Hallo Angelina,
Also, wenn ich die Ware kaufe, muß ich sie richtig begutachten
und wenn es Fälschungen sind, den, der mir den Mist andrehte
zur Rechenschaft ziehen, das ist klar.
Die Frage ist, ob man Fälschungen in jedem Fall erkennen kann.
Ggf. sollte man beim Hersteller mal nachfragen, wie man dessen Artikel am Besten auf Echtheit überprüfen kann bzw. woran man Fälschungen in den meisten Fällen erkennen kann.
Da kann ich nur hoffen, dass ich, sofern mir jemand
Fälschungen andrehen will,
ich das auch gleich merke. Nicht, dass ich das dann weiter
verkaufe und die Dumme bin!
Schau mal in die AGBs Deines Lieferanten. Du solltest auf jeden Fall versuchen, mit Deinem Lieferanten eine Vereinbarung zu treffen, die folgenes beinhaltet:
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Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass gelieferte Markenartikel vom Inhaber der Marke stammen und frei von Fälschungen und Verfälschungen sind.
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Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Schäden frei, die diesem durch die Lieferung von gefälschten oder verfälschten Markenartikeln entstehen.
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Im Falle der lieferung von gefälschten oder verfälschten Markenartikeln stellt der Verkäufer den Käufer wirtschaftlich so, als sei der Original-Artikel des Markeninhabers geliefert worden.
(Mit 3. hast Du eine Chance, auch den entgangenen Gewinn und nicht nur den Schaden einzufordern).
… und wenn Du es auf die Spitze treiben willst:
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Der Verkäufer verpflichtet sich, im Falle der Lieferung eines gefälschten oder verfälschten Markenartikels eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR … (in Worten …) pro geliefertem Artikel an den Käufer zu zahlen.
Wenn ein Lieferant da sofort zuckt, dann wird der erklären müssen, warum. Er wird sagen, dass er ja selbst einer Fälschung aufsitzen kann. Aber das ist, aus Deiner Sicht, sein Problem.
Wenn Du die Wahl hast zwischen Lieferanten, die diese Vereinbarung unterschreiben und solchen, die es verweigern, wird Dir die Entscheidung sicher leicht fallen.
Versuch’s halt mal …
Interessant übrigens: Wenn man einen Nicht-Markenartikel verkauft, der einem Markenartikel nachempfunden ist (also keine Fälschung, die als echt ausgegeben wird, sondern ein „Nachbau“, der auch als solcher angepriesen wird), sollte man den Markennamen auch nicht im Sinne „…-ähnlich“ oder „im …-Stil“ verwenden, auch dagegen gehen die Markeninhaber mit kostenpflichtigen Abmahnungen vor.
Grüße
Sebastian