Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das Manuskript ist in der Ich-Form geschrieben und in großen Teilen in der Gegenwart, so dass es am besten wäre, wenn ich aus dem Vertrag herauskommen würde. Es gibt ja auch kein Buch, ich habe nie eines gesehen und von meinen Freiexemplaren auch nie etwas gesehen. man kann es auch nicht bestellen. Das Buch ist zwar im Internet „veröffentlicht“, aber man bekommt es nicht, wenn man es bestellt.
Wahrscheinlich müsste ich klagen, um meine Rechte über mein Eigentum wiederzuerlangen.
Hier noch eine Kurzdarstellung.
Mir geht es um die Kündigung eines Verlagsvertrages, um die Nutzungsrechte an meinem Eigentum als Autor wiederzuerlangen, voran ich viele Jahre gearbeitet habe. Die Rechte werden vom Vertragspartner nicht zufriedenstellend verwertet, so dass ich als Autor mit gebundenen Händen zusehen „muss“, wie mein Eigentum mehr oder weniger ungenutzt in den falschen Händen „verbrennt“. Veröffentlichung kann vieles heißen, auch wie in diesem Fall das „Buch“ ins Internet zu stellen. Aber ein Verlag leistet in der Regel viel mehr und kann das Projekt auch stützen.
Der Vertrag wurde im September 2009 abgeschlossen und ein vorher bestehender Vertrag vom März 2009 aufgehoben, in dem noch eine vierstellige Erstauflage Vertragsinhalt war. Der Vertragspartner beteuerte, dass der Folgevertrag den absolut gleichen Inhalt habe wie der Erstvertrag, was mich gutgläubig zur Unterschrift veranlasste. Das ist aber nicht der Fall.
Das Buch sollte im Oktober 2009 (nach vormaligem Vertrag im Mai 2009) erscheinen, welches von mir selbst korrigiert und in Form gebracht wurde. Bis heute habe ich kein Exemplar trotz mehrmaliger Aufforderung gesehen oder erhalten. Auch keines der 30 Freiexemplare, die mir laut Vertrag zustehen. Das Erscheinungsdatum steht mit dem Zusatz „voraussichtlich“ und „in Absprache mit dem Autor“ im Vertrag, und so wird es auch mit der Buchwerbung und Veröffentlichung dehnbar formuliert und auslegbar sein.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Deutsche Bibliothek zwei Exemplare erhalten hat. Durch die fehlende Zusammenarbeit und Transparenz ist auch das Vertrauen gegenüber dem Vertragspartner für mich nicht mehr gegeben, auch weil ich in zahlreichen archivierten E-Mails immer wieder die leeren Versprechungen angesprochen und das Vorgehen kritisiert habe, aber ohne Erfolg. Immer nur Ankündigungen, Versprechungen und Hinhaltungen. Es geht mir nicht mehr um die Freiexemplare, sondern grundsätzlich um eine Beendigung dieses Verhältnisses.
Der Vertragspartner hat mit dem Verlagswesen nichts zu tun, es gibt keine Korrektur, Lektorat oder Formatierung, was ein Verlag leisten sollte. Für ihn habe ich gegen eine Aufwandsentschädigung ein weiteres Schriftstück korrigiert und formatiert, was aber nach meinem Wissen nicht zur Veröffentlichung kommt.
Nach einer Verlags- und Marketinggründung hat der Vertragspartner „mein“ Buch auf seine Internetseite gesetzt.
Wahrscheinlich auch um mit meinem Namen (Dr.) als Aushängeschild für ein anderes fragwürdiges Gesundheits-Produkt zu werben und seinem Unternehmen damit einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach seiner Aussage sollte ich auch irgendwann ein Statement zu diesem Produkt verfassen und auf seiner Web-Seite platzieren.
Vermutlich ist er in der Annahme, dass ich nicht gegen ihn vorgehen will und kann, auch finanziell.
Außerdem ist das Buch bei Amazon mit einer ISBN-Nummer gelistet.
Der Verlagspartner reagiert nicht auf meine Bedenken und Vorschläge zur Auflösung des Verlagsvertrages, macht stattdessen immer nur leere Versprechungen von neuen Kontakten, die er knüpfen will. Auf die letzte E-Mail von Mitte August 2010, in der ich aus mehreren Gründen um eine Vertragsauflösung in beiderseitigem Einverständnis gebeten habe, hat der Vertragspartner sich bis heute nicht gemeldet. Also alles in allem eine sehr unbefriedigende „Zusammenarbeit“, bei der mich die Umsetzung der Nutzungs-Rechte an meinem Buch nicht zufrieden stellt.
Der Rechtsanwalt, den ich mit einem Beratungsschein im Dezember 2010 aufgesucht habe und ihm alle Informationen (E-Mails, Vertrag, Verlauf) vorgelegt habe, hat sich bis heute nicht gemeldet. Seine Sekretärin sagte mir am Telefon, er würde mir einen Brief schreiben, und dass er wahrscheinlich nichts machen könnte. Vielleicht liegt es am Geld.
Den Vertrag kann ich per E-Mail senden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche Ihnen noch ein schönes Osterfest.
Jens Grüttner