Eins vorweg: ich bin nicht unbedingt ein Anhänger von härteren Strafen allgemein. Es geht mir nur um das Thema Führerscheinentzug. Ich war früher immer der Ansicht, dass man kein grundsätzliches Recht auf eine Fahrerlaubnis hat, sondern beweisen muss, zum Führen eines Kfz geeignet zu sein. Das Gegenteil scheint aber der Fall zu sein. Die Gerichte (und unsere Gesellschaft) sehen das Nicht-Autofahren-Dürfen wohl als die schlimmste aller möglichen Strafen an. Ich weiß nicht, wie viele Menschen man totfahren muss, bis man den Führerschein auf Dauer verliert.
Was für ein Aufsehen macht man (zurecht!) bei jedem ermordeten Kind – beispielsweise bei der verhungerten Jessica. Wenn ein Menschenleben allerdings im Straßenverkehr ausgelöscht wird, ist das öffentliche Interesse gering. Den Führerscheinentzug in Höhe von selten mehr als ein paar Monaten sitzen die Täter auf einer Arschbacke ab. Es gibt ja mehrere solcher Fälle. Kaum jemand weiß, dass im deutschen Straßenverkehr gemessen an der Zahl der Toten jede Woche ein Eschede stattfindet. Und die Justiz tut wenig, dies zu ändern.
Steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Allgemeinheit hinter dem Recht auf freie Fahrt zurück? Ist es in unserer Autofahrergesellschaft eine unmenschliche Bestrafung, zu Fuß gehen zu müssen oder den ÖPNV zu benutzen? Warum wird nicht jemandem, der sich so verhält wie dieser 19-Jährige, grundsätzlich der Führerschein auf Lebenszeit entzogen?
Diejenigen, die der Allgemeinheit am wenigsten schaden, sind die Verlierer. Fußgänger und Radfahrer sind durch den Autoverkehr extrem gefährdet. Doch die Autofahrer dürfen de facto machen was sie wollen. Die Kontrolldichte ist gering und die Strafen sind lächerlich. Fahrt mal mit dem Auto durch die Stadt und haltet euch an alle Verkehrsregeln. Ihr werdet sicherlich Opfer von Nötigungen, Beleidigungen usw. Das schlimme ist, dass man sich kaum schützen kann. Als Nichtraucher kann es mir ziemlich egal sein, wie viele Raucher an Lungenkrebs sterben. Aber wie soll ich sicher vor solchen Idioten wie in dem Artikel geschildert sein, wenn Staat und Justiz nichts dagegen unternehmen?
auf den ersten Blick ist das Urteil wirklich zu gering. Konnte der Autofahrer - ob nun Cannabis-Gebrauch oder nicht - überhaupt davon ausgehen, dass jemand plötzlich über die Strasse läuft? Darf, muss man nicht sogar bei älteren Personen davon ausgehen, dass sie nicht nur die Situation richtig einschätzen, sondern sich auch richtig im Strassenverkehr verhalten ? Mit Kindern muss man jederzeit rechnen und man muss natürlich auch so fahren, dass man jederzeit rechtzeitig bremsen kann.
Zudem wird Jugendstrafrecht angewandt. Also nochmals eineandere Beurteilung wie bei einem Erwachsenen.
Grüsse Günter
Wenn man sich diesen Artikel durchliest, kommen einem wirklich
Zweifel an unserer Justiz.
Eins vorweg: ich bin nicht unbedingt ein Anhänger von härteren
Strafen allgemein. Es geht mir nur um das Thema
Führerscheinentzug. Ich war früher immer der Ansicht, dass man
kein grundsätzliches Recht auf eine Fahrerlaubnis hat, sondern
beweisen muss, zum Führen eines Kfz geeignet zu sein. Das
Gegenteil scheint aber der Fall zu sein. Die Gerichte (und
unsere Gesellschaft) sehen das Nicht-Autofahren-Dürfen wohl
als die schlimmste aller möglichen Strafen an. Ich weiß nicht,
wie viele Menschen man totfahren muss, bis man den
Führerschein auf Dauer verliert.
Was für ein Aufsehen macht man (zurecht!) bei jedem ermordeten
Kind – beispielsweise bei der verhungerten Jessica. Wenn ein
Menschenleben allerdings im Straßenverkehr ausgelöscht wird,
ist das öffentliche Interesse gering. Den Führerscheinentzug
in Höhe von selten mehr als ein paar Monaten sitzen die Täter
auf einer Arschbacke ab. Es gibt ja mehrere solcher Fälle.
