Manuskript im Verlagsvertrag

Hallo,

mit einem fertigen Manuskript bin ich an einen dubiosen Geschäftsmann geraten und habe mit ihm einen Verlagsvertrag abgeschlossen. Da er nicht das Geringste für das Manuskript getan hat, habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Bis jetzt ist dabei leider nichts herausgekommen, vielleicht weil kein Streitwert vorhanden ist oder aus anderen Gründen. Nun meine Frage:
Inwieweit muss ich ein Manuskript (Titel, Inhalt, Form) ändern, damit es nicht mehr als das Werk, in dem es in dem Verlagsvertrag geht, bezeichnet werden kann, damit dieser Geschäftsmann im Zuge einer echten Veröffentlichung, nicht mehr vertragsrechtlich vereinbarte Anteile für sich in Anspruch nehmen kann. Falls ich aus diesem Verlagsvertrag nicht mehr herauskomme, werde ich mir eine andere Lösung suchen müssen.

Vielen Dank im Voraus

Im Grunde genommen müsste das gesamte Manuskript komplett umgeschrieben bzw. neu geschrieben werden, denn das Werk iSd Urhebrrecht ist geistige Schöpfung, die ihren Niederschlag im Manuskript gefunden hat. Das blose Ändern des Titel oder der Form bringt da garnichts…dann wird’s nur eine Guttenberg-Doktorarbeit :smile:
G
JAG

Sorry,
hab zur diesem Problem keine Lösung parat.

Gruß
Formator

Hallo!

Sorry, da muss ich passen.

Gegenfrage! Hat dieser Mann den Vertrag mit Dir eingehalten? Wenn nicht, dann solltest Du genügend Gründe haben um ein Sonderkündigungsrecht auszüben.

Ich vermute einfach mal, das du einen miesen Anwalt abbekommen hast :-/ Passiert leider nur allzuoft.

Hallo,

eine Verfremdung des Manuskripts ist meiner Meinung nach keine gute Idee. Hier wird der Konflikt umgangen und nicht gelöst. Selbst wenn Sie das Manuskript verfremden gehen Sie einer streitigen Auseinandersetzung nicht immer aus dem Weg, im Gegenteil.

Nach meiner Einschätzung sollte das Problem dort gelöst werden wo es auftritt, und das ist der Verlagsvertrag. Leider höre ich Geschichte wie diese häufig, vor Allem dann, wenn Kollegen beauftragt wurden, deren Schwerpunkt nicht das Urheberrecht ist.

Hier sollten Sie mit dem beauftragten Anwalt dringen Ihre Strategie und die nächsten Schritte besprechen. Kann Ihnen der Kollegen nicht weiterhelfen, sollten Sie darüber nachdenken eine zweite Meinung einzuholen und dabei einen Anwalt zu wählen, dessen Schwerpunkt im Urheberrecht liegt.

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Hallo auch,

ich verstehe noch nicht ganz den Sachverhalt. Ich nehme an, der dubiose Geschäftsmann hat sich in dem Vertrag verpflichtet, das Werk zu veröffentlichen. Hat er das getan? Gibt oder gab es eine Frist? Der Mann muss ja irgendwie vertragsbrüchig geworden sein, so wie Sie es andeuten. In dem Fall gehen alle Rechte an Sie als Autor zurück und Sie müssen überhaupt nichts verändern.
Wenn Sie mir näheres zum Vertrag und zum Sachverhalt erzählen, kann ich vielleicht genaueres sagen. So weiß ich einfach zu wenig über die Sache. Gern auch per mail.

Gruß, F.

Hallo und danke für die Antwort.

Ich glaube wir hatten schon einmal Kontakt. Eine E-Mail-Adresse haen Sie nicht genannt, oder?

Hier nochmal eine Kurzdarstellung.

