Hallo Experten,
es gibt einen Manteltarifvertrag für das Gaststättengewerbe. Dieser Vertrag wird für alle DEHOGA-Mitglieder empfohlen.
Nun gibt es einen AG (DEHOGA-Mitglied), der sich auch an diesen Vertrag hält, allerdings nur für Gewerkschaftsmitglieder. Ist dies so Usus bzw. rechtens?
Viele Grüße
Gesine