Mann verlässt Frau,wegen Geliebte ,will aber die Wohnung auf die Frau überschreiben.Geht das?

Hallo,mein Mann hat uns verlassen.Ich hätte es nie gedacht.Ich konnte meine Hand ins Feuer für ihn legen,dass er mich nie betrügen wurde.Ist aber passiert,und zwar über ein Jahr lang,hat sich in sie verliebt.Und ich habe nichts bemerkt.Schmerzt,aber man kann nichts mehr machen… Nun wohnt er jetzt seit einer Woche bei ihr,hat zu mir gesagt,ich kann mit unserem Kind in der Wohnung(Eigentumswohnung) bleiben,er wird sie an mich überschreiben. Nächste Woche haben wir ein Termin beim Notar(Vorgespräch) Geht das?Wir sind beim Finanzamt nicht als getrennt gemeldet.Wann kann ich mich als getrennt anmelden?(ist alles noch ganz frisch,hat sich erst vor 1 Woche von mir getrennt) Und wenn er die Wohnung an mich überschreibt,bzw seine Hälfte von der Wohnung.Und dann von seiner Seite doch noch zum Streit kommen würde bei der Scheidung. 1)Kann er danach noch verlangen,dass wir die Wohnung verkaufen,und er sein Geld von der Wohnung kriegt. Ich habe Angst,dass seine Neue ein Einfluss auf ihn nehmen kann. 2)Was soll ich tun? 3)Wie soll ich vorgehen?Im Moment muss an das finaziele denken,weil ich noch ein kleines Kind(6J) habe,und möchte ,dass sie weiterhin so gut lebt,wie vorhin. Die Wohnung haben wir damals zusammen gekauft,stehen auch beide im Grundbuch.Sie ist noch verschuldet,aber nicht viel.Ich kann alleine abzahlen. 4)Wird es Probleme mit der Bank geben?

Danke

Hallo,

da niemand antwortet, versuche ich das zu erklären. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber eine Scheidung mit Immobilien habe ich auch schon hinter mehr.

Ich empfehle Dir dingenst, Dir anwaltlichen Rat zu holen, das kann sonst schwer daneben gehen. Was ich Dir schreibe soll Dir nur eine Orientierung sein.

Also, eine sogenannte Getrenntlebenderklärung kannst Du jederzeit formlos an das Finanzamt geben. In meinem Fall haben die das sogar selbst bemerkt, weil wir dann ja verschiedene Adressen hatten.

Selbstverständlich kann Dein Nochehemann Dir den Wohnungsteil überschreiben. Das wäre dann wohl eine Schenkung, die allerdings in bestimmten Fällen rückgängig gemacht werden kann.

Viel problematischer könnte im Falle einer Scheidung aber der „Zugewinnausgleich“ sein.
Aber dazu musst Du wirklich einen Fachanwalt aufsuchen. Es kommt da ja auch darauf an, ob Ihr beim Kauf der Wohnung schon verheiratet gewesen seid und ob jemand Geld von ausserhalb der Ehe eingelegt hat (voreheliches Vermögen, Erbschaft usw.).

Ob die Bank Probleme macht, kann man so nicht beurteilen. Denn dazu müsste man wissen, in welchem Rang, wenn überhaupt die Bank im Grundbuch steht, wer die Verträge unterschrieben hat und um welche Verträge es sich handelt. Es gibt da sogar ein Konstrukt (das habe ich auch schon erlebt), da haftet der Eine trotz Eigentumsübertragung im Innenverhältnis weiter.

Das ist ein sehr schwieriges Feld und es geht um Deine Existenz und die Deines Kindes, also geh sofort zum Anwalt.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein klein wenig zeigen, wie kompliziert das alles ist und da brauchst Du in jedem Fall einen Profi.

Lieben Gruß

Hallo,

diese Frage passt besser ins Rechtsbrett (wo sie auch ja schon steht).
Nur wird dazu niemand antworten, da FAQ:1129 nicht beachtet wurde.

Also bitte noch einmal schreiben und zwar nicht in der Ich-Form.

Also z.B. Person F und Person M haben sich getrennt.

Und bitte nur das wesentliche.

Gruß Merger

Hallo,

von mir getrennt) Und wenn er die Wohnung an mich
überschreibt,bzw seine Hälfte von der Wohnung.Und dann von
seiner Seite doch noch zum Streit kommen würde bei der
Scheidung. 1)Kann er danach noch verlangen,dass wir die
Wohnung verkaufen,und er sein Geld von der Wohnung kriegt.

eine Schenkung kann man nur unter sehr bestimmten Umständen widerrufen machen. Es ist nicht zu erwarten, daß einer der Gründe hier zutrifft/zutreffen wird:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html

habe Angst,dass seine Neue ein Einfluss auf ihn nehmen kann.
2)Was soll ich tun?

Eine Scheidung ist in Deutschland nur möglich, wenn sich mindestens ein Teil durch einen Anwalt vertreten läßt. Wenn einer der Eheleute keinen eigenen Anwalt will, ist das OK, ist für ihn aber nicht unbedingt von Vorteil, weil ein Anwalt die Interessen seines Mandanten vertritt. Das muß nicht heißen, daß der Ehegatte ohne Anwalt völlig über den Tisch gezogen wird, aber ein Vorteil ist es gewiß - wie gesagt - nicht, keinen Anwalt zu haben.

Sofern Du einen Anwalt beauftragen solltest, wird der Dir folgendes sagen: die Schenkung der halben Wohnung ist kein gutes Geschäft für Dich und das erst recht nicht, wenn Du im Gegenzug auf irgendwelche Ansprüche verzichten sollst. Der Witz ist nämlich, daß der geschenkte halbe Teil wieder voll in den Zugewinn einfließt und er seine halbe Wohnung auf diesem Wege wieder herausbekommt - und das sogar in bar. Du zahlst also nicht nur die Wohnung ab, sondern kannst auch zusehen, wie Du die Barauszahlung des Zugewinns finanziert bekommst. Kein gutes Geschäft.

Daher wird Dir Dein Anwalt mutmaßlich raten, die Schenkung im Rahmen der sog. noteriallen Scheidungsfolgevereinbarung festzulegen. Dann bleibt Dir tatsächlich die ganze Wohnung, ohne daß Du einen Ausgleich leisten müßtest. Außerdem dürfte Dir Dein Anwalt raten, nicht auf die Auseinandersetzung von betrieblichen und sonstigen nicht gesetzlichen Renten- und Pensionsansprüchen zu verzichten (die gesetzlichen Rentenansprüche werden vom Gericht auseinandergesetzt).

beide im Grundbuch.Sie ist noch verschuldet,aber nicht
viel.Ich kann alleine abzahlen. 4)Wird es Probleme mit der
Bank geben?

Wenn Du das restliche Darlehen tatsächlich alleine finanzieren kannst, dann wohl eher nicht. Verpflichtet ist die Bank aber nicht, Deinen zukünftigen Ex-Mann aus dem Kreditvertrag zu entlassen.

Gruß
C.