Mir geht es um die Kündigung eines Verlagsvertrages, um die Nutzungsrechte an meinem Eigentum als Autor wiederzuerlangen, voran ich viele Jahre gearbeitet habe. Die Rechte werden vom Vertragspartner nicht zufriedenstellend verwertet, so dass ich als Autor mit gebundenen Händen zusehen „muss“, wie mein Eigentum mehr oder weniger ungenutzt in den falschen Händen „verbrennt“. Veröffentlichung kann vieles heißen, auch wie in diesem Fall das „Buch“ ins Internet zu stellen. Aber ein Verlag leistet in der Regel viel mehr und kann das Projekt auch stützen.
Der Vertrag wurde im September 2009 abgeschlossen und ein vorher bestehender Vertrag vom März 2009 aufgehoben, in dem noch eine vierstellige Erstauflage Vertragsinhalt war. Der Vertragspartner beteuerte, dass der Folgevertrag den absolut gleichen Inhalt habe wie der Erstvertrag, was mich gutgläubig zur Unterschrift veranlasste. Das ist aber nicht der Fall.

Das Buch sollte im Oktober 2009 (nach vormaligem Vertrag im Mai 2009) erscheinen, welches von mir selbst korrigiert und in Form gebracht wurde. Bis heute habe ich kein Exemplar trotz mehrmaliger Aufforderung gesehen oder erhalten. Auch keines der 30 Freiexemplare, die mir laut Vertrag zustehen. Das Erscheinungsdatum steht mit dem Zusatz „voraussichtlich“ und „in Absprache mit dem Autor“ im Vertrag, und so wird es auch mit der Buchwerbung und Veröffentlichung dehnbar formuliert und auslegbar sein.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Deutsche Bibliothek zwei Exemplare erhalten hat. Durch die fehlende Zusammenarbeit und Transparenz ist auch das Vertrauen gegenüber dem Vertragspartner für mich nicht mehr gegeben, auch weil ich in zahlreichen archivierten E-Mails immer wieder die leeren Versprechungen angesprochen und das Vorgehen kritisiert habe, aber ohne Erfolg. Immer nur Ankündigungen, Versprechungen und Hinhaltungen. Es geht mir nicht mehr um die Freiexemplare, sondern grundsätzlich um eine Beendigung dieses Verhältnisses.

Der Vertragspartner hat mit dem Verlagswesen nichts zu tun, es gibt keine Korrektur, Lektorat oder Formatierung, was ein Verlag leisten sollte. Für ihn habe ich gegen eine Aufwandsentschädigung ein weiteres Schriftstück korrigiert und formatiert, was aber nach meinem Wissen nicht zur Veröffentlichung kommt.

Nach einer Verlags- und Marketinggründung hat der Vertragspartner „mein“ Buch auf seine Internetseite gesetzt.
Wahrscheinlich auch um mit meinem Namen (Dr.) als Aushängeschild für ein anderes fragwürdiges Gesundheits-Produkt zu werben und seinem Unternehmen damit einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach seiner Aussage sollte ich auch irgendwann ein Statement zu diesem Produkt verfassen und auf seiner Web-Seite platzieren.
Vermutlich ist er in der Annahme, dass ich nicht gegen ihn vorgehen will und kann, auch finanziell.

Außerdem ist das Buch bei Amazon mit einer ISBN-Nummer gelistet.

Der Verlagspartner reagiert nicht auf meine Bedenken und Vorschläge zur Auflösung des Verlagsvertrages, macht stattdessen immer nur leere Versprechungen von neuen Kontakten, die er knüpfen will. Auf die letzte E-Mail von Mitte August 2010, in der ich aus mehreren Gründen um eine Vertragsauflösung in beiderseitigem Einverständnis gebeten habe, hat der Vertragspartner sich bis heute nicht gemeldet. Also alles in allem eine sehr unbefriedigende „Zusammenarbeit“, bei der mich die Umsetzung der Nutzungs-Rechte an meinem Buch nicht zufrieden stellt.

Der Rechtsanwalt, den ich mit einem Beratungsschein im Dezember 2010 aufgesucht habe und ihm alle Informationen (E-Mails, Vertrag, Verlauf) vorgelegt habe, hat sich bis heute nicht gemeldet. Seine Sekretärin sagte mir am Telefon, er würde mir einen Brief schreiben, und dass er wahrscheinlich nichts machen könnte. Vielleicht liegt es am Geld.

Den Vertrag kann ich per E-Mail senden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Hallo!

