Manteltarifvertrag

Hallo zusammen

In einem Arbeitsvertrag wird sich viel auf den Manteltarifvertrag bezogen. Dieser wurde zu Arbeitsbeginn ausgehändigt.

Kann sich der Manteltarifvertrag in dieser Zeit ändern, durch neue Tarifverträge oder dergleichen, und hat diese Änderung dann einen Einfluß für den Mitarbeiter der seit 5 Jahren bei der Arbeitgeber beschäftigt ist, oder gilt der neu ausgehandelete Manteltarifvertrag nur für neue Mitarbeiter?

Oder kann sich ein Manteltarifvertrag gar nicht ändern?

Hallo,

natürlich kann ein Tarifvertrag (Mantel- oder Lohntarifvertrag) jederzeit durch die Tarifvertragsparteien geändert werden. Die Änderung gilt dann für alle durch Mitgliedschaft oder Verweis im Arbeitsvertrag tarifgebundenen MA und AG.
Üblicherweise steht bei Verweisen in Arbeitsverträgen zur Tarifgebundenheit auch die Floskel „in ihrer jeweils gültigen Fassung“ o.ä., das muß aber nicht zwingend drinstehen, damit die Änderungen der Tarifverträge gelten.

&Tschüß

Wolfgang