angenommen, jemand möchte eine Marke (nur Ware in Deutschland) eintragen lassen.
Lohnt sich hierfür bereits ein Markenrechtsanwalt oder reicht gesunder Menschenverstand, dass da nichts Entscheidendes verbockt werden kann.
Lohnt sich hierfür bereits ein Markenrechtsanwalt oder reicht
gesunder Menschenverstand, dass da nichts Entscheidendes
verbockt werden kann.
Zum einen muss eine Recherche vorgenommen werden. Am besten auch durch den Rechtsanwalt. Denn wenn Schutzrechte verletzt werden, weil es die Marke schon gibt, kann das teuer werden und das Geld für den Anmeldeversuch (mind. 300 EUR) sind dann auch futsch.
Ergo: Die Beauftragung eines Anwalts wäre schlau.
Eigentlich wollte ich einige Links posten. Aber dank Google findest Du die passenden Infos auch selber.
Zum einen muss eine Recherche vorgenommen werden. Am besten
auch durch den Rechtsanwalt. Denn wenn Schutzrechte verletzt
werden, weil es die Marke schon gibt, kann das teuer werden
und das Geld für den Anmeldeversuch (mind. 300 EUR) sind dann
auch futsch.
Hallo,
nö. Das sehe ich anders. Man darf nicht Eintragungsverfahren und Nutzung der Marke durcheinander wirbeln. Dass eine Nutzung eines Zeichens / Marke eines anderen Ansprüche des tatsächlichen Markeninhabers erzeugt ist klar. Darüber sollte man sich bei jedem Gebrauch im klaren sein. Ob man für die Recherche beim DPMA aber einen Rechtsanwalt braucht? Meistens reicht schon das vernünftige durchforsten der Kataloge und Datenbanken der Website vom DPMA. Nur wenn man Zweifel hat (Ist das nun ähnlich? Besteht Verwechslungsgefahr?) sollte ein Anwalt gefragt werden. Dann wohl aber auch auf jeden Fall ein Anwalt der sich mit Markenrecht auskennt.
Für die Eintragung der Marke ist eine Recherche nicht nötig. Bestehende Marken sind nur relative Schutzhindernisse und führen nur zur Löschbarkeit. Wenn X also eine Marke einträgt, die Y schon eingetragen hat, dann passiert erstmal nix. DPMA prüft nicht relative Schutzhindernisse (sh. §§ 36, 37 MarkenG). Hier müsste Y tätig werden und könnte Löschung verlangen. Solange X mit der Marke nichts macht, passiert auch weiter nichts.
Weil die „Eintragung“ als solche keine Markenverletzung i.S.d. § 14 MarkenG ist, wären bei versehentlicher Doppeleintragung nur die Eintragungsgebühren weg. Hier schützt aber nicht unbedingt eine Recherche umfassend, da eine Marke nicht nur durch Eintragung sondern auch durch Benutzung entstehen kann. Zum obigen Bsp., X trägt zwar seine Marke schneller ein als Y, aber Y bringt schon seit Jahren unter der Marke Waren in den Verkehr ohne das es X bemerkt hatte. Dann wird X dennoch gelöscht, eine Recherche im Register des DPMA hätte ihn davor nicht bewahren können.
Insoweit hilft sicher nur eigene echte Kreativität und gehörige Suche in Branchenblättern, Telefonbuchen, Suchmaschinen UND im Register des DPMA.
also mir wäre das Risiko zu groß, dass ich einen älteren Inhaber einer Marke, mit dem Versuch, die Marke ein zweites mal anzumelden, weil ich nicht sauber recherchiert habe, auf mich und evtl. auf die Nutzung der Marke durch mich aufmerksam mache.
Denn wenn man eine Marke versucht anzumelden, nutzt man sie evtl. schon eine Weile. Das soll ja durchaus vorkommen.
Wenn dem Inhaber der Marke sein Widerspruchsrecht nicht genügt, flattert mir evtl. eine Abmahnung ins Haus. Denn so ein Widerspruch kostet den Markeninhaber Geld. Also wird er es evtl. nicht bei einem einfachen Widerspruch belassen und das Risiko eingehen, dass ich morgen die Marke, leicht verändert, versuche erneut anzumelden und er darf wieder die Gebühren für den Widerspruch abdrücken.
Auch muss der Inhaber der Marke damit rechnen, dass ich die Marke nach einem erfolglosem Anmeldeversuch einfach so weiternutze. Auch dann wird er eine Unterlassung erwirken wollen.
Eine umfangreiche Recherche ist zwar kein Garant, aber sie ist immer noch besser als laienhaft oder gar nicht zu recherchieren. Das ist nur eine Frage, welches Risiko ich bereit bin, einzugehen.
Beim Rest stimme ich Dir zu. Rein formell muss man nicht recherchieren. Und wer sich geschickt anstellt, kann das ganze evtl. ohne Anwalt über die Bühne bringen.
Wer jedoch solch eine grundsätzliche Frage hier im Rechtsbrett stellt ohne anscheinend vorher selber im Internet recherchiert zu haben (auf der HP von dem DPMA steht ja so ziemlich alles - einfach die FAQs dort durchlesen), dem traue ich eigene umfangreiche Recherchen bezgl. einer Marke weniger zu. Und dem rate ich dann lieber, sich an einen passenden Anwalt zu wenden.
Also wenn ich sehe was ich an Vorrauskosten für Widersprüche eines Patentanwalts gegen Neueintragungen beim Europäischen Patentamt in Alkicante früher überweisen habe… (Im Inland war ich da ja nicht involviert)
Und das sind Kosten die letztenlich derjenige Zahlen muss der gelöscht wird…
Ich frage mich ernsthaft wie man auf einen Patentanwalt verzichten kann, wenn man Eintragungen machen will. Die paar Euro mehr sind m.E. gut investiert.