IANAL, also sieh das folgende eher als allgemeinen Hinweis…

[Verlagsvertrag abgeschlossen, Verleger handelt nicht]

Inwieweit muss ich ein Manuskript (Titel, Inhalt, Form) ändern, damit es nicht mehr als das Werk, in dem es in dem Verlagsvertrag geht, bezeichnet werden kann

Sehr weit. Der Inhalt darf natürlich erhalten bleiben, den schützt das UrhR nicht, aber die äußere, sprachliche Gestaltung muß eine gänzlich andere sein. Es würde praktisch auf eine „freie Benutzung“ (vgl. §
24 UrhG; http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html) des Ursprungswerkes hinauslaufen.

Falls ich aus diesem Verlagsvertrag nicht mehr herauskomme

Wenn der Verleger seine Vertragspflichten - Vervielfältigen und Verbreiten des Manuskriptes (vgl. §§1, 14, 15, 16 VerlG; http://www.gesetze-im-internet.de/verlg/index.html) – auch nach Mahnung nicht erfüllt, sollte es recht einfach möglich sein den Vertrag zu kündigen.

Gruß, Jan.

Hallo,

vielen Dank. Alles schwierig, denn der Verlagspartner reagiert auf nichts und wird wahrscheinlich auch nicht reagieren. Ich müsste gegen ihn klagen. Und dazu habe ich nicht die Mittel. Seit Oktober 2009 soll das Buch veröffentlicht sein. Ich habe nie ein Buch gesehen, auch die 30 Freiexemplare, die mir laut Vertrag zustehen, nichts. Das Buch steht im Internet, aber man kann es nicht bestellen, weil es kein Buch gibt.

Hier nochmal eine Kurzdarstellung.

Mir geht es um die Kündigung eines Verlagsvertrages, um die Nutzungsrechte an meinem Eigentum als Autor wiederzuerlangen, voran ich viele Jahre gearbeitet habe. Die Rechte werden vom Vertragspartner nicht zufriedenstellend verwertet, so dass ich als Autor mit gebundenen Händen zusehen „muss“, wie mein Eigentum mehr oder weniger ungenutzt in den falschen Händen „verbrennt“. Veröffentlichung kann vieles heißen, auch wie in diesem Fall das „Buch“ ins Internet zu stellen. Aber ein Verlag leistet in der Regel viel mehr und kann das Projekt auch stützen.
Der Vertrag wurde im September 2009 abgeschlossen und ein vorher bestehender Vertrag vom März 2009 aufgehoben, in dem noch eine vierstellige Erstauflage Vertragsinhalt war. Der Vertragspartner beteuerte, dass der Folgevertrag den absolut gleichen Inhalt habe wie der Erstvertrag, was mich gutgläubig zur Unterschrift veranlasste. Das ist aber nicht der Fall.

Das Buch sollte im Oktober 2009 (nach vormaligem Vertrag im Mai 2009) erscheinen, welches von mir selbst korrigiert und in Form gebracht wurde. Bis heute habe ich kein Exemplar trotz mehrmaliger Aufforderung gesehen oder erhalten. Auch keines der 30 Freiexemplare, die mir laut Vertrag zustehen. Das Erscheinungsdatum steht mit dem Zusatz „voraussichtlich“ und „in Absprache mit dem Autor“ im Vertrag, und so wird es auch mit der Buchwerbung und Veröffentlichung dehnbar formuliert und auslegbar sein.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Deutsche Bibliothek zwei Exemplare erhalten hat. Durch die fehlende Zusammenarbeit und Transparenz ist auch das Vertrauen gegenüber dem Vertragspartner für mich nicht mehr gegeben, auch weil ich in zahlreichen archivierten E-Mails immer wieder die leeren Versprechungen angesprochen und das Vorgehen kritisiert habe, aber ohne Erfolg. Immer nur Ankündigungen, Versprechungen und Hinhaltungen. Es geht mir nicht mehr um die Freiexemplare, sondern grundsätzlich um eine Beendigung dieses Verhältnisses.

Der Vertragspartner hat mit dem Verlagswesen nichts zu tun, es gibt keine Korrektur, Lektorat oder Formatierung, was ein Verlag leisten sollte. Für ihn habe ich gegen eine Aufwandsentschädigung ein weiteres Schriftstück korrigiert und formatiert, was aber nach meinem Wissen nicht zur Veröffentlichung kommt.

