Hi,
ich weis jetzt nicht wie ich das genau formulieren soll, aber ich versuchs einfach mal.
Folgender Fall:
Eine Frau ist noch mit ihrem Mann verheiratet, sie kann nicht mehr arbeiten gehen da sie Krebs hat (Knochenkrebs - unheilbar) und lebt somit vom Staat (Hartz IV), muss sich auch ihre Medikamente selbst bezahlen.
Der Mann hat bis letztes Jahr im Ausland gearbeitet und gut verdient, jetzt ist er Rentner und bezieht ausreichend Rente fährt auch mehrmals jährlich nach Spanien, gibt aber seiner Frau keinen Cent.
Sie weiß nicht wie sie sich ernähren und Medikamente bezahlen soll, hat kein Geld für die Reperatur des einzigen Autos, er fährt lieber Taxi.
Er beschimpft sie und ist auch Alkoholiker.
Jetzt will sie ausziehen und sich von ihrem Mann trennen, besteht irgendwie Gesetzlich die Chance das er doch seiner noch Frau Geld geben muss?
Aber auch wenn sie weiterhin zusammen wohnen würden?
Wenn ja, wo müsste sie sich dann hin wenden?
Danke 
Hallo,
Eine Frau ist noch mit ihrem Mann verheiratet,
jetzt ist er Rentner und bezieht ausreichend Rente
Jetzt will sie ausziehen
Wenn ich das recht verstehe sind die beiden verheiratet, in der gleichen Wohnung gemeldet und er hat gut Geld.
In der Konstellation würde sein Einkommen auf ihre Bedürftigkeit angerechnet.
sie kann nicht mehr arbeiten …lebt somit vom Staat (Hartz IV)
Das kann dann eigentlich nicht sein.
Gruß Steffi
Wie das jetzt genau ist weiß ich auch nicht, verstehe das auch nicht so ganz. Sie sind zwar Verheiratet aber sie bekommt, wie gesagt, kein Geld von ihm. Das weiß ja von außen sonst keiner.
Allerdings bekommt sie irgendwo her ein wenig Geld, daher denke ich vom Staat. Von ihm auf jeden Fall nicht.
Kommt mir zwar auch komisch vor aber scheinbar ist es wirklich so, vielleicht kein Hartz 4 aber irgendwas anderes.
Definitiv bezahlt er keinen cent für sie.
Wie das jetzt genau ist weiß ich auch nicht, verstehe das auch
nicht so ganz.
komisch komisch, das weisst du nicht 
Kommt mir zwar auch komisch vor aber scheinbar ist es wirklich
so, vielleicht kein Hartz 4 aber irgendwas anderes.
Definitiv bezahlt er keinen cent für sie.
das weisst du aber ganz bestimmt, komisch komisch, wie der ganze Fall recht seltsam zus ein scheint
Der Mikesch
Jetzt will sie ausziehen und sich von ihrem Mann trennen,
besteht irgendwie Gesetzlich die Chance das er doch seiner
noch Frau Geld geben muss?
Normalerweise sind Eheleute gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Also ab zum Anwalt für Familienrecht. Sollte sie kein geld für den Anwalt haben, weiß dieser, wo er sich sein Honorar holen kann.
komisch komisch, das weisst du nicht 
…
das weisst du aber ganz bestimmt, komisch komisch, wie der
ganze Fall recht seltsam zus ein scheint
Ich kanns nur so erzählen wie ich das erzählt bekommen habe, geht ja nicht um mich. Vielleicht ist es sowas wie eine früh rente was sie bekommt? Keine Ahnung…
Aber Familiengericht ist schonmal eine guter Anhaltspunkt, danke 
Hi Steffi,
sie kann nicht mehr arbeiten …lebt somit vom Staat (Hartz IV)
Das kann dann eigentlich nicht sein.
Vor allem deshalb nicht, weil sie chronisch arbeitsunfähig ist - damit steht sie dem Arbeitsmarkt nicht als Arbeitskraft zur Verfügung. Was möglich ist ist, dass sie Krankengeld bezieht, da kann dann auch der Ehemann verdienen was er will …
Gruß,
Anja
Hallo,
wenn sie sich von ihrem Mann trennen will, wäre es gut, wenn sie zu einem Fachanwalt für Familienrecht geht, wobei die Betonung auf FACHanwalt liegt. Wenn sie ein geringes Einkommen hat, steht ihr entweder Prozesskostenhilfe zu oder der Noch-Ehemann muss zahlen. Darum muss sie sich aber nicht kümmern, das macht ihr Anwalt.
Sie sollte bei der Wahl ihres Anwaltes genau prüfen, wer der Beste ist. Also umhören und den Besten nehmen! Dann erst dem Noch-Ehemann bescheid sagen. Der Anwalt will dann genau wissen, was der Noch-Ehemann an Einkommen und an Vermögen hat. Darüber sollte sie eine Aufstellung fertigen und ihre Angaben auch belegen können. Wenn ihr Ex öfter mal im Ausland weilt, hat sie ja genügend Gelegenheit dazu.
Sie hat wohl Anspruch auf Getrenntleben-Unterhalt. Auch wenn sie in einem Haushalt leben müssen. Das spielt meines Wissens keine Rolle. Nach dem Ausspruch der Scheidung hat sie Anspruch auf Zugewinnausgleich und auf nachehelichen Unterhalt. Der Fachanwalt wird sie schon über ihre Rechte aufklären und die beste Vorgehensweise beraten.
Liebe Grüße
Ina