Hallo WWW’ler,
im Fall Marco wird gerade lautstark über die türkische Justiz geschimpft, die jedoch meines Wissens seit Juli schon das Vernehmungsprotokoll der Engländerin einfordert und nicht zu Gesicht bekommt.
Müssten wir nicht über die Engländer hetzen, die nicht in der Lage sind das Protokoll nach Antalya zu schicken?
Was würde mutmaßlich mit einem 17jährigen Türken in Deutschland passieren, dem vorgeworfen wird eine 13jährige Deutsche/USAlerin/Französin missbraucht zu haben?
Dieselbe Frage nur mit einem 17jährigen Engländer, dem in Frankreich vorgeworfen wird eine 13jährige Deutsche missbraucht zu haben.
Warum wettert man gegen die EU-Reife eines Landes, das jedoch gerade zeigt eine Justiz zu haben, die über Medienschlachten erhaben zu sein scheint und auch politischem Druck zu widerstehen vermag?
Wäre so ein Fall in Europa denkbar? Gegen welche Gesetze verstoßen die Türken, die es in Europa gibt/nicht gibt?
Müssten wir nicht über die Engländer hetzen, die nicht in der
Lage sind das Protokoll nach Antalya zu schicken?
Das Protokoll ist meines Wissens bereits da, man hat es nur nicht geschafft, es innerhalb 4 Wochen ins türkische übersetzen zu lassen, was definitiv eine schwache Leistung ist.
Was würde mutmaßlich mit einem 17jährigen Türken in
Deutschland passieren, dem vorgeworfen wird eine 13jährige
Deutsche/USAlerin/Französin missbraucht zu haben?
Dieselbe Frage nur mit einem 17jährigen Engländer, dem in
Frankreich vorgeworfen wird eine 13jährige Deutsche
missbraucht zu haben.
In beiden Fällen kann ich mir nicht vorstellen, daß der betreffende 7 Monate in U-Haft verbringen muss. Ferner kann ich mir nicht vorstellen, daß der Prozess wieder undwieder vertagt wird, weil irgendwelche Dokumente nicht vorliegen. Und drittens kann ich mir nicht vorstellen, daß dem Gericht an jedem Prozesstag ein neues Dokument einfällt, welches noch angefordert werden muß. Schliesslich und endlich kann ich mir nicht vorstellen, daß bei der relativ dürftigen Beweislage ein Prozess anberaumt wird (zur Erinnerung: Lt. Arzt ist das Mädchen nach wie vor Jungfrau, sie war nicht allein im Raum, ihre Aussage ist höchst dubios).
Warum wettert man gegen die EU-Reife eines Landes, das jedoch
gerade zeigt eine Justiz zu haben, die über Medienschlachten
erhaben zu sein scheint und auch politischem Druck zu
widerstehen vermag?
Im Endeffekt ist es natürlich eine Sache der türkischen Justiz. Die größten Meckerer kommen wohl aus der Politik (Populismus) und von den Stammtischen (vernachlässigbar).
Sehe ich prinzipiell genauso: Unangemessenes Verhalten der türkischen Justiz. Aber zur „Beweislast“: Wo gibt es unabhängige, neutrale Quellen die einfach nur mal die Fakten auflisten?
-türkische Medien berichten von Spermafunden in der Vagina
-Vernehmungsprotokoll enthält Sätze wie „Ich wachte von Schmerzen im Unterleib auf“
-Wo gibt es eine Auflistung wann welche Dokumente bei wem angefordert wurden und wann geliefert wurden? M.W. verlangt die türkische Justiz eine beglaubigte Abschrift des Protokolls und die Engländer packen es nicht zu liefern.
Welche Strafe droht bzw. welche Uhaft wäre in D angemessen bei sexuellem Missbrauch einer 13jährigen durch einen 17jährigen?