Nach einer Verlags- und Marketinggründung hat der Vertragspartner „mein“ Buch auf seine Internetseite gesetzt.
Wahrscheinlich auch um mit meinem Namen (Dr.) als Aushängeschild für ein anderes fragwürdiges Gesundheits-Produkt zu werben und seinem Unternehmen damit einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach seiner Aussage sollte ich auch irgendwann ein Statement zu diesem Produkt verfassen und auf seiner Web-Seite platzieren.
Vermutlich ist er in der Annahme, dass ich nicht gegen ihn vorgehen will und kann, auch finanziell.

Außerdem ist das Buch bei Amazon mit einer ISBN-Nummer gelistet.

Der Verlagspartner reagiert nicht auf meine Bedenken und Vorschläge zur Auflösung des Verlagsvertrages, macht stattdessen immer nur leere Versprechungen von neuen Kontakten, die er knüpfen will. Auf die letzte E-Mail von Mitte August 2010, in der ich aus mehreren Gründen um eine Vertragsauflösung in beiderseitigem Einverständnis gebeten habe, hat der Vertragspartner sich bis heute nicht gemeldet. Also alles in allem eine sehr unbefriedigende „Zusammenarbeit“, bei der mich die Umsetzung der Nutzungs-Rechte an meinem Buch nicht zufrieden stellt.

Der Rechtsanwalt, den ich mit einem Beratungsschein im Dezember 2010 aufgesucht habe und ihm alle Informationen (E-Mails, Vertrag, Verlauf) vorgelegt habe, hat sich bis heute nicht gemeldet. Seine Sekretärin sagte mir am Telefon, er würde mir einen Brief schreiben, und dass er wahrscheinlich nichts machen könnte. Vielleicht liegt es am Geld.

Gruß J.G.

Hallo!

Nochmal: Weder bin ich Anwalt, noch ist das hier der geeignete Ort für eine Rechtsberatung. Ich gehe daher auch nicht weiter auf Details ein…

Ich müsste gegen ihn klagen. Und dazu habe ich nicht die Mittel.

Ich bin jetzt nicht ganz sicher und es hängt natürlich auch vom Streitwert ab, aber falls die unteren Instanzen der Zivilgerichte zuständig sind, besteht kein Anwaltszwang für eine Klageerhebung und du könntest die mit einigem Aufwand selbst in die Wege leiten. Die einschlägigen Gesetze und sicher auch einige Urteile stehen alle kostenfrei z.B. im Internet zur Verfügung.

Veröffentlichung kann vieles heißen, auch wie in diesem Fall das „Buch“ ins Internet zu stellen.

Wenn der Vertrag das nicht näher regelt, wird AFAIK vom „Verkehrsüblichen“ ausgegangen und das ist die Veröffentlichung in Papierform.

Aber ein Verlag leistet in der Regel viel mehr und kann das Projekt auch stützen.

Richtig und auch das gehört, sofern nicht vertraglich abweichend geregelt zu den Pflichten des Verlegers.

Der Vertragspartner beteuerte, dass der Folgevertrag den absolut gleichen Inhalt habe wie der Erstvertrag, was mich gutgläubig zur Unterschrift veranlasste.

Einen Vertrag zu unterschreiben ohne ihn gelesen zu haben ist wirklich fahrlässig. Erst recht, wenn es um einen mit solcher Tragweite geht…

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Deutsche Bibliothek zwei Exemplare erhalten hat.

Nachfragen bringt Klarheit :wink:

[…]

auch weil ich in zahlreichen archivierten E-Mails immer wieder die leeren Versprechungen angesprochen und das Vorgehen kritisiert habe, aber ohne Erfolg.

E-Mails sind in so einem Fall das absolut falsche Mittel. Ohne (qualifizierte) digitale Signatur ist deren Beweiskraft faktisch Null, da sie trivial zu fälschen sind. Spätestens wenn sich grobe Differenzen mit dem Vertragspartner abzeichnen, sollte zur besser belegbaren schriftlichen Kommunikation (Brief, Fax) übergegangen werden.

Gruß, Jan.

