Marken problem (co. nutzung möglich?)

hallo :smile: stellt euch doch mal bitte folgenden fiktiven fall vor:

Mr. T möchte eine firma (bzw. nicht unbedingt) gründen, um software zu verkaufen oder einfach kostenlos anzubieten. der von ihm gewünsche ist leider schon als firma eingetragen und als marke registriert in folgenden klassen:

Klasse 38: Telekommunikation
Klasse 41: Durchführung von Spielen im Internet
Klasse 42: Datenverwaltung auf Servern; Vermietung von Webservern; Serveradministration; Webhosting; technische Beratung

darf Mr. T wenn er z.b. keine firma anmeldet und kostenlose software anbietet verwenden? oder darf er dafür marke in anderen klassen anmelden?

Moin,
Gegenfrage:
Du hättest eine Firma. Den Name hast du schützen lassen. Mit viel Geld machst du Werbung. Handzettel, Radio vielleicht auch Fernsehen. Wie gesagt viel, viel Geld.
Jetzt kommt plötzlich irgendwer und springt auf den fahrenden Zug auf. Nimmt den Namen und treibt darunter Handel, übervorteilt Kunden oder haut sie sogar übers Ohr.
Nur mal so als Gedankenspiel, ohne irgendjemand was unterstellen zu wollen.

vnA

macht durchaus sinn, jedoch nur wenn Mr. T das gleiche vertreiben wollte wie die erwähnte firma oder etwa nicht?
beziehe mich auf das: „darf Mr. T wenn er z.b. keine firma anmeldet und kostenlose software anbietet verwenden? oder darf er dafür marke in anderen klassen anmelden?“

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Hallo,

macht durchaus sinn, jedoch nur wenn Mr. T das gleiche
vertreiben wollte wie die erwähnte firma oder etwa nicht?

Der Markenschutz gilt natürlich nur für die geschützte bzw. genutzt Klasse. Wenn der Name für etwas völlig anderes genutzt wird, wäre das zulässig. So kann man durchaus Bananen unter der Marke Porsche oder Ferrari vetreiben, sofern diese Namen für Obst oder Lebensmittel nicht geschützt sind.

beziehe mich auf das: "darf Mr. T wenn er z.b. keine firma
anmeldet und kostenlose software anbietet
verwenden?

Völlig egal, ob das Zeug kostenlos angeboten wird.

oder darf er dafür marke in anderen klassen
anmelden?"

Selbstverständlich.

Gruß

S.J.

ah, vielen dank euch beiden vorallem dir steve :smile:

„Völlig egal, ob das Zeug kostenlos angeboten wird.“ inwiefern egal, wenn Mr. T in seiner freizeit programme schreibt, diese über .com/.net/.org vertreibt fällt dies doch nicht unter handel?

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Moin,

Der Markenschutz gilt natürlich nur für die geschützte bzw.
genutzt Klasse. Wenn der Name für etwas völlig anderes genutzt
wird, wäre das zulässig. So kann man durchaus Bananen unter
der Marke Porsche oder Ferrari vetreiben, sofern diese Namen
für Obst oder Lebensmittel nicht geschützt sind.

Über diese Brücke würde ich nicht gehen. Da würde ich vorher einen in diesem Thema bewanderten Anwalt fragen.

vnA

über diese brücke würde ich auch nicht gehen, allein weil sie einen auf sechsstellige summen verklagen - unabhängig davon, ob sie sich im recht wissen, oder nicht.

beispiel: ein bekannter küchenrollenhersteller hatte streit mit einem ebenso bekannten schokoriegelhersteller, obwohl beide produktgruppen ganz offensichtlich nichts miteinander zu tun haben.

lg dev

wenn Mr. T in seiner freizeit programme schreibt, diese
über xxx.com vertreibt fällt dies
doch nicht unter handel?

Warum nicht?

wenn Mr. T in seiner freizeit programme schreibt, diese
über xxx.com vertreibt fällt dies
doch nicht unter handel?

Warum nicht?

nunja, weil xxx.com der name der firma mit registrierter marke ist, allerdings unter xxx.org von Mr. T registriert wird als inoffizielle non-profit organisation die genau eben solche freie software unter den namen verbreiten möchte.

und wie sähe das aus, wenn Mr. T diesen als firma verwendeten namen (auch als registrierte marke) verwendet und diesen namen als .com/.net/.org toplevel domain registriert und darunter freie software anbieten möchte (unter diesem namen) als inoffizielle non-profit organisation? Mr. T ist lediglich auf den namen „scharf“ und nicht darauf aus damit handel zu treiben.

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Hallo,

„Völlig egal, ob das Zeug kostenlos angeboten wird.“ inwiefern
egal, wenn Mr. T in seiner freizeit programme schreibt, diese
über .com/.net/.org vertreibt fällt dies
doch nicht unter handel?

wie gesagt: egal. Oder meinst Du, ich darf unter der Domain www.microsoft.cc kostenlos eine selbstgeschriebene Software namens Windows vertreiben oder unter www.ebay.xy eine kostenlose Auktionsplattform betreiben? Natürlich nicht. Der Schutz gilt auch für kostenlos verbreitete Dinge.

Gruß

S.J.

hallo,

Mr. T ist lediglich auf den namen „scharf“

Genau das ist der jetzige Rechteinhaber auch. Und deshalb hat er sich dieses Recht rechtzeitig und recht umfangreich gesichert. Und er wird (vermutlich) jedem, der in seinem Markenwald wildert, zu Recht recht kräftig auf die Finger klopfen. Ich würde selbige davon lassen.
lg
Tina