Manteltarifvertrag IG Metall Bezirk Küste

Hallo,

auch nach intensiver Google-Arbeit konnte ich im Netz nichts zu meinen Fragen finden.
Der Arbeitgeber eines Freundes rückt den aktuellen Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des metallverarbeitenden Handwerks in Schleswig Holstein nicht raus.

Es interessiert ihn der Bereich der Kündigungsfristen seitens des Arbeitnehmers mit einer Betriebszugehörigkeit ab 5 Jahren und der Bereich der Rückzahlung des Urlaubsgeldes.

Der alte Manteltarifvertrag vom 26.01.2007 nennt sich konkret
Manteltarifvertrag zwischen den unterzeichneten Verbänden des metallverarbeitenden Handwerks in Schleswig Holstein und der IG Metall Bezirk Küste.

Nun brauchen wir dei neuesten Bestimmungen.

Für Eure Hilfe wären wir sehr sehr dankbar.

Viele Grüße Kerstin

Guten Tag.

Tarifverträge sind dann gültig, wenn der Arbeitgeber und die betroffenen Arbeitnehmer dem jeweiligen Verband angehören. Allgemeingültigkeit lasse ich hier mal weg.

Also: Wenn der Betroffene in der http://www.igmetall.de
ist, kann er den MTV dort bekommen. Wenn nicht, gilt er eh nicht.

Und der Arbeitgeber muss den MTV, wenn dieser gilt, in geeigneter Weise betriebsintern bekanntmachen, d.i. ans schwarze Brett nageln, auslegen oder was auch immer. Tut er das nicht, riskiert er ein Ordnungsgeld. Hinweise der Einfachheit halber an http://www.igmetall.de

GEK

Hallo

Also: Wenn der Betroffene in der http://www.igmetall.de
ist, kann er den MTV dort bekommen. Wenn nicht, gilt er eh
nicht.

Nö. Das ist falsch. Man kann auch einfach einzelvertraglich die Geltung des TV vereinbaren.
Dann gilt er auch ohne Zugehörigkeit zum Verband / der Gewerkachaft.

Gruß,
LeoLo