Ich grüße Sie,

zum einen haben Sie ein Urheberpersönlichkeitsrecht (etwa das Recht der 1. Veröffentlichung oder das Namensrecht oder das Recht, ihr Werk zurückzuziehen). Auf diese Rechte wird auch in einem Verlagsvertrag nicht verzichtet. Allerdings bestehen die Grenzen dort, wo der Verleger durch die Ausübung des Urheberpersönlichkeitsrecht Schaden erleidet. Mit anderen Worte auch bei Bestehen eines Verlagsvertrages kann der Urheber - sozusagen im letzten Augenblick - sagen, dass er sein Werk nicht veröffentlichen will. In diesem Fall kann der Verleger seine aus diesem Grunde entstandenen Kosten und evtl. entgangenen Gewinne durch Schadensersatzklage geltend machen.
Das ist aber nicht Ihr Fall in der gegenwärtigen Situation, sofern ich das richtig verstanden habe.

In Ihrem Verlagsvertrag haben Sie nur auf alle oder Teile Ihres Urheberverwertungsrecht (im Gegenteil zu Urheberpersönlichkeitsrechte s.o.) verzichtet. Da ich den Vertrag nicht kenne, weiss ich nicht, was Sie genau vereinbart haben.

Damit Sie Ihre Arbeit selbständig veröffentlichen können, ohne durch etwa eine Verltzungsklage oder Schadenserstzklage verfolgt zu werden, müßte die Arbeit eine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts sein. Das ist nicht pauschal zu erklären, sondern von der Arbeit selbst abhängig (Einzellfall).
Eine Bearbeitung muss eine eigene Selbständigkeit erlangen.
Zum Beispiel müßte der Titel geändert werden; die Zahl der Kapitel und die Reihenfolge oder die Aufmachung geändert werden. Sie würden dann erwähnen, dass diese neue Bearbeitung auf einem früheren Manuskript basiert, die jedoch an vielen Stellen überarbeitet und aktualisiert wurde etc.
Allerdings könnte der Verleger dennoch mitmischen, da Ihre Arbeit auf der früheren Arbeit basiert.

Wenn es Ihnen gelingt, die Arbeit derart zu verändern, dass Sie von dem früheren Werkt nur zitieren können, mit dem Hinweis (unveröffentlichtes Manuskript), dann wäre das der Idealfall, wo weitestgehend sicher ist, dass Sie keine Probleme haben.
Eine weitere Möglichkeit wäre, das frühere Werk zu kommentieren, sodass auch hier eine neue Arbeit entsteht. Allerdings gibt es Grenzen für das Zitatrecht, wenn man etwa seitenweise zittiert, wird dies nicht mehr von dem Zitatrecht gedeckt.

Ich kenne Ihr Werk nicht, daher kann man nur allgemeine Aussagen machen.

Eine endgültige Aussage kann man nur, wenn man den gesamten Sachverhalt vor sich liegen hat.

Lesen Sie das Urheberechtsgesetz vorab (zur Orientierung).

Ich hoffe dennoch, dass es hilft.

Manche Rechtsanwälte sind nicht unproblematisch leider.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei; ein frohes Fest (noch) und schöne Feiertage

MfG

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das Manuskript ist in der Ich-Form geschrieben und in großen Teilen in der Gegenwart, so dass es am besten wäre, wenn ich aus dem Vertrag herauskommen würde. Es gibt ja auch kein Buch, ich habe nie eines gesehen und von meinen Freiexemplaren auch nie etwas gesehen. man kann es auch nicht bestellen. Das Buch ist zwar im Internet „veröffentlicht“, aber man bekommt es nicht, wenn man es bestellt.
Wahrscheinlich müsste ich klagen, um meine Rechte über mein Eigentum wiederzuerlangen.

Hier noch eine Kurzdarstellung.

