Markengesetz-Verstoß - Hohe Forderung - Was nun?

Hallo, was würdet ihr nun tun?

Ein Bekannter hat sich hilfesuchend an euch gewendet, er ist schockiert und überfordert:
Eine bekannte Kleidungsdesignermarke hat ihn auf Schadensersatz verklagt in einer vierstelligen Höhe. Anspruchsgrundlage war ein Verstoß gegen das Markengesetz, der jedoch glaubhaft unwissentlich geschah. Der Designer fordert ihn auf, die Summe innerhalb zweier Wochen zu begleichen, jedoch fällt dieser Zeitraum nun über Silvester, d.h., der Bekannter ist in einem zeitlichen Engpass.
Ausgangspunkt war ein Pullover, den Person X über ein Internetauktionshaus verkaufte, und der, wie sich nachher herausstellte, ein widerrechtliches Replikat war und X durch den Verkauf somit gegen das Markengesetz verstoßen hat. Er ist nachweislich kein gewerblicher Verkäufer, was auch die Polizei bei der Hausdurchsuchung auf Geheiß der Marke feststellen konnte. Deshalb wurde der strafrechtliche Prozess freisprechend eingestellt. 2 Monate später folgte nun der zivilrechtliche Anspruch des Unternehmens auf den vierstelligen Betrag auf Bemessungsgrundlage eines Gegenstandswertes von 100 000 Euro.
Diese Summe ist nicht nur anhand der geringen Fahrlässigkeit und der Tatsache eines Einzelfallsachverhalts (nicht gewerblich) sehr überzogen. Der Pullover war beim Verkauf nicht neu, sondern gebraucht, vorher auf einem Flohmarkt gekauft (also zuvor schon gebraucht gewesen) und somit auch nie auf Echtheit überprüft worden. Nun muss eine Unterlassungserklärung ausgefüllt werden bis kurz nach Weihnachten, also ein volles Schuldeingeständnis mit seltsamen Formulierungen darin (trotz lizenzierter Rechtsvertreter der Firma) und der geforderte Betrag bis zum 4.Januar überwiesen sein. X ist nun total aufgelöst und wendet sich hilfesuchend an jeden, der ihm einen Rat geben könnte, wie er weiter verfahren soll. Als Student stehen ihm diese finanziellen Mittel nicht annähernd zur Verfügung…welche Grundlage kann er nutzen, um einen Minderungsanspruch zu erheben?

Vielen Dank im Voraus, ich hoffe, das ist irgendwie machbar…

Hallo,

Eine bekannte Kleidungsdesignermarke hat ihn auf
Schadensersatz verklagt in einer vierstelligen Höhe.
Anspruchsgrundlage war ein Verstoß gegen das Markengesetz, der
jedoch glaubhaft unwissentlich geschah.

wie heißt es so schön? „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Diese Summe ist nicht nur anhand der geringen Fahrlässigkeit
und der Tatsache eines Einzelfallsachverhalts (nicht
gewerblich) sehr überzogen.

Sagt wer?

verfahren soll. Als Student stehen ihm diese finanziellen
Mittel nicht annähernd zur Verfügung…welche Grundlage kann
er nutzen, um einen Minderungsanspruch zu erheben?

Für „arme Studenten“ gelten keine Sonderregeln.

Spätestens jetzt sollte endlich mal der Gang zum Fachanwalt erfolgen.

Gruß

S.J.

wie heißt es so schön? „Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht“.

Erstens stimmt das schon im Strafrecht nicht. Der unvermeidbare Verbotsirrtum führt nämlich zur Straflosigkeit nach § 17 S. 1 StGB, und was noch viel wichtiger ist: Der unwissentliche Verstoß kann ja auf einem Vorsatzausschluss beruhen, was der Fall ist, wenn man nicht weiß, dass man ein illegales Duplikat verkauft; dann gilt § 16 Abs. 1 S. 1 StGB. Im Zivilrecht muss sich der Vorsatz sogar auf die Rechtswidrigkeit beziehen. Und zweitens geht es hier doch gar nicht um Strafe.

Spätestens jetzt sollte endlich mal der Gang zum Fachanwalt
erfolgen.

Goldrichtig.

Levay