Hallo, mein Mann ist im April 2010 verstorben. Wir haben zusammen mit unseren 4 Kindern in einem Haus gewohnt wo wir beide als mieter im Mietvertrag standen. Ich bin kurz nach dem unfall ausgezogen weil ich die miete nicht bezahlen konnte. Nun habe ich heute von meinem Ehemaligen Vermieter einen Mahnbescheid bekommen.mit der letzten Miete. Ich habe dass erbe meines mannes ausgeschlagen. Muss ich nun für die Mietschulden allein aufkommen???
Hallo,
kurz und knapp ja. Wenn man gemeinsam einen Vertrag unterschreibt, dann haftet man auch Gesamtschuldnerisch. Das heißt jeder kommt für die Verbindlichkeiten des anderen aus.
Tut mir leid aber der Vermieter hat recht.
tut mir leid, aber ich habe in der Beziehung keine Ahnung, wie sich das in Ihrem Fall verhält aber ich wünsche Ihnen viel Glück:smile:
p.s. habe auch gerade die fristlose Kündigung meiner Wonnung erhalten,obwohl teils das Jobcenter Schuld ist:frowning:
Mfg
Hallo,schönen guten Tag,erst mal mein herzlichstes Beileid.Wenn beide im Mietvertrag stehn haftet jeder der im Mietvertrag steht;,allerdings bei tot,weiß ich jetzt nicht .Da gibt es sicherlich ausnahmen.Würde ihnen raten den Mieterbund an zurufen die helfen ihnen,kostet nix.Wünsche ihnen viel Glück liebe grüße luise 45
Sie sind als Mitmieterin, die im Mietvertrag aufgführt war, auch alleine für die Zahlung der gesamten Miete weiterhin verantwortlich bis zu dem Zeitpunkt an dem der Mietvertag endet.
Hallo, ich antworte (ohne Gewähr) wie folgt: Da Sie als Mitmieterin und Ehefrau im Mietvertrag aufgeführt sind, haften Sie auch (gesamtschuldnerisch) für die Miete. Sie haben in Ihrem Falle lediglich ein Sonderkündigungsrecht (3 Monate), Sie haben ja auch gekündigt. Bei anderen Zahlungsaufforderungen können Sie auf das Aktenzeichen des Amtsgerichts verweisen, bei dem Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
Ich rate Ihnen, mit dem Vermieter aufgrund der wirtschaftl. Notsituation eine Rückzahlungsvereinbarung (Ratenzahlung) zu treffen. Sie können dem Vm sagen, daß Sie finanziell außerstande sind, den Betrag im Ganzen zu zahlen. Bei einem Offenbarungseid Ihrerseits sähe der Vm so schnell kein Geld. Wenn er gescheit ist, wird er sich auf eine Stundung des Betrages einlassen.- Gruß und Alles Gute, Achim
Weil Sie im Mietvertrag stehen und wahrscheinlich auch unterschrieben haben gelten Sie vor dem Gesetz als Mieter. Ich würde in diesem Fall mit dem Vermieter reden und Ihm Ihre schwierige Situation sagen. Sie sind ja aus Geldnot ausgezogen wei sie wussten, daß sie die Miete nicht bezahlen können. Wahrscheinlich hat er ein einsehen mit Ihnen und verzichtet auf die letzte Mietzahlung.
Viel Erfolg und alls Gute ***