Markenfreiheit bei Motorräder

Hallo an alle!
Weiss jemand wie es derzeit mit der Markengebundenheit bei Motorradreifen aussieht. Von meinem Reifenhändler habe ich erfahren, dass nicht mehr nur die Marken die im Schein eingetragen sind man verwenden muss, nur die Größe sei weiterhin an die Eintragung gebunden! Wenn dies zutrifft!..muss man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des TÜV és etc. mitführen?
vielen Dank im voraus
Frank

moinsen,
zum glück muß man inzwischen wirklich nicht mehr jeden neuen reifen extra eintragen lassen, es reicht eine unbedenklichkeitsbescheinigung. die bekommst du beim fzg-hersteller oder beim reifenhändler. wenn dort dann eine andere breite angegeben ist kannst du ruhig auch die aufziehen.
cu jorror

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moinsen,
zum glück muß man inzwischen wirklich
nicht mehr jeden neuen reifen extra
eintragen lassen, es reicht eine
unbedenklichkeitsbescheinigung. die
bekommst du beim fzg-hersteller oder beim
reifenhändler. wenn dort dann eine andere
breite angegeben ist kannst du ruhig auch
die aufziehen.
cu jorror

tach auch,
wenn du mit der unbedenklichkeitsbescheinigung eine ABE meinst denke geht das i.O. Alles außer ABE dient nur zur eintragung beim TÜV. kann auch sein das diese U.-bescheinigung den status einer ABE hat, beides muß aber immer mit geführt werden, oder eintragen lassen.
das mit der kompletten freigabe gibt es seit kurzem für´s auto, der reifenhändler dachte wohl für´s moped geht´s auch.
viel spaß beim fahren
Chris

Name geändert F.Müller>>Frank
!!!

man sagte mir auch das diese Daten (ABE& Unbedenklichkeitsbescheinigung) beim TÜV vorliegen würden, und ich diese nicht mitführen müsste!
Frank

man sagte mir auch das diese Daten (ABE&
Unbedenklichkeitsbescheinigung) beim TÜV
vorliegen würden, und ich diese nicht
mitführen müsste!
Frank

hallo Frank,
ich frag morgen(Do.)nochmal nach aber nach meinem wisse hat die polizei kein interesse daran was beim tüv oder sonstwo rumliegt.
bis morgen,
Chris
P.S. mail mir wenn ich´s vergess!

tach auch,
wenn du mit der unbedenklichkeitsbescheinigung eine ABE meinst
denke geht das i.O. Alles außer ABE dient nur zur eintragung
beim TÜV. kann auch sein das diese U.-bescheinigung den status
einer ABE hat, beides muß aber immer mit geführt werden, oder
eintragen lassen.
das mit der kompletten freigabe gibt es seit kurzem für´s
auto, der reifenhändler dachte wohl für´s moped geht´s auch.
viel spaß beim fahren
Chris

nein ich meine nicht „abe“. ich hab hier jetzt vor meiner nase eine „unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen der Fa. Bridgestone“ ein offizielles Dokument von Yamaha. hierauf sind diverse reifentypen und größen für diverse Yamaha-Modelle aufgelistet. Am Ende heißt es dann wörtlich „gemäß §19(3) StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach Umrüstung auf oben genannte Reifenkombinationen nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.“ ich gehe jede wette ein das es so einen wisch auch von anderen Motorradherstellern für andere Reifenhersteller gibt. Das so ein schrieb immer mitgeführt werden muß versteht sich denke ich von selbst. (ich selber nehme sie aber trotzdem nicht mit, den bullen der mich deswegen anscheißt möchte ich sehen)
Jorror