles, ohne aber alles gemietet zu haben. Und die obere Etage wird ausschließlich von den 4 Mädels genutzt, weder der Sohn des Vermieters im unteren Stockwerk, noch sonst irgendjemand nutzt die Räume. Außer natürlich der Mann der Vermieterin, für sein zwanghaftes Kontrollverhalten. Heute kam der nächste Hammer: „Ihr seid die schlimmste WG, die hier jemals gewohnt hat! Ich bin froh, wenn ihr weg seid!“. Er hat aber keinen Grund: Die Miete wird überpünktlich gezahlt, die Wohnung ist sauber (natürlich nicht so sehr wie bei dessen Frau, die den ganzen Tag nix anderes zu tun hat als zu putzen), aber dennoch sauber - wenn auch manchmal unordentlich.
Gibt es da nicht so etwas wie „Gewohnheitsrecht“? Schließlich ist die WG einziger Nutzer der Räume, die durch eine „Wohnungstür“ (Einfache Zimmertür mit Glaseinsatz) abgetrennt sind.