Markenanmeldung bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Kann jemand bedenkenlos eine Marke beim DPMA anmelden wenn er in einem festen Arbeitsverhältnis steht? In Standardarbeitsverträgen steht bspw. oft, dass jegliches geistiges Eigentum der Firma gehört…

Gibt es dazu Gerichtsurteile, Gesetze, o.Ä.?

Hallo,

Kann jemand bedenkenlos eine Marke beim DPMA anmelden wenn er
in einem festen Arbeitsverhältnis steht? In
Standardarbeitsverträgen steht bspw. oft, dass jegliches
geistiges Eigentum der Firma gehört…

das ist so pauschal nicht zutreffend. Wenn der Ingenieur im Rahmen seiner Tätigkeit etwas entwickelt, mögen die Rechte ggf. an das Unternehmen übergehen. Wenn er nebenbei aber Operetten komponiert oder als Hobby Bildhauer Statuen anfertigt, gehen die Rechte daran ganz sicher nicht automatisch auf den Arbeitgeber über.

Ich wüsste nicht, was gegen eine Markenanmeldung sprechen sollte und warum die Rechte an das Unternehmen fallen sollten. Es sei denn, der Arbeitgeber plant den Vertrieb eines bestimmten Produktes unter einem Markennamen, den der Arbeitnehmer auf Grund seiner Tätigkeit erfährt und seinem Arbeitgeber „vor der Nase wegschnappen“ möchte.

Gruß

S.J.