Markenbezeichnung bereits geschützt oder noch frei

Liebe/-r Experte/-in,

Ich werde mich als Grafiker selbständig machen und möchte herausfinden, ob die von mir gewünschte Firmenbezeichnung bereits geschützt ist. Wie mache ich das verlässlich?

Freue mich auf Antworten.

Schöne Grüße aus Stuttgart

Andreas Keppler

Hallo und danke

für die Anfrage. Ob der beabsichtigte Name noch frei und schützbar ist, erfahren Sie, wenn Sie einen Markenanwalt oder eine Agentur (welche mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeitet) mit einer Recherche beauftragen.

Sie könnten auch selbst recherchieren, aber dabei werden sie keine ähnlichen bereits eingetragene Marken finden, sondern nur identische eingetragene Marken. Widersprüche gegen eine Markenanmeldung kommen in der Regel von ähnlichen bereits eingetragenen Marken bzw. deren Markeninhabern.

Markenstarke Grüße

Stefan Geisler
(MarkenCoach)

Hallo Herr Geisler,

Danke für die Info. Gibt es preislich eine Hausnummer für so eine Recherche?

Gruß A. Keppler

Hallo,
geschützte Firmenbezeichnungen sind nach Markengesetz beispielsweise Unternehmenskennzeichen, eingetragene Marken und eventuell bereits angemeldete Marken. Gegen unbefugte gewerbliche Benutzung innerhalb Deutschlands geschützt sind insbesondere deutsche Marken, Gemeinschaftsmarken und international registrierte Marken (MMA, PMMA) mit Schutzerstreckung auf Deutschland oder Europäische Gemeinschaft.
Die eingetragenen Marken und veröffentlichten Markenanmeldungen sind in den öffentlich zugänglichen Registern (z.B. register.dpma.de) recherchierbar.
PROBLEM Markenrecht: Der Schutz erstreckt sich auch auf Firmenbezeichnungen, die mit einer eingetragenen Marke oder einem Unternehmenskennzeichen verwechselbar sind. Die Verwechslungsgefahr richtet sich nach der Ähnlichkeit der Markenzeichen und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen (kurz DL). Die Recherche sollte somit klanglich, schriftbildlich und begrifflich ähnliche Marken erfassen, die markenrechtlich für ähnliche oder identische Waren und/oder DL eingetragen sind.
Mit Ernst ist das von einem Existenzgründer ohne Hilfe kaum zu schaffen. Andererseits ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet (Verkehrsbeobachtungspflicht) sich über Schutzrechte Dritter zu informieren.
Ich rate daher dringend dazu, einen Patentanwalt oder Fachanwalt für Markenrecht mit den konkreten Einzelheiten zu beauftragen. Die Kosten hängen stark vom Umfang der mit Ihrer Firmenbezeichnung zu kennzeichnenden Waren und DL ab und werden wohl mindestens 350€ betragen.
Gruß
patmade

Hallo zurück und ja,

die Preise liegen so zwischen 99,00 € und 499,00 € bei Markenanwälten, bei Agenturen - die mit Anwälten zusammenareiten - in der Mitte.

Markenstarke Grüße

Stefan Geisler
(MarkenCoach)

Prima, danke. Das hilft mir für den Anfang sehr.

Schöne Grüße aus Stuttgart

Andreas Keppler

Prima, danke für die umfangreichen Erläuterungen. Das hilft im ersten Schritt schon mal alles sehr.

Schöne Grüße aus Stuttgart

Andreas Keppler