Moin, Julian!
Sieht nicht gut für Deinen Bekannten aus, würde ich mal sagen.
Aus einer Reise nach Tschechien hat ein Bekannter sich 5 - 10
Trikots von verschiedenen europäischen Fussballklubs
mitgebracht und diese anschliessend in einem
Internetauktionshaus versteigert.
Das war der erste Fehler. Jeder halbwegs vernünftige Mensch erkennt hier eindeutig, das Dein Bekannter dieses ausdrücklich mit der Absicht unternommen hat, daran etwas zu verdienen. Denn warum sollte man sich sonst 5 - 10 Trikots von verschiedenen Vereinen mitbringen? Jeder Richter würde im Zweifel IMHO die Meinung vertreten, das ein Fan sich nur die Trikots seines Vereins mitbringt und vielleicht noch ein paar für seine Kumpel.
In der Beschreibung der Artikel wurde der Zusatz „Keine
Garantie auf Original“ oder „Kein Original“ hinzugefügt.
Nächster Fehler. Damit hat Dein Bekannter eindeutig eingeräumt, das er auch noch genau weiß, das es sich um Plagiate handelt. Zumal eigentlich jedem bekannt ist, das in Tschechien und auch in Polen auf den algemein üblichen Märkten in der Regel nur nachgemachte Sachen verkauft werden. In Anbetracht dieser Umstände kann ich mir nicht vorstellen, das irgendein deutscher Richter Deinem Bekannten abkaufen würde, er hätte das ganze nur als Spaß veranstaltet und nicht etwa vorgehabt, damit ein kleines Taschengeld nebenbei zu machen.
Und wenn Dein Bekannter mal ganz ehrlich in sich hinein hört, dann wird er das wohl zugeben müssen. Er hat sich im Ausland ein paar billige Kopien besorgt, die er dann aus Deutschland meistbietend verschleudern wollte. Und das ganz hat er gemacht, obwohl im eindeutig bekannt gewesen sein mußte, das es verboten ist, mit nachgemachten Lizenzprodukten zu handeln. Und deswegen muß man sich jetzt nicht wundern, wenn es die entsprechenden Konsequenzen gibt. Sorry, aber wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.
Jetzt bekam er Post von einem Rechtsanwaltsbüro, das wohl
einen Verein vertritt mit dem Betreff „Angebot und Verkauf
unlizensierter Fanartikel“. Darin wird er aufgefordert eine
vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben und die durch
die Beauftragung entstandenen Kosten von ca. 600 Euro zu
übernehmen, um ein gerichtliches Verfahren zu verhindern.
Meine Frage ist nun, ob er diesen hohen Betrag bezahlen muss,
und wenn nicht, ob er mit einem Gerichtsverfahren rechnen muss
?
Ganz klare Antworten: Ja, er muß bezahlen. Ja, es würde sonst zu einem Gerichtsverfahren kommen. Und wie ich schon sagte, ich glaube nicht, das er einen Richter finden würde, der ihn für unschuldig hält. Dazu ist die Sache einfach zu offensichtlich. Aus meiner Sicht kommt er noch ganz gut dabei weg. In meinem weiteren Bekanntenkreis gab es mal einen Fall, wo jemand etwas ähliches mit Sweatshirts einer nicht ganz kleinen Firma (mit drei Streifen) aus Deutschland versucht hat. Der hatte damals die Teile in Polen billigst gekauft und versucht, die ganz groß in Deutschland übers Internet zu verticken. Waren nur zehn Stück, um mal zu testen, wie das läuft. Den haben sie auch hoch gezogen. Für den war´s insgesamt wesentlich teurer, damals glaube ich um die 5.000 Mark alles zusammen. Allerdings hat der damals auch gemeint, so eine Unterlassungserklärung und die ursprünglich geforderten ca. 1.500 Mark für den Anwalt waren ihm zu viel. Der Richter sah es anders…
Über eine Meinung oder einen Tipp würden wir uns sehr freuen.
Naja, ich glaube zwar nicht, das ihr Euch über meine Meinung wirklich freut. Aber als Tip kann ich nur sagen: Zahlen, vergessen, nie wieder tun. Es lohnt sich einfach nicht.
Trotzdem nette Grüße und Nice Weekend.
Bye…
Der Dicke MD.