Hallo,
im Zuge der Revision der Staatsanwaltschaft im Mannesmann-Prozess stelle ich mir eine Frage:
Wenn jemand einer Straftat beschuldigt wird gilt er als Angeklagter. Wird er vom Gericht freigesprochen ist er Unschuldig. Was wenn die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung oder Revision einlegt. Gilt er dann wieder als Angeklater, immer noch Unschuldig bis zum neuen Urteil oder als was ganz anderes?
Wie verhält es sich bei Untersuchungshaft? Ein Angeklater sitzt in U-Haft, wird frei gesprochen und ist ein freier Mann. Was wenn die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung oder Revision einlegt? Kommt er dann wieder in U-Haft? Also könnte ein Untersuchungsrichter wieder U-Haft anordnen? Oder wie läuft das? Wenn er aber auf freien Fuß bleibt, und die Revisions- oder Berufungsinstanz verurteilt ihn, wird dann die erste U-Haft angerechnet? Muss er die Entschädigung aus dem ersten Verfahren zurück zahlen?
Kann mir jemand helfen?
ich glaube, deine Fragen klären sich ganz von selbst, wenn du dir Folgendes vor Augen führst: Wenn ein Gericht ein Urteil fällt, ist es (nicht immer) automatisch rechtskräftig. In Strafsachen können beide Seiten binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Das Urteil hat also noch gar keine „materielle Wirkung“, bis diese Frist verstrichen ist, es sei denn, beide Seiten erklären den Verzicht.
Mit anderen Worten: Wenn jemand freigesprochen wird, ist er damit nicht automatisch ein freier Mann.
Mit anderen Worten: Wenn jemand freigesprochen wird, ist er
damit nicht automatisch ein freier Mann.
Stimmt hast Recht. Habe ich nicht nachgedacht. Aber wie sieht es mit Untersuchungshaft aus? Jmd. wird freigesprochen, dürfte eigentlich als freier Mann den Gerichtssaal verlassen, aber wie läuft es weiter?
Wenn jemand einer Straftat beschuldigt wird gilt er als Angeklagter. Wird er vom Gericht
freigesprochen ist er Unschuldig.
nicht ganz: Das Gericht hat ihm keine Straftat nachgewiesen. In der Rechtsprechung gibt es den Begriff „unschuldig“ nicht.
Was wenn die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung oder Revision einlegt. Gilt er dann
wieder als Angeklater,
nicht wieder, sondern immer noch.
immer noch Unschuldig bis zum neuen Urteil oder als was ganz anderes?
Für die rechtliche Würdigung gilt die Unschuldsvermutung, das heißt, dass ihm das Gericht erstmal eine Schuld nachweisen muss.
Wie verhält es sich bei Untersuchungshaft? Ein Angeklater
sitzt in U-Haft, wird frei gesprochen und ist ein freier Mann.
Das ist er erst, wenn die Entscheidung des Gerichtes rechtskräftig geworden ist. Voraussetzung dafür ist eben, dass der Staatsanwalt keine Berufung einlegt.
Stimmt hast Recht. Habe ich nicht nachgedacht. Aber wie sieht
es mit Untersuchungshaft aus? Jmd. wird freigesprochen, dürfte
eigentlich als freier Mann den Gerichtssaal verlassen, aber
wie läuft es weiter?
Also, meines Wissens nach sind das zwei paar Schuhe. Es obliegt dem Gericht, die Untersuchungshaft auszusetzen. Das heißt aber nicht, dass mit der Revision oder Berufung automatisch wieder Untersuchungshaft angeordnet wird. Diese Entscheidung treffen ja Richter - nicht Staatsanwälte.
In der Rechtsprechung gibt es den Begriff „unschuldig“ nicht.
Na ja, es gibt auf jeden Fall den Begriff „schuldig“; oft heißt es so schon im Urteil: „Der Angeklagte ist schuldig…“ Da ist „unschuldig“ ja nur das Gegenstück zu, egal ob der Begriff nun oft verwendet wird oder nicht. Vergleiche im Übrigen auch § 344 StGB.
Für die rechtliche Würdigung gilt die Unschuldsvermutung, das
heißt, dass ihm das Gericht erstmal eine Schuld nachweisen
muss.
Ich überlege, ob man das so sagen kann (ich will es nicht verneinen, bin mir unsicher): Es ist ja eigentlich Aufgabe der Anklage, die Schuld zu beweisen…
Das ist er erst, wenn die Entscheidung des Gerichtes
rechtskräftig geworden ist. Voraussetzung dafür ist eben, dass
der Staatsanwalt keine Berufung einlegt.
…oder der Angeklagte. Was zugegebenermaßen bei einem Freispruch wohl eher die Ausnahme ist