Mir geht es um die Kündigung eines Verlagsvertrages, um die Nutzungsrechte an meinem Eigentum als Autor wiederzuerlangen, voran ich viele Jahre gearbeitet habe. Die Rechte werden vom Vertragspartner nicht zufriedenstellend verwertet, so dass ich als Autor mit gebundenen Händen zusehen „muss“, wie mein Eigentum mehr oder weniger ungenutzt in den falschen Händen „verbrennt“. Veröffentlichung kann vieles heißen, auch wie in diesem Fall das „Buch“ ins Internet zu stellen. Aber ein Verlag leistet in der Regel viel mehr und kann das Projekt auch stützen.
Der Vertrag wurde im September 2009 abgeschlossen und ein vorher bestehender Vertrag vom März 2009 aufgehoben, in dem noch eine vierstellige Erstauflage Vertragsinhalt war. Der Vertragspartner beteuerte, dass der Folgevertrag den absolut gleichen Inhalt habe wie der Erstvertrag, was mich gutgläubig zur Unterschrift veranlasste. Das ist aber nicht der Fall.

Das Buch sollte im Oktober 2009 (nach vormaligem Vertrag im Mai 2009) erscheinen, welches von mir selbst korrigiert und in Form gebracht wurde. Bis heute habe ich kein Exemplar trotz mehrmaliger Aufforderung gesehen oder erhalten. Auch keines der 30 Freiexemplare, die mir laut Vertrag zustehen. Das Erscheinungsdatum steht mit dem Zusatz „voraussichtlich“ und „in Absprache mit dem Autor“ im Vertrag, und so wird es auch mit der Buchwerbung und Veröffentlichung dehnbar formuliert und auslegbar sein.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Deutsche Bibliothek zwei Exemplare erhalten hat. Durch die fehlende Zusammenarbeit und Transparenz ist auch das Vertrauen gegenüber dem Vertragspartner für mich nicht mehr gegeben, auch weil ich in zahlreichen archivierten E-Mails immer wieder die leeren Versprechungen angesprochen und das Vorgehen kritisiert habe, aber ohne Erfolg. Immer nur Ankündigungen, Versprechungen und Hinhaltungen. Es geht mir nicht mehr um die Freiexemplare, sondern grundsätzlich um eine Beendigung dieses Verhältnisses.

Der Vertragspartner hat mit dem Verlagswesen nichts zu tun, es gibt keine Korrektur, Lektorat oder Formatierung, was ein Verlag leisten sollte. Für ihn habe ich gegen eine Aufwandsentschädigung ein weiteres Schriftstück korrigiert und formatiert, was aber nach meinem Wissen nicht zur Veröffentlichung kommt.

Nach einer Verlags- und Marketinggründung hat der Vertragspartner „mein“ Buch auf seine Internetseite gesetzt.
Wahrscheinlich auch um mit meinem Namen (Dr.) als Aushängeschild für ein anderes fragwürdiges Gesundheits-Produkt zu werben und seinem Unternehmen damit einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach seiner Aussage sollte ich auch irgendwann ein Statement zu diesem Produkt verfassen und auf seiner Web-Seite platzieren.
Vermutlich ist er in der Annahme, dass ich nicht gegen ihn vorgehen will und kann, auch finanziell.

Außerdem ist das Buch bei Amazon mit einer ISBN-Nummer gelistet.

Der Verlagspartner reagiert nicht auf meine Bedenken und Vorschläge zur Auflösung des Verlagsvertrages, macht stattdessen immer nur leere Versprechungen von neuen Kontakten, die er knüpfen will. Auf die letzte E-Mail von Mitte August 2010, in der ich aus mehreren Gründen um eine Vertragsauflösung in beiderseitigem Einverständnis gebeten habe, hat der Vertragspartner sich bis heute nicht gemeldet. Also alles in allem eine sehr unbefriedigende „Zusammenarbeit“, bei der mich die Umsetzung der Nutzungs-Rechte an meinem Buch nicht zufrieden stellt.

Der Rechtsanwalt, den ich mit einem Beratungsschein im Dezember 2010 aufgesucht habe und ihm alle Informationen (E-Mails, Vertrag, Verlauf) vorgelegt habe, hat sich bis heute nicht gemeldet. Seine Sekretärin sagte mir am Telefon, er würde mir einen Brief schreiben, und dass er wahrscheinlich nichts machen könnte. Vielleicht liegt es am Geld.

Den Vertrag kann ich per E-Mail senden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche Ihnen noch ein schönes Osterfest.

Jens Grüttner