erlaubt das amt das man sein Kind „MARIÄ“ nennt?
dazu steht nichts bei google
erlaubt das amt das man sein Kind „MARIÄ“ nennt?
dazu steht nichts bei google
Hallo
erlaubt das amt das man sein Kind „MARIÄ“ nennt?
Nein, wohl eher nicht. Denn Mariae ist kein eigener Name, sondern nur die lateinische Genitivform des Namens Maria, zu deutsch: „Marias“.
Ebensowenig können Kinder ja auf die Namen „Cynthias“ getauft werden oder auf „Michaels“ oder „Martins“.
Eingetragen werden generell nur Namen, die es als solche bereits gibt.
Gruß
smalbop
Wenn es irgendwo auf diesem Planeten seit seiner Existenz jemanden mit exakt diesem Vornamen gibt/gab, dann ja.
Ansonsten Nein, Begründung siehe einen Post weiter unten.
Hallo Cynthia,
eventuell ließe sich hier argumentieren, dass es sich nicht um den Genitiv (wie in „Mariä Geburt“ etc.) handelt, sondern um den Nominativ Plural, somit eine Zusammenfassung von zwei Vornamen „Maria Maria“, die ja schon mal vorkommen können, wenn ein Mädchen nach Maria Muttergottes und nach Maria Magdalena getauft wird. Wenn man noch Maria Mutter des Jakobus dazunimmt, wäre auch Maria Maria Maria möglich. Und dass man diese zu „Mariä“ zusammenfasst, ist doch zumindest einleuchtend.
Schöne Grüße
MM