Hallo,
auch nach intensiver Google-Arbeit konnte ich im Netz nichts zu meinen Fragen finden.
Der Arbeitgeber eines Freundes rückt den aktuellen Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer des metallverarbeitenden Handwerks in Schleswig Holstein nicht raus.
Es interessiert ihn der Bereich der Kündigungsfristen seitens des Arbeitnehmers mit einer Betriebszugehörigkeit ab 5 Jahren und der Bereich der Rückzahlung des Urlaubsgeldes.
Der alte Manteltarifvertrag vom 26.01.2007 nennt sich konkret
Manteltarifvertrag zwischen den unterzeichneten Verbänden des metallverarbeitenden Handwerks in Schleswig Holstein und der IG Metall Bezirk Küste.
Nun brauchen wir dei neuesten Bestimmungen.
Für Eure Hilfe wären wir sehr sehr dankbar.
Viele Grüße Kerstin