Bestimmt in Teilen schon oft diskutiert und oft vorkommend, folgender natürlich rein fiktiver Fall:
Ein Mann stirbt mit um die 70, seine Frau „übernimmt“ das Erbe indem sie einfach alles weiterführt wie bisher.
Es gibt zwei Kinder, die damit völlig einverstanden sind, aber es gibt kein Testament nach diesem Berliner Modell, in dem der Partner alles erbt, und die Kinder erst erben, wenn beide Eltern verstorben sind. Wie gesagt, die Kinder sind einverstanden, das läuft seit sagen wir mal 5 Jahren so, nur was passiert, wenn die Mutter auch stirbt, sie hat „natürlich“ auch kein Testament.
Aber sie ist z.B. im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen, sondern der längst verstorbene Mann. Muss man was tun, oder sind eh Fristen verstrichen und es geht nichts mehr kaputt. Wohlgemerkt am status quo ist nicht zu mäkeln, es geht um das Erbe der Mutter. Muss sie ein Testament machen? Dass sie das sollte, liegt auf der Hand. Und sollte sie dafür sorgen, im Grundbuch eingetragen zu werden?
Noch etwas ratlos grüßt ynot
Warum? Die Kinder erben irgendwann zu gleichen Teilen, wo ist das Problem?
…
wenn das so einfach ist, ist da tatsächlich kein Problem.
Nur, mit ein bißchen Erfahrung in deutscher Bürokratie, können die Kinder in dem Fall von einem mittlerweile vielleicht vor über 10 Jahren gestorbenen ein Haus erben? Für das Grundbuchamt ist die danach verwaltende Ehefrau schließlich inexistent.
Hallo,
Nicht ganz.
War der Vater und Ehemann Alleineigentümer, dann bilden Ehefrau und Kinder erstmal eine Erbengemeinschaft. Diese wäre dann zur Zeit Eigentümerin der Immobilie.
Nach dem Tod der Mutter müssten dann die Jahre seit dem Tod des Vaters eigentumsrechtlich nachvollzogen werden.
Gruß
Jörg Zabel
Ohne Testament erfolgt die Erbaufteilung nach dem Tod des Vaters Mutter/Kind/Kind zu 1/2 - 1/4 - 1/4.
Nach dem Tod der Mutter geht das Erbe der Mutter zu gleichen Hälften auf die Kinder über. Damit hat dann jedes Kind ein halbes Haus…
Ohne Testament ist die Erbaufteilung festgelegt, da braucht Ihr Euch keine Gedanken machen.
Beatrix
Die Kinder haben mit der Mutter beim Tode des Vaters, wie schon geschildert geerbt.
Fristen müssen vor Ablauf von 30 Jahren, solange können die Kinder ihren Erbteil beanspruchen, nicht beachtet werden.
Problematisch kann es werden falls die Mutter ein langjähriger Pflegefall werden sollte.
Wenn diese Kosten nicht aus dem Vermögen der Mutter gedeckt werden können, kann`s passieren, dass das Sozialamt auf das Gesamtvermögen, welches ja noch den Erbteil der Kinder beinhaltet, zugreifen will.
Auf diesen Fall sollten sich die Kinder vorbereiten. ramses90
Es ist eine recht häufig vorkommende Situation, dass das Grundbuch nach einem Erbfall (speziell bei Ehegatten) nicht umgeschrieben wird. Existiert kein Testament, bekommt das GB-Amt auch keine Hinweise auf den Todesfall, und schreibt die Erben nicht von sich aus an, um hierauf hinzuweisen. Das macht aber nichts. Auch nach mehreren Erbfällen kann das Grundbuch noch jederzeit in einem Rutsch aktualisiert werden, wenn die Erbfolge problemlos nachgewiesen werden kann. Und da im Zweifelsfall ohne Nachweis von Testament/Erbvertrag nun mal gesetzliche Erbfolge gilt, braucht man für die ja auch nichts Besonderes vorlegen. D.h. nach dem zweitverstorbenen Elternteil werden die Kinder zu gleichen Teilen als Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen.
Da reicht es dann aber, im entscheidenden Moment den Finger zu heben. Die Erbteile der Kinder sind ja mit dem Tod des ersten Elternteils entstanden, und gehören diesen ja dadurch bereits. Nur das Grundbuch wurde halt noch nicht berichtigt. Das Grundbuch hat zwar immer den Anschein der Richtigkeit, aber eben nur so lange, bis jemand den Finger hebt, und problemlos nachweisen kann, dass der GB-Inhalt falsch ist. Und das ist ja hier ohnehin auf den ersten Blick klar, denn der Überlebende Ehegatte steht ja auch nicht als Alleineigentümer im Grundbuch, und zudem ist ja der - leicht nachweisbar - vorverstorbene Ehegatte auch noch im Buch.