Kaum jemand weiß, dass im deutschen Straßenverkehr gemessen an
der Zahl der Toten jede Woche ein Eschede stattfindet. Und die
Justiz tut wenig, dies zu ändern.
Steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit der
Allgemeinheit hinter dem Recht auf freie Fahrt zurück? Ist es
in unserer Autofahrergesellschaft eine unmenschliche
Bestrafung, zu Fuß gehen zu müssen oder den ÖPNV zu benutzen?
Warum wird nicht jemandem, der sich so verhält wie dieser
19-Jährige, grundsätzlich der Führerschein auf Lebenszeit
entzogen?
Diejenigen, die der Allgemeinheit am wenigsten schaden, sind
die Verlierer. Fußgänger und Radfahrer sind durch den
Autoverkehr extrem gefährdet. Doch die Autofahrer dürfen de
facto machen was sie wollen. Die Kontrolldichte ist gering und
die Strafen sind lächerlich. Fahrt mal mit dem Auto durch die
Stadt und haltet euch an alle Verkehrsregeln. Ihr werdet
sicherlich Opfer von Nötigungen, Beleidigungen usw. Das
schlimme ist, dass man sich kaum schützen kann. Als
Nichtraucher kann es mir ziemlich egal sein, wie viele Raucher
an Lungenkrebs sterben. Aber wie soll ich sicher vor solchen
Idioten wie in dem Artikel geschildert sein, wenn Staat und
Justiz nichts dagegen unternehmen?
mir bleibt da auch die Spucke weg. Vor allem die Frechheiten, die Anwälte laut werden lassen dürfen, ohne dass ein Aufschrei durch die Welt geht:
„Mit 72 sei ohnehin klar, daß man bald sterbe.“
Steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit der
Allgemeinheit hinter dem Recht auf freie Fahrt zurück? Ist es
in unserer Autofahrergesellschaft eine unmenschliche
Bestrafung, zu Fuß gehen zu müssen oder den ÖPNV zu benutzen?
Offensichtlich schon. Es geht ja schon viel früher los: Kinder können sich nicht mehr frei und „artgerecht“ bewegen, weil sie vor dem Verkehr geschützt werden sollen. Und dann jammert die Allgemeinheit wegen übergewichtiger Kinder!
Warum wird nicht jemandem, der sich so verhält wie dieser
19-Jährige, grundsätzlich der Führerschein auf Lebenszeit
entzogen?
Hm, warum kriegt fast jeder schon mal automatisch den Führerschein, wenn er ein paar Stunden in der Theorie abgesessen und ein paar Fahrstunden genommen oder gar illegal ohne Schein das Fahren geübt hat? Müsste nicht schon hier angesetzt werden?
Ich bin übrigens anders als Günter der der Ansicht, dass man auch mit 72 schon den besonderen Schutz im Straßenverkehr genießen sollte, den die StVO neben Kindern auch Senioren gewähren möchte.
Wenn man sich diesen Artikel durchliest, kommen einem wirklich
Zweifel an unserer Justiz.
mir kommen da ganz andere Zweifel. Der Artikel strotzt nur so von Wertungen und Unsachlichkeiten. Wie bspw. kann man mit 70 einen Berg „hinaufdonnern“? Weiterhin gibts die Straße Am Schwalbenberg in Lübeck gar nicht. Was es gibt, ist ein der Schwalbenbergweg und der liegt außerhalb der Stadt zwischen zwei Kuhdörfern, wenn ich die Karte richtig interpretiere. Dort dürfte 70 erlaubt sein, zumindest steht in dem Artikel nichts davon, daß der Fahrer in diesem Fall die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hätte (wenn ich nichts überlesen habe).
Insofern habe ich eigentlich keine Lust, die Sachlage anhand dieses tendenziösen, unsachlichen und zumindest teilweise fehlerhaften Artikels zu beurteilen.
mir kommen da ganz andere Zweifel. Der Artikel strotzt nur so
von Wertungen und Unsachlichkeiten.
Da kann ich nur zustimmen, dieser Artikel ist sicher weniger eine „Nachricht“ als das Ergebnis eines verärgerten Redakteurs, der seine Sicht der Dinge eben genau so darstellt, nicht um die Welt zu verbessern und Unrecht anzuprangern, sondern um Auflage zu machen. Ein derartiger Prozess ist viel zu komplex, als dass man hier allein das Ergebnis der Hauptverhandlung betrachten kann, um das ganze Verfahren zu beurteilen. Schuld und Strafe hat immer zu tun mit persönlicher Vorwerfbarkeit und wie stark jemand in Schuld verstrickt ist, das kann man als unbeteiligter noch schwerer beurteilen, als der Richter.