-türkische Medien berichten von Spermafunden in der Vagina
Wenn ich mich recht erinnere wurden 4 tote Spermien auf der Aussenseite gefunden. Es wurde nie überprüft, ob diese von Marco stammen. Abgesehen davon haben türkische Ärzte festgestellt, daß das Mädchen nach wie vor Jungfrau ist. Zugegebenermassen war nie von Vergewaltigung die Rede, sondern von sexuellem Missbrauch.
-Vernehmungsprotokoll enthält Sätze wie „Ich wachte von
Schmerzen im Unterleib auf“
Diese Aussage stammt erst aus späteren Zeiten, anfangs war davon nicht die Rede. Abgesehen davon: Versuche mal, eine schlafende Frau auszuziehen und mit ihr Sex zu haben ohne daß sie davon aufwacht.
-Wo gibt es eine Auflistung wann welche Dokumente bei wem
angefordert wurden und wann geliefert wurden? M.W. verlangt
die türkische Justiz eine beglaubigte Abschrift des Protokolls
und die Engländer packen es nicht zu liefern.
Wo und ob es eine Auflistung gibt weiss ich nicht, ich mache das auch nur aus dem Gedächtnis heraus. Die Engländer hatten eine Abschrift geliefert, diese wurde nicht rechtzeitig übersetzt. Als die Übersetzung endlich vorlag, wollte das Gericht aber eine beglaubigte Abschrift. Kann man sich das nicht auch vorher überlegen?
Welche Strafe droht bzw. welche Uhaft wäre in D angemessen bei
sexuellem Missbrauch einer 13jährigen durch einen 17jährigen?
Ich habe nicht die leiseste Ahnung. Aber wie gesagt, 7 Monate U-Haft mit ständigen Prozessvertagungen kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht wissen ja die Juristen hier mehr.
Was würde mutmaßlich mit einem 17jährigen Türken in
Deutschland passieren, dem vorgeworfen wird eine 13jährige
Deutsche/USAlerin/Französin missbraucht zu haben?
Dieselbe Frage nur mit einem 17jährigen Engländer, dem in
Frankreich vorgeworfen wird eine 13jährige Deutsche
missbraucht zu haben.
Hier wäre genauso Untersuchungshaft angeordnet worden, weil Touristen natürlich ein höheres Fluchtrisiko darstellen, egal ob Türke, Franzose oder Ami.
Wäre so ein Fall in Europa denkbar? Gegen welche Gesetze
verstoßen die Türken, die es in Europa gibt/nicht gibt?
In Deutschland wäre so ein Fall in diesem Ausmaß nicht denkbar, weil gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen wird.
Der Steuerzahler möchte verständlicherweise nicht unnötig die Kosten für Untersuchungshaft bezahlen, für die der Angeklagte bei Freispruch auch noch entschädigt wird.
Hier mal die §§ die in Deutschland greifen könnten:
Der Steuerzahler möchte verständlicherweise nicht unnötig die
Kosten für Untersuchungshaft bezahlen, für die der Angeklagte
bei Freispruch auch noch entschädigt wird.
Also das ist nun wirklich nicht der Grund. Ich würde den Grund wohl eher in Art. 5 III S 2 MRK und Art. 2 II 2 GG herleiten. Eine Haftfortdauer von mehr als sechs Monaten ist nun einmal in aller Regel nicht verhältnismäßig. Es geht nicht darum, dass hier der Steuerzahler Geld sparen will, sondern darum, dass da jemand eingesperrt ist, der schlicht und ergreifend unschuldig ist.
Wie gesagt ich bin Laie und kenne nicht alle Gesetze. Aber gut zu wissen, dass man als Angeklagter nicht länger als 6 Monate in Untersuchungshaft bleiben sollte.
Nicolle
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Hi
man sollte bedenken, dass dieses Protokoll sowas wie 180 Seiten lang sein soll… und dass von der Qualität der Übersetztung einiges abhängen könnte und vermutlich nicht jeder hergelaufene Student für die Übersetzung herhalten wird sondern jemannd der die Qualität liefern kann die der Gegenstand fordert. Der hat dann uU auch noch was anderes zu tun und wird sich nicht unter Druck setzen lassen wollen…
JS
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