Markendesign schützen lassen - wie?

Hallo, wie gehe ich am besten vor, um einen Markennamen (einen Schriftzug mit dazugehöriger Zeichnung) schützen zu lassen?
Lt. Internetrecherche gibt es unzählige Anwälte hierfür, ist es auch möglich, die Sache selbst in die Wege zu leiten? Es ist natürlich auch eine Kostenfrage, das Logo hat mein Sohn der zurzeit in den USA Grafik Design studiert entworfen.
Ich habe schon auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamts recherchiert, den Namen gibt es noch nicht, allerdings bin ich mit dem „Beamten-Deutsch“ auf der Seite nicht klar gekommen und habe keinen Hinweis gefunden, wie man am besten vorgeht.
Ich sage schon mal vielen Dank und bin gespannt auf Eure Antworten.
Einen schönen Sonntag wünscht
Silke

Hallo,

vorab sollte geklärt werden, welchen Schutzumfang die Marke „regional“ haben sollte ? - z.B. in der BRD oder aber in der EU. Für die EU gibt es beispielsweise die EU-Gemeinschaftsmarke.

Für eine dt. Anmeldung findet man alle Merkblätter beim DPMA. Dort kannst Du auch eine Markenrecherche online durchführen, die Recherche gibt’s natürlich auch online für die EU-Marke. Unter http://www.ud.com kann man eine „unverb.“ Erstinformation einholen, um zu sehen, ob es bereits ähnliche Rechte gibt oder auch, ob entsprechende Domains noch frei sind.

Wenn Du Dir über die Nationen im Klaren bist, musst Du Dir als nächsten Punkt die Klassen für die Markenanmeldung heraus suchen, bzw. den Geltungsbereich Deiner Marke über die Klassen bestimmen und beschreiben. Das Verzeichnis findest Du hier: http://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzakla…

Weitere Infos dazu auch unter http://www.einfach-genial.de

Wenn Du all die Dinge nicht kannst oder Dir unsicher bist, wende Dich besser an einen Fach-/ Patentanwalt für Markenrecht.

Beste Grüße,

Thomas Moos
PS. Alle Angaben ohne Gewähr :smile:

Die Antwort ist ein halbes Buch.

  1. Das deutsche Register reicht nicht, Sie müssten auch das EU- und das internationale Register mit prüfen.

  2. Selbst dann reicht es nicht aus, die identischen Marken zu finden, sondern Sie müssen auf Ähnlichkeit recherchieren. Dies zu beurteilen kann leider nur ein Anwalt.

  3. Die Anmeldung ist ebenfalls nicht ohne weiteres beurteilbar. Meist ist die Wortmarke das beste, aber hier spielen viele Faktoren hinein.

  4. Kosten ohne Anwalt: in Deutschland 300 €.

  5. Mit Anwalt (was massiv zu empfehlen ist): etwa gut 1000 €. Bei einer umfassenden Recherche vorher mehr, wobei die Datenbankkosten meist ausschlaggebend sind. Bei uns zum Beispiel kostet die Recherche vorher pauschal 680,- €.

MfG
Carsten Koch
www.liermann-castell.de

Hallo Silke,
es besteht kein Zwang für Anmelder mit Sitz in Deutschland einen Anwalt mit der Markenanmeldung zu beauftragen. Für Selbermacher: Formular 7005 von DPMA Webseite herunterladen, ausfüllen, einreichen und RECHTZEITIG und VOLLSTÄNDIG die Anmeldegebühr bezahlen.

ABER:
1.Mit der Anmeldung muss ein nach Klassen sortiertes Waren-/Dienstleistungsverzeichnis eingereicht werden, dass nicht mehr erweitert werden kann (Rechtsverlust droht, da häufig etwas vergessen oder schlicht falsch angegeben wird).
2.Die Recherche sollte zwingend auf EU-Marken und IR-Marken mit Schutzerstreckung auf Deutschland ausgedehnt werden, da diese Marken die gleichen Markenrechte wie eine Deutsche Marke haben. Diese sind auf der Seite des DPMA aber nicht zu recherchieren. Auch Bildanteile lassen sich so nur schwer recherchieren (Wiener Klassifizierung).
3.Nicht nur IDENTISCHE ältere Marken könnten gegen Ihre Markeneintragung erfolgreich vorgehen. Sind sich Ihre Marke und die ältere Marke und die Waren/Dienstleistungen markenrechtlich so ÄHNLICH, dass Verwechslungsgefahr besteht, ist Ihre jüngere Marke auf Widerspruch oder später per Löschungsantrag zu löschen.

Weder die Klasseneinteilung noch eine vernünftige Recherche nach älteren Marken und erst recht nicht die markenrechtliche Beurteilung der Verwechslungsgefahr traue ich einem Selbermacher zu. Sie können meines Erachtens wählen, ob Sie mindestens 300,–€ Anmeldegebühr riskieren oder das Geld VORHER für eine vernünftige Recherche ausgeben wollen und zusätzlich Anmeldegebühr plus Honorar für den Anwalt investieren, falls dieser die Anmeldung befürwortet. Diese Kosten sind Verhandlungssache: mind. 850,–€

Mit freundlichen Grüßen
patmade