Deswegen will ich mich auch hier nicht eingehender zur Höhe der (JUGEND-) Strafe äußern, sondern nur anmerken, dass es hier nicht um einen kaltblütigen Mord sondern um eine fahrlässiges Delikt handelt. Ich bin sicher, den jungen Mann wird diese Schuld sein Leben lang begleiten, da sollte man sich fragen, ob das nicht auch eine Art der Strafe ist.
ich suche und suche!
Fast kein einziger Satz, dem man auch nur im Ansatz Sachlichkeit unterstellen könnte!
Da werden nicht nur Klischees ausgebreitet; das gesamte Drumherum der Geschichte wirkt wie bei den Haaren herbeigezogen.
Ein derartiger Prozess ist viel
zu komplex, als dass man hier allein das Ergebnis der
Hauptverhandlung betrachten kann, um das ganze Verfahren zu
beurteilen. Schuld und Strafe hat immer zu tun mit
persönlicher Vorwerfbarkeit und wie stark jemand in Schuld
verstrickt ist, das kann man als unbeteiligter noch schwerer
beurteilen, als der Richter.
Einige Fakten stehen aber auf dem Tisch. Dass der Mann Cannabis geraucht hat, kann man definitiv feststellen. Ebenso wird man relativ genau die Geschwindigkeit ermitteln können. Er fuhr 70, in der Stadt sind 50 erlaubt.
Deswegen will ich mich auch hier nicht eingehender zur Höhe
der (JUGEND-) Strafe äußern, sondern nur anmerken, dass es
hier nicht um einen kaltblütigen Mord sondern um eine
fahrlässiges Delikt handelt. Ich bin sicher, den jungen Mann
wird diese Schuld sein Leben lang begleiten, da sollte man
sich fragen, ob das nicht auch eine Art der Strafe ist.
Wenn das stimmt, was in dem Artikel steht, ist der Fahrer kurz vor seinem Verfahren nochmal ohne FS mit 80 durch die Stadt gerast. Er scheint ja ein richtig schlechtes Gewissen zu haben…
Ohne dir persönlich zu nahe treten zu wollen, muss ich dennoch fragen, ob man in deinem Beruf anhand dieser Fakten nicht wenigstens annäherungsweise die Schuld des Angeklagten beurteilen kann?
Ich will den Artikel nicht verteidigen. Sicherlich werden persönliche Dinge mit in die Geschichte eingefügt, die an sich nicht von Belang sind. Aber wie ich weiter unten geschrieben, habe stehen dort auch einige Tatsachen, die - wenn man davon ausgeht, dass diese nicht frei erfunden sind - die Schuld des Angeklagten relativ deutlich zeigen.
Wenn du es ernsthaft an den Haaren herbeigezogen findest, dass man für Menschen überfahrende, bekiffte, deutlich zu schnell und ohne Führerschein fahrende Autofahrer einen lebenslänglichen oder zumindest mehrere Jahre dauernden Führerscheinentzug fordert, dann bestätigt dies nur meine Ansichten über unsere Autogesellschaft.
Viele Grüße,
Axel
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daß das Niveau des Artikels sich nicht gerade auf Wolkenkratzerhöhe befindet, hast Du ja schon eingeräumt. Und daß es unmöglich ist, aufgrund der wenigen Tatsachen die wir wirklich kennen, ein Urteil über die persönliche Schuld des Angeklagten zu treffen, wurde auch schon gesagt.
Ich möchte Deine Aufmerksamkeit aber noch auf eine andere Tatsache lenken, die im Artikel nicht dargestellt wird: Dieser junge Mann wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Führerscheinstelle zum Absolvieren einer MPU aufgefordert werden.
