Marken- / Firmennamen

Grüße.
Man nehme an: Ein Artikel/eine Firma hat einen geschützten Namen (in der Art: Omo oder Erdinger Weiße oder wer-weiss-was oder BASF o.ä.).
Jemand anderes benutzt den Namen für eine private, jedoch regelmäßige Veranstaltung. In etwa so: „Kommt alle nächsten Freitag ins Sushi-Restaurant 'Dead Fish“ zum Persil-Treffen." oder „Wie üblich, diesen Donnerstag auch wieder unser Dr. Oetker-Meeting im Hallenbad Ostfriedhof?“
Darf man das?
Für die Veranstaltung würde im Internet geworben. Nicht nur für bereits Bekannte oder Freunde, sondern für alle Interessierten. Es würde aber kein Eintritt erhoben.
Nochmals Grüße.

Hallo,

ganz grundsätzlich wäre die Nutzung von z.B. Persil m.E. solange nicht schadhaft, solange nur zu einem Sushi-Essen geladen würde und nicht ein (verkäufliches)Waschmittel damit beworben wird. Markennamen werden in der Regel auch für sog. „Klassen“ eingetragen, etwa für die Klasse XX: Waschmittel und andere Pulver. :smile:

Solange also keine Verwechslungsgefahr besteht, weil entweder der Name bekannt wie ein bunter Hund (bei Persil also schon mal gefährlich), oder das Produkt in derselben Klasse (hier Waschmittel) unterwegs ist, dürfte ein Markenmissbrauch eher unwahrscheinlich sein.

Namen wie z.B. Oetker, Franz, Fritz, Henkel und Konsorten können i.d. Regel nicht ohne ein dazugehöriges Bildzeichen eingetragen werden, denn sonst dürfte keiner mehr Oetker, Franz oder Fritz heissen ohne sich „strafbar“ zu machen. Mit dem vorgenannten Bildchen dabei und der Verwendung für den kommerziellen Vertrieb für entsprechend Pizza oder Waschmittel wäre das wieder was anderes.

Es ist also alles nie so einfach und geradeaus wie man glaubt, im Zweifelsfall sollte man es eher einfach lassen.

Gruß
Nita

Hallo,

Namen wie z.B. Oetker, Franz, Fritz, Henkel und Konsorten
können i.d. Regel nicht ohne ein dazugehöriges Bildzeichen
eingetragen werden, denn sonst dürfte keiner mehr Oetker,
Franz oder Fritz heissen ohne sich „strafbar“ zu machen.

sorry, aber das ist falsch. Selbstverständlich kann man auch nur Wortmarken schützen lassen. Strafbar macht sich so schnell übrigens keiner bei einer Markenrechtsverletzung und ein Markenrechtsverstoß liegt nur vor, wenn dieser eine gewerbliche Verwechslungsgefahr birgt.
Sinn einer eine Marke ist es, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Einen allumfassenden Markenschutz gibt es nicht, dafür gibt es die entsprechenden Klassen.

Selbstverständlich kann die Wort-Marke Fritz Cola existieren ohne dass sich die Fritzens auf der Welt Sorgen um ihre Existenz machen müssen (solange sie nicht selbst Cola oder sonstige Konkurrenzprodukte gewerblich anbieten).

Gruß

S.J.

Danke für die Hinweise.
Es ist (natürlich) komplizierter.
Der Name sei bekannt für Treffen in verschiedenen Städten (also eine Art „social platform“, die zum Zweck hat, Treffen im realen Leben möglich zu machen).
Genau dieser Art sind die organisierten Treffen (es gibt keinen kommerziellen Hintergrund).

Anders formuliert: es gäbe eine Website, die sich (in einer fremden Sprachen) „bin-neu-hier“ nennt („new-here“), wo man im Netz Leute kennenlernen kann unabhängig von den Treffen, die „new-here“ auch organisiert. Nun macht jemand Treffen unter dem Namen „new-here“ ohne Verbindung zu besagter Website. Auf den Treffen wird nichts beworben.

Danke.

Hi,

da hast du natürlich recht, und ich habe es schlecht (falsch) erklärt, sorry.
Selbstverständlich meinte ich das Eigennamen (und/oder Buchstaben) ohne jedweden Zusatz etc. i.d. Regel nicht geschützt werden können.

So wie du es erklärst ist es also absolut richtig.

Gruß
Nita