Mann priv. krankenv. Frau gesetzl. Kind behindert

Hallo zusammen,

mich beschäftigt seit einiger Zeit die folgende Problematik:

Ein Freund hat vor 10 Jahren als Angestellter eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Seine Frau arbeitet Teilzeit und ist gesetzlich pflichtversichert. Das gemeinsame Kind des Ehepaares ist seit Geburt vor ca. 5 Jahren schwerst mehrfach behindert und (gem. den gesetzl. Vorschrift) beim Vater priv. Kranken- und pflegeversichert. Es hat sich herausgestellt, dass auf Grund des ungünstigen Vertrages, den der Vater vor 10 Jahren abgeschlossen hat, die priv. Krankenversicherung nur ein Bruchteil der Notwendigen Leistungen (im Bereich Hilfsmittel und Pflege) bezahlt, so dass es offensichtlich besser wäre, das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung zu überführen. Kennt jemand die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Wäre die Voraussetzung erfüllt, wenn die Mutter mehr Geld verdienen Würde als der Vater? Oder gibt es andere Wege?

Ich würde mich über Anregungen zu dieser interessanten Thematik sehr freuen.

Hallo,
tatsächlich gibt es zwei Wege - 1.Wenn die
Ehefrau mehr verdient als der Ehemann besteht Anspruch auf die
kostenlose Familienversicherung in der GKV.
2. Wenn für den Ehemann Krankenversicherungspflicht einträte
und er in die GKV zurück müsste.
Gruß
Czauderna

… ich darf ergänzen?
3. Wenn das Kind eigene Einkünfte hat, die zu einer Versicherungspflicht führen.

… oder war das jetzt falsch, Günter?

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo frank,

stimmt, das wäre der 3. Weg - wenn das Kind selbst Krankenversicherungspflichtig würde, allerdings könnte das frühestens
mit Aufnahme einer Berufsausbildung möglich werden.

Eigene Einkünft allein reichen da nicht aus.
Gruß
Czauderna