Wir nehmen mal an, dass der Kunde K sein Auto in die Werkstatt vom Meister E schafft,
weil meinetwegen die Bremse verschlissen ist.
Meister E schaut sich das an, bestellt die nötigen Ersatzteile,
und stellt das Auto vom Kunde K über Nacht auf den Parkplatz der Firma, weil die Bremsenteile erst am nächsten Tag geliefert werden, und noch anderes in der Werkstatt zu tun ist.
In der Nacht hat ein Marder im Auto vom Kunde K gewütet, und einige Wasserschläuche zerbissen.
Ich nöchte nun wissen, wer den angenommen beträchtlichen Schaden, von mal angenommen 200 € + 1 Tag Nutzungsausfall bezahlt.
Meint Kunde K, er kann erwarten, dass er sein Auto unbeschädigt aus der Werkstatt zurückbekomt?
Oder hat Meister E. recht, wenn er sagt, sowas kann überall passieren?
Meint Kunde K, er kann erwarten, dass er sein Auto
unbeschädigt aus der Werkstatt zurückbekomt?
Oder hat Meister E. recht, wenn er sagt, sowas kann überall
passieren?
Hi,
hier handelt es sich um einen sog. Obhutsschaden. Meister E. meldet den seiner Versicherung (K-Handel-Handwerk Police) und gut ist.
Oder er hat keine Versicherung abgeschlossen und macht von seinem Recht Gebrauch, anfallende Schäden selbst bezahlen zu dürfen.