Markenanmeldung

Hallo,

z.b.

jemand möchte eine Spielhalle eröffnen. Diese soll den Namen „Mercedes“ bekommen. Klar Mercedes kennt jeder, nach Überprüfung aber hat Mercedes seinen Namen zwar geschüzt aber nicht unter die Nizza-Klasse und es gibt auch keine Spielhalle mit diesem Namen.

Wie seht ihr solch eine Konstelation ?

Hallo!

Mercedes ist ja ein gebräuchlicher Vorname und kann daher wahrscheinlich nicht als Wort an sich geschützt sein. Daher sollte es keine Probleme geben, wenn die Schriftart bzw. das Logo eindeutig von Mercedes Benz zu unterscheiden ist.

Gleiches müsste dann für die Drogeriekette Müller gelten oder auch Roßmann oder was auch immer, sobald es quasi Leute geben kann, die keinen Gewerbebetrieb mit ihrem eigenen Namen gründen könnten, ohne Markenprobleme zu bekommen.