Markenartikel-Verkauf bei Ebay

Hallo!

Ich habe mal gehört, dass die Markenfirmen (z.B. Armani, Diesel etc.) es nicht
gerne sehen, wenn die Ware „verrammscht“ wird und entsprechend die Kleidung
schützen (spezielle Kennzeichnungen in den Labels, um herauszufinden, von welcher
Boutique oder so die Kleidung günstig weiterverkauft wurde).

Weiß da jemand Genaueres?

Kann ICH Ärger bekommen kann, wenn ich diese Kleidung kaufe und dann bei Ebay
günstig verkaufe?

Was ist, wenn ich z.B. DIESEL-Jeans kaufe, und die dann weiter verkaufe und sich
dann herausstellt, dass es Fälschungen sind? Bekomme ich, als Unwissende,
Ärger???

DANKE
und Gruß
Angelina

Hi!

Hallo!

…schützen (spezielle Kennzeichnungen in den Labels, um
herauszufinden, von welcher
Boutique oder so die Kleidung günstig weiterverkauft wurde).

Weiß da jemand Genaueres?

Kann ICH Ärger bekommen kann, wenn ich diese Kleidung kaufe
und dann bei Ebay
günstig verkaufe?

Was ist, wenn ich z.B. DIESEL-Jeans kaufe, und die dann weiter
verkaufe und sich
dann herausstellt, dass es Fälschungen sind? Bekomme ich, als
Unwissende,
Ärger???

Hört sich für mich so an, als wölltest Du von uns eine Anleitung, wie man Gefahrlos Fälschungen bei Ebay verkaufen kann?!

Unwissenheit schützt vor Strafe, nicht?

Gruß Gerrit

*meinemeinung*

DANKE
und Gruß
Angelina

Hi

Ich habe mal gehört, dass die Markenfirmen (z.B. Armani,
Diesel etc.) es nicht
gerne sehen, wenn die Ware „verrammscht“ wird

Die haben was dagegen wenn von ihren Klamotten Fälschungen erstellt werden und diese verkauft werden.
Wenn Originale „verramscht“ werden kann das ihnen herzlich egal sein. Wenn der Verkaufspreis den Einkaufpreis unterbietet macht der VK eh ein schlechtes Geschäft. Dementsprechend selten kommt sowas vor.

Deswegen gehen die wohl gleich von aus das Billigangebote = Fälschungen sein können.

Kann ICH Ärger bekommen kann, wenn ich diese Kleidung kaufe
und dann bei Ebay
günstig verkaufe?

Nein (wenns denn originale Markenartikel sind) können sie diese selbst für 1 Euro „verramschen“.

Was ist, wenn ich z.B. DIESEL-Jeans kaufe, und die dann weiter
verkaufe und sich
dann herausstellt, dass es Fälschungen sind? Bekomme ich, als
Unwissende,
Ärger???

Ja

Sogar doppelt Ärger,
Vom K der sich betrogen fühlt und vom eigentlichen Rechteinhaber.

Unwissenheit schützt beim Verkauf nicht.
Nur beim Kauf.

MfG
Lilly

NEIN, ich möchte keine gefälschte Ware bei EBAY verkaufen!!!

Ich möchte nur nicht Ärger bekommen, wenn ich ORIGINAL-Markenware verkaufe.

Und die Frage zu den Fälschungen, war eben, wenn ICH Fälschungen angedreht
bekomme, wie sich das verhält…

Gruß
Angelina

Die haben was dagegen wenn von ihren Klamotten Fälschungen
erstellt werden und diese verkauft werden.

Verständlich ! ! !

Wenn Originale „verramscht“ werden kann das ihnen herzlich
egal sein. Wenn der Verkaufspreis den Einkaufpreis unterbietet
macht der VK eh ein schlechtes Geschäft. Dementsprechend
selten kommt sowas vor.

Alles klar, das wollte ich wissen!

Unwissenheit schützt beim Verkauf nicht.
Nur beim Kauf.

Also, wenn ich die Ware kaufe, muß ich sie richtig begutachten
und wenn es Fälschungen sind, den, der mir den Mist andrehte zur Rechenschaft
ziehen, das ist klar.
Da kann ich nur hoffen, dass ich, sofern mir jemand Fälschungen andrehen will,
ich das auch gleich merke. Nicht, dass ich das dann weiter verkaufe und die Dumme
bin!

Ich habe nämlich nicht vor, deshalb eine Anzeige zu bekommen!
Und gefälschte Ware will ich auch nicht verkaufen!
Wollte als Kunde selbst auch nicht hereingelegt werden, oder??!!??

DANKE
und Gruß
Angelina

Dann isses ja gut.

Gruß Gerrit

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Angelina,

Also, wenn ich die Ware kaufe, muß ich sie richtig begutachten
und wenn es Fälschungen sind, den, der mir den Mist andrehte
zur Rechenschaft ziehen, das ist klar.

Die Frage ist, ob man Fälschungen in jedem Fall erkennen kann.
Ggf. sollte man beim Hersteller mal nachfragen, wie man dessen Artikel am Besten auf Echtheit überprüfen kann bzw. woran man Fälschungen in den meisten Fällen erkennen kann.

Da kann ich nur hoffen, dass ich, sofern mir jemand
Fälschungen andrehen will,
ich das auch gleich merke. Nicht, dass ich das dann weiter
verkaufe und die Dumme bin!

Schau mal in die AGBs Deines Lieferanten. Du solltest auf jeden Fall versuchen, mit Deinem Lieferanten eine Vereinbarung zu treffen, die folgenes beinhaltet:

Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass gelieferte Markenartikel vom Inhaber der Marke stammen und frei von Fälschungen und Verfälschungen sind.

Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Schäden frei, die diesem durch die Lieferung von gefälschten oder verfälschten Markenartikeln entstehen.

Im Falle der lieferung von gefälschten oder verfälschten Markenartikeln stellt der Verkäufer den Käufer wirtschaftlich so, als sei der Original-Artikel des Markeninhabers geliefert worden.

(Mit 3. hast Du eine Chance, auch den entgangenen Gewinn und nicht nur den Schaden einzufordern).

… und wenn Du es auf die Spitze treiben willst:

Der Verkäufer verpflichtet sich, im Falle der Lieferung eines gefälschten oder verfälschten Markenartikels eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR … (in Worten …) pro geliefertem Artikel an den Käufer zu zahlen.

Wenn ein Lieferant da sofort zuckt, dann wird der erklären müssen, warum. Er wird sagen, dass er ja selbst einer Fälschung aufsitzen kann. Aber das ist, aus Deiner Sicht, sein Problem.

Wenn Du die Wahl hast zwischen Lieferanten, die diese Vereinbarung unterschreiben und solchen, die es verweigern, wird Dir die Entscheidung sicher leicht fallen.

Versuch’s halt mal …

Interessant übrigens: Wenn man einen Nicht-Markenartikel verkauft, der einem Markenartikel nachempfunden ist (also keine Fälschung, die als echt ausgegeben wird, sondern ein „Nachbau“, der auch als solcher angepriesen wird), sollte man den Markennamen auch nicht im Sinne „…-ähnlich“ oder „im …-Stil“ verwenden, auch dagegen gehen die Markeninhaber mit kostenpflichtigen Abmahnungen vor.

Grüße
Sebastian