Hallo zusammen,
hoffentlich bin ich hier im richtigen Forum…
Mal angenommen ich möchte selbst gestaltete und befüllte Nikolausstiefel verkaufen, darf ich diese dann mit Süßwaren von Haribo, Storck, Nestlé etc. befüllen? Oder brauche ich eine Genehmigung von Haribo und co? Oder ist es erlaubt die Umverpackung durch eine neutrale auszutauschen? Oder darf ich nur Süßwaren verwenden, wie man sie z. B. als Werbegeschenke (ohne Aufdruck) finden kann?
Danke für jede Info,
viele Grüsse, Ulliwiili
Hallo Ulliwilli! (lustiger Name!) 
Da habe ich doch glatt eine unbeantowrtete Frage entdeckt! Also ich würde sagen, dass das völlig in Ordnung geht, was du vorhast. Eine nette Idee übrigens. Aber Klartext:
Es gibt einen sog. „Erschöpfungsgrundsatz“, was bedeutet, dass sich das Verbreitungsrecht von Haribo und co. quasi damit erschöpft, dass du die Ware kaufst. Du darfst ja auch alle deine CDs (legal erworben, versteht sich…) auf dem Flohmarkt verkaufen.
Umverpacken würde ich sie nicht, dann könnte es leicht unter die Kategorie „Irreführung“ im geschäftlichen Verkehr fallen. Aber ansonsten ist es keine „unbefugte Markennutzung“, falls es das ist, was du befürchtest.
Ich meine hier aber Explizit nur das VerBREITUNGSrecht, nicht dass jetzt alle CD-Brenner denken „Einmal gekauft, darf ich damit machen was ich will.“ Der Erschöpfungsgrundsatz greift nämlich nicht für das VerVIELFÄLTIGUNGSrecht, aber das nur am Rande. 
Ich wünsche dir einen schönen Abend und hoffe, dass das jetzt so richtig war. Aber ich denke schon. 
Juli
Liebe Julia,
vielen Dank für die Info, die die Zweifel beseitigt hat.
Gruss, Ulliwilli