Das Urteil über die Dauer des Entzugs hat nur bedingt mit dem realen Zeitpunkt zu tun an dem er wieder fahren darf. Und wenn er bis dahin illegal fährt (wie offensichtlich geschehen), wird das seinen Stand in der MPU sicher nicht verbessern…
In einem Strafverfahren wird über die Strafe für eine Tat entschieden, nicht darüber, ob jemand persönlich geeignet ist am Strassenverkehr teilzunehmen. Diese Entscheidung trifft eine Behörde, und die interessiert z.B. die Frage der Vorwerfbarkeit überhaupt nicht. Um jemanden bestrafen zu können, muß man ihm seine Tat vorwerfen können, er muß eine persönliche Schuld tragen. Um ein bestimmtes Handeln zu verbieten, braucht man diese Bedingung nicht.
hatten wir hier in München auch mal, wenn auch ohne Cannabis. Dabei kam eine Frau ums Leben. Der Anwalt sagte laut SZ: "So schnell fährt doch jeder hier. Das Prblem ist doch nur, dass jetzt ein bedauerluicher Todesfall dadurch verursacht wurde.
Mir fehlen für solches Anwaltsgewäsch einfach nur die Worte.
hatten wir hier in München auch mal, wenn auch ohne Cannabis.
Dabei kam eine Frau ums Leben. Der Anwalt sagte laut SZ: "So
schnell fährt doch jeder hier. Das Prblem ist doch nur, dass
jetzt ein bedauerluicher Todesfall dadurch verursacht wurde.
Was gefällt Dir an diesem Satz nicht? Für mich ist der Konflikt offensichtlich. Jeder fährt zu schnell, wird aber i.A. mit 50-100 Euro Geldstrafe an des Verbot „erinnert“.
Einer hat nun Pech und tötet jemanden in einem Unfall. Weder der Unfall, noch die Tötung war von ihm gewollt. Leichtsinnig war er natürlich, jedoch nicht mehr und nicht weniger als alle anderen, die mit einer geringen Geldstrafe davonkommen. Die höhere Strafe, die er (natürlich) bekommt, erhält er letztendlich dafür, dass er weniger glücklich war als die Zigtausende anderen, die täglich in München genauso zu schnell fahren.
Gemessen am Unfallopfer und den Angehörigen, magst Du empört sein. Gemessen an den Zigtausenden anderen Rasern dagegen, kommt tatsächlich der Unfallverursacher extrem schlecht weg. Wird die Diskrepanz zu groß, empfinde ich dies ebenfalls als ungerecht (da er, wie schon gesagt, sich kein bißchen anders verhalten hat als sie, sondern einfach nur Pech hatte).
Der Anwalt, der nun nicht das Unfallopfer vertritt, sondern den Verursacher tut also sehr gut daran, diesen Punkt zu thematisieren.
Der Anwalt, der nun nicht das Unfallopfer vertritt, sondern
den Verursacher tut also sehr gut daran, diesen Punkt zu
thematisieren.
Es gibt doch in jeder Stadt gewisse Straßen, auf denen sich kaum einer an die 50 hält. Weil die in der Regel sehr gut ausgebaut sind, vielleicht mehrspurig. Und dann ist es ein vollkommen anderer Grad an Verschulden, wenn auf einer solchen Straße etwas passiert im Vergleich zu einer unübersichtlichen, engen Straße im Wohngebiet, durch die man mit 70 Sachen im wahrsten Sinne des Wortes durchrast. Ich denke deswegen hat der Anwalt darauf hingewiesen…
die Ausführungen haben insg. etwas für sich. So habe auch ich ein grundsätzliches Problem mit dem Prinzip der Fahrlässigkeitsdelikte. Mehrere Personen verhalten sich exakt gleich, nur eine wird aufgrund von zufälligen Umständen bestraft, die anderen erhalten ein Bußgeld. Es ist schwer zu verstehen, warum dem einen ein Vorwurf gemacht wird, denen sich die anderen nicht ausgesetzt sehen (man kann sich jetzt aussuchen, ob die anderen genaus so hart wie der eine oder umgekehrt bestraft werden soll).
Dennoch hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden. Und wenn man sich das gesellschaftliche Strafbedürfnis ansieht, das ebenfalls in unsere Strafzwecke mit einfließt, dann wollen die Leute, dass jemand bestraft wird, eben weil etwas passiert ist. Nach individueller Schuld und dessen Maß fragt, das kann man auch in diesem Forum gut sehen, ohnehin kaum einer.
Daraus folgt aber auch, dass der Anwalt ggf. nachvollziehbar, aber unklug argumentiert hat. Denn die Aussage, dass da ja jeder zu schnell fährt, übersieht, dass die Fahrlässigkeitsdelikte eben genau den erfassen, bei dem etwas passiert ist. Sollte es sich der Gesetzgeber einmal anders überlegen und diese Delikte abschaffen, könnte man die Frage tatsächlich stellen.
Gruß,
Dea
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