Kurz nach dem bestialischen Anschlag schickte eine Art Influencer eine Sympathiebekundung mit Bezug auf das Geschehen ins Netz, zu dessen strafrechtlicher Relevanz sich hier jemand äußert:
Angenommen der kriminelle Vollidiot ist nicht selbst vorbestraft: Mit wieviel Tagessätzen Geldstrafe wird der Islamist, der dieses Machwerk eingestellt hat, eigentlich rechnen dürfen?
Wenn der Aufruf zur Straftat „Erfolg“ hat und es zur Tat kommt, ist das Anstiftung. Das Strafmaß hängt von der Tat ab, im Zweifel auch lebenslänglich. Ansonsten bis zu 5 Jahre. https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html
Der Mann scheint identifiziert, und hält sich lt. Bild-Zeitung derzeit in einem serbischen Krankenhaus auf - wahrscheinlich schon seit zwei Jahren.
Seine Schuldfähigkeit ist zweifelhaft …
[Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) mahnten zudem ein hartes Vorgehen gegen Menschen an, die den Angriff des Täters im Netz verherrlichen. „Den mörderischen Messerangriff zu verherrlichen, ist widerwärtig und menschenverachtend. Wer das tut, muss mit aller Härte des Strafrechts verfolgt werden. Unsere Sicherheitsbehörden gehen dem konsequent nach“, sagte Faeser der „Bild am Sonntag“. Strobl sagte der Zeitung: „Bei uns werden Verbrechen – ganz besonders Mordstraftaten – mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft und nicht gefeiert.“]